Weil wir gerade in einem anderen Thread u.a. die rechtlichen Folgen eins Sportunfalls diskutiert hatten, eine Beispiel aus unser Kletterhalle (beide Beteiligte sind mir persönlich bekannt, alle Infos aus erster Hand – persönliche Gespräche und Mails). Als kleine Mahnung wie schnell etwas schief gehen kann, welche Folgen daraus resultieren können (gesundheitlich, finanziell und rechtlich) und wie man für diese vorbeugen kann:

Ablauf des Unfalls:
- Sicherungsgerät. Smart 2 (ohne Smarter)
- Gerader Routenverlauf, 7+, Routenhöhe 12m
- Kein Ohm, kein Z-Clip (Gewichtsunterschied ca. 12kg)
- Partnercheck: Wurde durchgeführt, Ausrüstung in einwandfreiem Zustand
- Sturz oberhalb des letzten geklippten Hakens (vorletzte Exe vor der Umlenkung geklippt)
- Letzte Exe vor der Umlenkung wurde bewusst überklettert
- Kletterer rief laut, für den Sicherenden überraschend: Zu (nachdem er laut eigener Aussage an einem Griff abgerutscht ist)
- Sicherer versuchte noch möglichst schnell viel Seil einzuziehen um „Zu“ zu machen
o Bewegung zum Seileinholen nach vorne wie beim Smart üblich, nicht nach oben wie man leider zu oft beobachtet (Aussage des Sicherenden, glaubhaft da sehr erfahren)
o Keine Verbrennung an den Händen
o Der Sicherende wurde vom Sturzzug ausgehoben
- Laut Zeugen noch deutlich gebremster Aufschlag, aber nicht vor dem Boden vollständig gestoppt
- Nach Zeugenaussagen: Sturz erst auf die Ferse, dann Hintern, dann Hinterkopf
- Durch das nachlassen Seildehnung würde der Kletterer nach dem Aufprall wieder in die Luft gehoben (musste von dort abgelassen werden)

Ursache (laut Sachverständigen):
Durch das falsche Kommando („Zu“ hat im Vorstieg oberhalb des Hakens nichts verloren) wurde beim Sicherenden das Seileinholen („Zu“ machen) ausgelöst, dieses muss laut Sachverständigen genau in das kleine Zeitfenster gefallen sein in dem der Sicherende Seil einholte und ein „freies“ durchlaufen möglich ist. In Verbindung mit dem nicht geklippten Haken (relativ lange, freie Sturzphase), der Seildehnung und dem Ausheben den Sicherenden kam es deshalb trotz der großen Sturzhöhe zum Bodensturz.

Folgen für den Verunfallten
- Verletzung: Fersenbeinbruch (operativ behandelt, mehrtägiger Krankenhausaufenthalt, später Reha),
- Schwere Entzündung fast 2 Monate nach dem Unfall (nochmals mehrere Tage im Krankenhaus)
- Langer Arbeitsausfall (>3 Monate) und damit verbundener Verdienstausfall (Schmerzensgeldforderung zur Kompensation)
o Private Unfallversicherung sicher sinnvoll

Folgen für den Sicherenden:
- Mit dem Krankenwagen kam automatisch die Polizei und es wurde in der Folge ein Strafverfahren wegen fahrlässiger Körperverletzung eingeleitet (inzwischen vom Staatsanwalt, aufgrund der Aussagen der Sachverständigen, eingestellt)
o Kosten für Anwalt
- Theoretisch mögliche Kosten für Krankenhausaufenthalt, Schmerzensgeld und Arbeitsausfall
o Haftpflicht wichtig
- Mögliche Strafanzeige durch den Verunfallten (im aktuellen Fall erstattete er keine Anzeige, wäre aber möglich gewesen)


Relevanz für Kampfsportler:
Wie der Klettersport auch kann der Kampfsport „nur“ mit einem Partner durchgeführt werden. In beiden Sportarten sind sich beide Beteiligte im klaren das Risiken bestehen und jede Seite durch einen Fehler (oder Fehler auf beiden Seiten) eine Verletzung bei der Gegenseite verursachen kann. Fehler lassen sich nie zu 100% ausschließen. Damit ist in beiden Fällen (nach meiner Laiensichtweise) denkbar, dass ein verunfallter (oder jemand anderes) eine Strafanzeige wegen fahrlässiger oder vorsätzlicher Körperverletzung stellt und/oder Schmerzensgeld einfordert.
Relevanz für Kampfsportler könnten wir ggf. im Thread über den schweren Grapplingunfall diskutieren (passt dort besser).