Ja, weil das Justizministerium nichts mit Polizeibeamten zu tun hat, um die es hier ja ging. Des Weiteren unterstelle ich mal, dass jemand der es mit solchen Details schon nicht so genau nimmt, auch sonst nicht groß im Thema drinsteckt.
Hat der Richterbund denn auch konkrete Beispiele, wo sich die Weisungsgebundenheit wie genau ausgewirkt haben soll? Oder ist das nur so‘n Bauchgefühl?






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