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Thema: Achtung, Messerstecher!

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  1. #21
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    Zitat Zitat von Tomcat Beitrag anzeigen
    Mir ging es darum, dass der Nutzer "1.2.3" im Beitrag #160 zwei Videos gepostet hat, in dem die gleichen Zahlen genannt werden wie im Video im Beitrag #1. Das sind also keine neuen Zahlen.

    An welcher Stelle in der ZDF-Reportage werden diese Zahlen denn genannt?
    In der Videobeschreibung steht zumindest nichts davon.

    Zitat Zitat von Tomcat Beitrag anzeigen
    Ich habe mich auf das zweite Video im Beitrag #160 bezogen.
    Die WELT beschreibt die seit 2020 dramatisch gestiegenen Messerangriffe und zeigt dann bei 2:10 ein Video, bei dem ein junger Mann einer Frau von hinten mit einer Glasflasche auf den Kopf schlägt.
    Ich hab mich auch auf das zweite Video bezogen, da ist dann im Anschluss an die von Dir kritisierte 7-sekündige Sequenz eben zu sehen, dass irgendein Mensch Bilder ausmalt....

    https://www.youtube.com/watch?v=Vr6DI4TXKFU&t=136s

    damit wollte ich Dir sagen, dass viele der Videosequenzen, nicht erkennbar mit Messerangriffen zu tun haben und es dem Verlinker wohl eher um die mittels Worten vermittelten Informationen ging, als um die Bilder.

    Zitat Zitat von Tomcat Beitrag anzeigen
    Im Übrigen ist herzlich egal, wie Du persönlich einen Messerangriff definierst.
    Mir scheint, Du meinst, dass Dir herzlich egal ist, wie ich einen Messerangriff definiere.
    Ich würde es doch bevorzugen, wenn Du Deine persönliche Meinung nicht als allgemeines Gesetz darstellst.

    Zitat Zitat von Tomcat Beitrag anzeigen
    Entscheidend ist, was die breite Bevölkerung darunter versteht.
    Ich bin Teil der breiten Bevölkerung.
    Damit es auch mitentscheidend, was ich darunter verstehe.

    Zitat Zitat von Tomcat Beitrag anzeigen
    Für Otto-Normalo wird bei einem Messerangriff das Messer eingesetzt, um dem anderen Stich- oder Schnittverletzungen zuzufügen.
    Ich zähle mich zu den Otto-Normalos und ich fühle mich, wie ausführlich dargestellt, auch angegriffen, wenn mich jemand mittels Messer bedroht oder mittels Bedrohung mit einem Messer beraubt, vergewaltigt oder auch nur nötigt, seine Lowkicks zu dulden.
    Kannst Du eine repräsentative Umfrage verlinken, die aufzeigt, dass die anderen "Otto-Normalos" das anders sehen?

    Zitat Zitat von Tomcat Beitrag anzeigen
    Der erfährt erst im Laufe des Artikels, dass bei zwei Dritteln der gemeldeten Fälle gar kein Messer eingesetzt wurde.
    Die von Dir (in Reaktion auf die Kritik von Mr. Fister) kritisierte Zahl bezieht sich auf die polizeiliche Kriminalstatistik, dort sind Messerangriffe definiert als:

    „Messerangriffe“ im Sinne der Erfassung von Straftaten in der PKS sind solche Tathandlungen, bei denen der Angriff mit einem Messer unmittelbar gegen eine Person angedroht oder ausgeführt wird. Das
    bloße Mitführen eines Messers reicht hingegen für eine Erfassung als Messerangriff nicht aus

    Dabei wird nach Deiner Interpretation in zwei Dritteln gar kein Messer eingesetzt?
    Da finde ich die Kritik von MrFister sinnvoller, nur bestimmte Tathandlungen betrachtet werden und in 2022 z.B. nicht mehr alle Gewaltdelikte.

    Zitat Zitat von Tomcat Beitrag anzeigen
    Der Begriff Messerstecher passt also nicht.
    Ach, es geht es nicht um die Statistik an sich, sondern um die Überschrift des Eingangsvideos?


    Zitat Zitat von Tomcat Beitrag anzeigen
    Den Begriff Messerattacke gibt es beispielsweise gar nicht, nicht als eigenständiges Delikt. Genau das brauchen wir aber.
    Wozu brauchen "wir" ein eigenständiges Delikt?
    Alle problematischen Tathandlungen, die man mit einem Messer ausführen kann, auch die, die für Dich gar nicht als "Messerangriff" zählen, kann man schon entsprechenden gesetzlichen Normen zuordnen.
    Für die Statistik reichen entsprechende Definitionen, z.B. die oben aus der PKS zitierte.
    Genaue Daten kann es da nicht geben, da die PKS nicht die Urteile auflistet, sondern die Anklagen.
    Der von amasbaal zitierte Fall (der Angeklagte) ginge vielleicht als Totschlag oder KV mit Todesfolge in die PKS ein, nach der zweiten Instanz war es Notwehr und gar kein Delikt.
    Dennoch kann man, wenn man unterstellt, dass die Fehlerquellen gleich bleiben zumindest eine Tendenz bei KV ablesen.
    In Zusammenschau mit anderen Daten, wie der Antwort auf die AFD-Anfrage, wird es IMO langsam eng, für diejenigen, die das Problem wegargumentieren wollen.
    Geändert von Pansapiens (11-02-2024 um 05:52 Uhr)

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