Zitat Zitat von ThomasL
...Ich weiß auch nicht wie erfahren der „Nachsteiger“ war. Wenn er erfahren war könnte sich die Frage stellen inwiefern er rechtliche Konsequenzen zu erwarten hat (Garantenstellung)...
Da sehe ich erst mal nichts da es sich bei dem Verunfallten weder um ein Kind noch eine geistig eingeschränkte Person gehandelt haben wird.


Gruß
Alfons.