Zitat Zitat von Tomcat Beitrag anzeigen
Da stimme ich dir zu. Man könnte im Einzelfall immer noch prüfen, welche geistige Reife der Täter hat. So wie man es bei den Heranwachsenden (18-21 Jahre) macht.

Manchmal frage ich mich, ob ein "Schockmodell" Wirkung zeigen würde. Also nicht Ermahnung, Ermahnung, dann Sozialstunden, dann Geldstrafe, dann Bewährungsstrafe und dann geht es für Jahre in den Knast. Sondern je nach Art des Delikts direkt ein Wochenende Jugendhaft zur Abschreckung.
Diese Prüfung oder was auch immer ein Verfahren da benutzen will , sollte natürlich stattfinden , leider wird es immer nur hinterher und hilft dem Opfer wenig. Schockwirkung , wenn sich Wiederholungstaten abzeichnen , hmh, bin fast dafür ^^. Aber egal was man versucht , es sollte ein Fundament geben, was ganz klar vermittelt "man ist nicht unantastbar" , es wird Konsequenzen haben .