Wie albern der Paragraph ist zeigt sich auch an diesem Eintrag auf der Messerbörseneinladung:
Bitte beachten Sie unbedingt § 42a WaffG - Trageverbot
Auf einer Messerbörse, auf der ohne Ende Messer herumliegen die diesem unterliegen.

Disclaimer: Ist keine Kritik am Veranstalter. Selbstverständlich muss der darauf achten, dass die bestehende Gesetzgebung eingehalten wird um keinen Ärger zu bekommen.