Die Regierung führt einen Polizeibeauftragten mit weitreichenden Befugnissen ein.
Schritt für Schritt, Schritt für Schritt.
Und weil alles so Spruchreif ist, zitierst dus natürlich auch gleich direkt, gell?
Was denn für weitreichende Befugnisse, und wer ist „die Regierung“?
Schonmal davon gehört, dass Polizei Ländersache ist?
Wenn du den Gesetzesentwurf des Bundes meinst, der gilt dann für Bundespolizeibehörden und hätte im Fall Dortmund, also NRW erstmal 0 Befugnisse.
Des Weiteren finde ich noch spannend, wie so ein parlamentarischer Bevollmächtigter dann im Falle des Falles ermittelt, oder ob der nicht am Ende noch - uiuiui - andere Polizeibeamte (!) mit Ermittlungsarbeit beauftragt.
Geändert von Kensei (11-11-2023 um 17:10 Uhr)
Da fällt mir noch ein, die Tage mal wieder ein paar alte Klassiker durchgehört. Gibt's eigentlich noch einen Berufsstand, der so häufig besungen wird?
Was dann bedeutet, dass 77% der deutschen Bürger Vertrauen in die Polizei als Institution haben, laut statistischem Bundesamt.
Da Kollege elch ja immer sehr karg mit Quellen und Informationen bleibt, hier mal ein paar Statements zum neuen "Polizeibeauftragten";
Geändert von Kensei (12-11-2023 um 15:40 Uhr)
"wollen sie behaupten, dass staatsanwaltschaften nicht unabhängig sind?"
die antwort ist: ja - staatsanwaltschaften sind dem innenministerium gegenüber weisungsgebunden.
hat letztens erst der richterbund für negativ befunden.
Sonst noch irgendwelchen Blödsinn parat, den du hier loswerden möchtest?
Staatsanwälte unterstehen wenn, dann dem Justizministerium. Und ansonsten insbesondere dem Legalitätsprinzip.
Der Beauftragte den es noch nicht gibt? Aha.
Gut, wir ham ja genug Kohle in Deutschland und auch sonst keine Probleme. Laß halt die Peanuts für'ne sinnlose Behörde auch noch raushauen.
Übrigens mal zum Thema "Weisungsgebundenheit";
usw. usf....III. Grenzen des Weisungsrechts
Aus der Bindung der Staatsanwaltschaft an Recht und Gesetz (Art. 20 Abs. 3 GG) folgt eine Begrenzung des Weisungs-
rechts. Lässt sich ein hinreichender Tatverdacht unter keinem denkbaren Gesichtspunkt bejahen, so kann der Staats-
anwalt nicht angewiesen werden, gleichwohl Anklage zu erheben. Wenn das Gesetz eine bestimmt Maßnahme verlangt
und keine Entscheidungsfreiheit lässt, so ist eine hiervon abweichende Weisung unzulässig. Möglich ist eine solche
nur, wenn Ermessen ausgeübt werden kann oder bei der Gesetzesanwendung in Zweifels- oder Auslegungsfragen ein
rechtlicher Spielraum verbleibt. Nicht gestützt werden darf eine Weisung auf „justizfremde Erwägungen“. Eine Verfahrenseinstellung
nur deshalb anzuweisen, um öffentliches Aufsehen aus Gründen politischer Rücksichtnahme zu vermeiden, wäre unzulässig.
Umgekehrt darf eine Anklageerhebung nicht einzig zu dem Zwecke angeordnet werden, einen politischen Gegner bloßzustellen...
https://www.zjs-online.com/dat/artikel/2015_6_952.pdf
blödsinn ist es innen und justiz durcheinander zuwerfen?
dramatisch.
für den richterbund scheint die weisungsgebundenheit ein problem darzustellen.
im text wir beschrieben, dass der "Europäische(n) Gerichtshofs zur fehlenden Unabhängigkeit der Staatsanwaltschaften in Deutschland (ein urteil) gestellt (hat)".
sicherlich auch blödsinn.
sicherlich haben wir genug geld. können ja auch 100millarden (gefilter durch ein korruptes oder unfähiges beschaffungsamt) für rüstungsgüter rauswerfen (obwohl wir genug andere probleme haben).
rüstungsgewinnler sehen das naturgemäß anders.
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