Ok. Dann entschuldige bitte das Missverständnis. Dann sind wir uns ja einig, dass die Diskussion von viel Meinung und Emotion geprägt ist, anstatt von Fakten.
Das sind Fakten, die nichts darüber aussagen, ob schärfere Waffengesetze dazu geeignet sind, Verbrechen zu verhindern. Dazu habe ich hier auf 80 Seiten noch nicht ein stichhaltiges Argument gelesen, außer „isso“. Was deine Fakten betrifft: Ich kann auch behaupten, das Führen von Lippenstiften führe zu mehr Verbrechen, diese dann verbieten und dann als vollen Erfolg verkünden, ich hätte siebenunddrölfzig Lippenstifte sichergestellt; das Gesetz sei ein voller Erfolg.Und das faktenbasierte bezog sich auf die Effekte der Waffenverbotszonen die mit Gewahrsam einhergingen und Waffenfunden. Das mag dir und
anderen nicht genügen, SIND aber Fakten.
„Grau teurer Freund, ist alle Theorie. Und grün des Lebens goldner Baum.“
Ach, ist das so? https://www.besmart-mobil.de/unfaell...ndy-am-steuer/
Link zu meinem Gratis-Ebooks https://archive.org/details/john-fla...protoversion-1 & https://archive.org/details/FlaisSeiStark1_1
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Ja, das ist leider eine juristisch nicht haltbare Auslegung des Notwehrrechtes...
Fakt ist aber: Der Gesetzgeber hält zwar fest, dass eine Verteidigung mit allen zur Verfügung stehenden Mitteln legal ist, sofern die Verhältnismässigkeit gegeben ist - erkennt aber das Führen von Einhandmessern o.ä. zum Zweck des Selbstschutzes nicht als legalen Führungsgrund an. Ist halt so.
Ich sollte aber nochmal ganz klar festhalten, dass ich die ganze Zeit NICHT vom Führen von Messern zum Selbstschutz rede, sondern vom Tragen von vom Waffengesetz eindeutig nicht als Waffen definierten Slipjoints für eine Reihe von Alltagsaufgaben.
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Mich würde auch mal interessieren, wieviele einkassierte Messer zurückgegeben wurden und wieviele Anzeigen eröffnet wurden.
Ist Messerbesitz in einer Verbotszone eigentlich eine Ordnungswidrigkeit, oder eine Strafttat und was sind die möglichen Strafen...?
Messer einkassiert heisst ja erstmal garnichts...
Wieviele Verfahren wurden denn eröffnet und haben zu einer rechtskräftigen Verurteilung geführt...?
Das "Vorgehen" erinnert mich ein bisschen, an das Vorgehen in der "Autoposerszene"...
Nicht das ich irgendwas damit zu tun hätte, aber da wird dein Auto auch einfach auf Verdacht eingezogen und dann kriegst du das nach zwei Wochen Untersuchung(ohne Auto) wieder mit dem Hinweis, daß ja alle Anbauten legal sind...
Machste nix...
Und in der Statistik steht: " Wieder dreihundert Autoposer aus dem Verkehr gezogen..."
Ich habe gelesen, dass fallweise Bussgeld bis 10.000 € verhängt werden kann. Wie viele Leute bereit sind, vor Gericht zu gehen um im besten Fall ihr Messer zurückzubekommen, halte ich für fraglich. Bei 10.000 € Strafe sieht das ggf. anders aus. Interessant in diesem Zusammenhang der Fall von Leipzig, wo das Sächsische Oberverwaltungsgesetz die Waffenverbotszone für rechtsunwirksam erklärt hat.
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Er drückt sich nicht gut aus, keine Frage. Was er sagen will, ist dass das Potential da ist, sehr schnell in die Situation zu kommen, sich selbst strafbar zu machen. Also nach dem Motto: gibt Stress, einer schenkt dem anderen eine ein, der wiederum zieht das Messer und sticht, zu, trifft, trifft ggf. gar nicht mal besonders gefährlich aber Verletzung ist da und schnell auch Delikt gefährliche KV. Der Zustechendende, weil nicht so hell und/oder uninformiert meint vor Gericht ist alles klar, SV und so, weil der andere hat ja zugehauen. Und wen so ein Fall, die Folge des Messereinsatzes ganz bös ausgeht, ist auf einmal Totschlag im Raum.
Ich meinte jetzt die POLITISCHE Diskussion beim Thema Kriminalität, Ursache und Lösungen und nicht unsere Diskussion, hast du das verstanden?
