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Thema: neues spielzeug: saps

  1. #31
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    Die Waffen in dem ersten Video sind "Totschläger" und damit eine "verbotene Waffe nach Anlage II WaffG" (nicht: Verbotener Gegenstand).
    Das gibt eine saftige Strafe.
    Für Erststäter beim Führen ab 1500 Euro aufwärts, plus Eintrag.

    Zudem:
    Soviel taugen die nicht.
    Das gibt es Besseres.

    Ist klas. eine Waffe der englischen Gentleman-Gangster (was immer das auch sein soll).
    Als auch der deutschen Kripo (bis in die 1960er Jahre; noch etwas länger in der DDR).

    Es gibt "Ausnahmen" wo das BKA einen nega. Feststellungsbescheid erlassen hat.
    u. a. zwei Monkey-Fist-Modelle.
    Aber auch die: "Taugen nicht viel".

  2. #32
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    https://www.amazon.de/Saps-Blackjack.../dp/1619848767

    ...eine der wenigen e-books, die ich mir gekauft habe.
    Hat sich gelohnt.
    Das Teil an sich....sehr illegal....but, who cares?

  3. #33
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    ist sone geldbörse in der praxis legal ???

  4. #34
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    Zitat Zitat von marq Beitrag anzeigen
    ist sone geldbörse in der praxis legal ???
    Aller Wahrscheinlichkeit nach ja. Es gibt keine Regulierung der legalen Formen von Geldbörsen und keine Bestimmung, wie viel Kleingeld man mitführen darf. Und das, obwohl "a roll of quarters" schon seit Jahrhundertern einen beliebten Schlagverstärker darstellt. Separat gesehen sind das nur ein ungewähnlich lange, schlauchförmige Ledertasche und eben Münzen, somit auch kein zusammengehöriger Gegenstand, sondern eine Kombination von Gegenständen.
    Sollte es jemals zu Präzedenzfällen kommen, könnte sich das ändern, aber bis dahin ist unwahrscheinlich, dass das als Sap eingestuft werden kann. Ähnlich wie man als Fahrradfahrer ja auch eine dicke Stahlkette und ein schweres Vorhängeschloss dran dabei haben darf, was nebenbei bemerkt um Längen mehr Schaden anrichten kann und, was man so hört, von dem einen oder anderen Fahrradkurier auch schon gegen Autos eingesetzt wurde.

  5. #35
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    Zitat Zitat von period Beitrag anzeigen
    Aller Wahrscheinlichkeit nach ja. Es gibt keine Regulierung der legalen Formen von Geldbörsen und keine Bestimmung, wie viel Kleingeld man mitführen darf. Und das, obwohl "a roll of quarters" schon seit Jahrhundertern einen beliebten Schlagverstärker darstellt. Separat gesehen sind das nur ein ungewähnlich lange, schlauchförmige Ledertasche und eben Münzen, somit auch kein zusammengehöriger Gegenstand, sondern eine Kombination von Gegenständen.
    Sollte es jemals zu Präzedenzfällen kommen, könnte sich das ändern, aber bis dahin ist unwahrscheinlich, dass das als Sap eingestuft werden kann. Ähnlich wie man als Fahrradfahrer ja auch eine dicke Stahlkette und ein schweres Vorhängeschloss dran dabei haben darf, was nebenbei bemerkt um Längen mehr Schaden anrichten kann und, was man so hört, von dem einen oder anderen Fahrradkurier auch schon gegen Autos eingesetzt wurde.
    Wie weiter oben schonmal geschrieben, es kommt auf den Verwendungszweck der Herrstellers an. Gibt der in der Werbung: Selfdefencebag, Punchingbag, etc. an, wird eseine verbotene Waffe. Wird es Oldschoolgeldbörse vertrieben, dann nicht.
    Mein Englisch ist zu schlecht. Ich löse das physikalisch!

  6. #36
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    Zitat Zitat von Schnueffler Beitrag anzeigen
    Wie weiter oben schonmal geschrieben, es kommt auf den Verwendungszweck der Herrstellers an. Gibt der in der Werbung: Selfdefencebag, Punchingbag, etc. an, wird eseine verbotene Waffe. Wird es Oldschoolgeldbörse vertrieben, dann nicht.
    Das gilt vermutlich auch, wenn man so ein Ding geschenkt bekommt, ohne je die Werbung oder die herstellerseitige Verwendungsempfehlung zu sehen?

    Anders herum: Wenn ich jetzt Tennisschläger kaufe, sie tarnfarben bemale und als SV-Waffen für Frauen vertreibe, werden sie allein durch meine Marketing-Auslobung zur verbotenen Waffe?

  7. #37
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    die frage ist ja auch, wenn mann mal die geldbörse einsetzt, ob man dann nicht nur wegen einfacher KV angezeigt werden kann.

  8. #38
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    Zitat Zitat von Ripley Beitrag anzeigen
    Das gilt vermutlich auch, wenn man so ein Ding geschenkt bekommt, ohne je die Werbung oder die herstellerseitige Verwendungsempfehlung zu sehen?

    Anders herum: Wenn ich jetzt Tennisschläger kaufe, sie tarnfarben bemale und als SV-Waffen für Frauen vertreibe, werden sie allein durch meine Marketing-Auslobung zur verbotenen Waffe?
    Tennisschläger eher nein,weil sie keinen Gegenstand des alltäglichen Lebens nachahmen oder sonstige Besitzverbotzeigenschaften besitzen. Da würde man dann drüber nachdenken müssen, ob es eine Hieb- oder Stoßwaffe ist, welche ggf. einem Führungsverbot unterliegt.
    Mein Englisch ist zu schlecht. Ich löse das physikalisch!

  9. #39
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    Thx!

  10. #40
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    Zitat Zitat von marq Beitrag anzeigen
    die frage ist ja auch, wenn mann mal die geldbörse einsetzt, ob man dann nicht nur wegen einfacher KV angezeigt werden kann.
    es wäre immer noch "mittels eines gegenstandes". damit m.e. (!) "gefährliche"...
    "I prefer them to be awake when I severe their arms and beat them to death with it." Maul Mornie und sein Verhältnis zu k.o.s

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