er hat zwar ne macke mit seinem privatkrieg gegen Spiegel und innenministerium, aber lustig ist es manchmal schon...
(+ photo ab min. 2.58 von einer urteilsbegründung, die klarstellt, dass "verschlossenes behältnis" zum erlaubten transport von messern mit "führverbot" nicht bedeutet "mit schloss verschlossen", sondern auch ein zugeschnürter rucksack - und also auch andere arten von verschlossenen taschen/behältern - ausreichend sind)





Mit Zitat antworten