Dan für den letzten Anstoss nicht mehr auf dich zu antworten. Da ist unter meinem Niveau und Zeitverschwendung.... Was deine Fakten betrifft: Ich kann auch behaupten, das Führen von Lippenstiften führe zu mehr Verbrechen, diese dann verbieten und dann als vollen Erfolg verkünden, ich hätte siebenunddrölfzig Lippenstifte sichergestellt; das Gesetz sei ein voller Erfolg.
den "fall", den ich kenne, wo ein simples schweizer taschenmesser (nicht mal mit slipjoint) "effektiv" eingesetzt wurde, war als attentatsinstrument in einer disko: mal eben dem "rivalen" zwei mal in den äußeren oberschenkel gestochen. beim zweiten mal sogar das messer noch "runtergezogen". der getroffene, der davon total überrascht wurde, viel um, wie ein gefällter baum.
man kann so vieles als "improvisierte" waffe nutzen, was gar keine waffe ist.
sogar mit slipjoints kann man kämpfen, wenn man drauf trainiert ist, damit nur bestimmtes zu machen und nicht grobmotorisch einfach drauf los zu stechen. alleine aufgrund des letzten satzes (geht nicht "grobmotorisch"), ist ein solches messer aber auch nicht für "SV" im klassischen sinne geeignet. andere messer auch nicht. es wird ja auch niemand zum effektiven kämpfer, weil er/sie einen kubotan in der tasche hat und damit nie LANGFRISTIG trainiert hat oder nicht bereits ein guter boxer oder ringer oder so ist, der auf seine art mit dem ding, wie von selbst knife/palmstickboxing oder -druckverstärker grappling usw. betreibt. wie bereits gesagt: da stellt sich dann auch die frage, wieso man überhaupt ein tool braucht, wenn man den gegner eh wegboxen oder -ringen kann.
natürlich ist die aussage des polzeichefs grober unfug.
habe vor einiger zeit mal ein urteil verlinkt, indem dem angeklagten zugesprochen wurde, sich legal selbstverteidigt zu haben, obwohl die beiden, die er ab- bzw angestochen hatte noch gar nicht in seine wohnung eingedrungen waren und nicht gerade dabei waren (aber den eindruck machten, sie würden es bei gelegenheit tun) ihn selbst zu stechen. die tür war noch verschlossen. die beiden machten anstalten, sie aufzubrechen (unklar. ob das geklappt hätte), der selbstverteidiger hatte sogar erst die tür aufgerissen und dann auf den am nächsten stehenden zuerst eingestochen und als der sich wegdrehte, auch den zweiten erwischt. ... resulat: selbstverteidigung! hätte ich vor diesem urteil (schwarz auf weiß durch höhere instanz) auch niemals für möglich gehalten. das gericht sah es als erwiesen an, dass der verteidigende messermann um sein leben fürchten musste und die unmittelbare gefahr für sein leben keine anstalten machte, wieder zu gehen, sondern sich bemühten durch die tür zu kommen. krass, wegen der aktuell doch noch schützend wirkenden, geschlossenen tür, die der messeermann im sv modus ja erst öffnen musste, um seinen angreifern direkt gegenüber stehen zu können, aber... SV!
etwas anderes könnte es sein, wenn man bereits im vorfeld mit einem messer durch die gegend läuft, um quasi nur darauf zu warten, angegriffen zu werden und es dann benutzen zu können.
deshalb ja auch die frage bei kontrollen: wozu haben sie denn das dabei? man hat das dabei, weil man juristisch keinen grund dafür haben muss (wenn es 42a konform ist) oder, weil man halt dies und das damit des öfteren macht, aber garantiert nicht, "um mich besser verteidigen zu können"! damit, habe ich ja schon geschrieben, hat man den gegenstand ausdrücklich SELBST zur waffe erklärt und damit ist er dann illegal. sollte man es "nur so" dabei gehabt haben und dann angegriffen werden und sollte kein anderes angemessenes mittel zu verfügung stehen, um sich erfolgreich wehren zu können, dann ist das im prinzip ein legitimes mittel zur verteidigung. glaubhaft machen, dass man es tatsächlich nicht wegen größerer verteidigungsfähigkeit geführt hat und dass man tatsächlich das opfer ist, dem keine andere wahl blieb (oder der reflex im moment des angriffs zum ziehen verführte), muss man das ganze schon. und da gibt es natürlich häufiger probleme und fehlurteile (das besagte kam ja auch erst in der berufung zustande)
Geändert von amasbaal (12-05-2024 um 18:46 Uhr)
"I prefer them to be awake when I severe their arms and beat them to death with it." Maul Mornie und sein Verhältnis zu k.o.s
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