ach so, führen im sinne von "dabei haben" wäre nicht verboten, wenn...
das teil in einem geschlossenen behälter mitgeführt wird, der dafür sorgt, dass es nicht "griffbereit" ist, wenn man also umständlich reißverschlüsse oder schlösser öffnen müsste.
i.d.r. reich es, das teil in einem verschlossenen rucksack zu haben. ganz sicher: messertasche mit schloss dran.
"dabei haben" ist nicht das entscheidende. es geht um das griffbereit dabei haben. dass es UNBEDINGT ein schloss braucht, ist ein mythos, der leider auch in den köpfen mancher polizisten zu spuken scheint. laut gesetz geht es um "verschlossene behälter". da ist von schloss nicht die rede. (sonst dürfte man ja kein küchenmesser in seiner normalen verpackung vom kaufhaus in der tüte nach hause tragen).
behälter/tasche/rucksack -> zu = verschlossen -> nicht in relativ kurzer zeit zur hand
hier von einem sachkundigen polizisten, der an der ausbildung von jägern beteiligt ist zum thema (DERZEITIGES gesetz):
https://www.kampfkunst-board.info/fo...26#post3872126
... ist aus dem erwähnten messerfreunde thread





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