
Zitat von
MGuzzi
. Aber du willst anscheinend eine Übereinkunft durch eine andere ersetzen, ansonsten sehe ich keinen Sinn in dem was du schreibst.
.
Überlege nochmal in Ruhe .Etwas zu Differenzieren ist nicht gleich, etwas zu ersetzen . In einfach für dich. Die Statistiken zu Delikte und damit auf Basis einer juristischen Bewertung , werden doch nicht ausser kraft gesetzt oder ersetzt , wenn ich eine Statistik zum Thema Messerangriff mache die , den juristischen Rahmen aussen vor lässt . Ich bekomme dadurch zusätzliche Daten , die Fragestellungen beantworten die eine juristische Betrachtung eben nicht beantworten kann , weil sie sich selbst limitiert.
Und die Ergebnisse BEIDER Statistiken können dann durchaus dazu benutzt werden , NEUE Übereinkünfte hinsichtlich der Maßnahmen zum Thema Messer und seine Benutzung zu erstellen.
Damit werden aber keine Übereinkünfte zur Erstellung der Statsitiken selber ersetzt. Die juristischen Statistiken werden immer noch einer juristischen Bewertung unterliegen. Was ist daran unklar?
Die verstehen sehr wenig , die nur das verstehen , was sich erklären lässt. ( Marie v. Ebner-Eschenbach)