
Zitat von
hopihallido
Wobei diese Tat würde noch nicht einmal als von ausländischen Mitbürgern begangene Tat in die Statistik aufgenommen werden, da bei deutschen Staatsbürgern mit Migrationshintergrund nicht mehr nach Herkunft unterschieden wird. Auch Doppelstaatsbürgerschaften fallen da raus. Da zählt nur der deutsche Pass.
in die hier diskutierte Statistik ohnehin nicht, da das "Phänomen" Messerangriff Fällen zugeordnet wird und nicht Tatverdächtigen:
Aussagen zu Tatverdächtigen sind auf der Basis nicht möglich, da bei einem Fall der Körperverletzung mit „Phänomen Messerangriff“ bspw. auch neben dem bzw. der mit einem Messer drohenden oder handelnden Tatverdächtigen auch unbewaffnete Tatverdächtige erfasst sein können.