Und weil alles so Spruchreif ist, zitierst dus natürlich auch gleich direkt, gell?
Was denn für weitreichende Befugnisse, und wer ist „die Regierung“?
Schonmal davon gehört, dass Polizei Ländersache ist?
Wenn du den Gesetzesentwurf des Bundes meinst, der gilt dann für Bundespolizeibehörden und hätte im Fall Dortmund, also NRW erstmal 0 Befugnisse.
Des Weiteren finde ich noch spannend, wie so ein parlamentarischer Bevollmächtigter dann im Falle des Falles ermittelt, oder ob der nicht am Ende noch - uiuiui - andere Polizeibeamte (!) mit Ermittlungsarbeit beauftragt.