... man einen kleinen waffenschein hat.

das ist jedenfalls die eindeutige aussage in einer rechtsverordnung, die den beamten der polizeiinspektion Halle das ganze durcheinander etwas klarer macht. dort ist unter den ausnahmen wg. "berechtigtem interesse" ausdrücklich der besitz einer waffenrechtlichen erlaubnis (zu der auch der kleine waffenschein gehört) erwähnt und das dies auch in bezug auf das führen von messern gilt.
ich gehe mal davon aus, dass die erlaubnis zum führen nicht alle messer betrifft, sondern nur die, die auch 42a konform sind.

https://www.youtube.com/watch?v=RMf6z8vwMzk