Sorry, aber wenn du nicht zwischen etwas angeboren, von der Person selbst und niemand sonst veränderbaren (Herkunft und Ethnie) und etwas, dass zwar manchmal durch externen Druck aufgezwungen, aber ganz sicher nicht unabänderbar ist, wie Zugehörigkeit zu einer Gang- unterscheiden kannst, haben wir keine Grundlage für eine Diskussion. Ist für mich schone extrem absurd. Glücklicherweise ist das Verfassungsgericht aber zu dieser Unterscheidung in der Lage.
Dass man nicht pauschal für dier rein familiäre (!) Zugehörigkeit zu einem Clan verurteilt werden darf wurde ja schon angeführt.