Zitat Zitat von Ripley Beitrag anzeigen
Das gilt vermutlich auch, wenn man so ein Ding geschenkt bekommt, ohne je die Werbung oder die herstellerseitige Verwendungsempfehlung zu sehen?

Anders herum: Wenn ich jetzt Tennisschläger kaufe, sie tarnfarben bemale und als SV-Waffen für Frauen vertreibe, werden sie allein durch meine Marketing-Auslobung zur verbotenen Waffe?
Tennisschläger eher nein,weil sie keinen Gegenstand des alltäglichen Lebens nachahmen oder sonstige Besitzverbotzeigenschaften besitzen. Da würde man dann drüber nachdenken müssen, ob es eine Hieb- oder Stoßwaffe ist, welche ggf. einem Führungsverbot unterliegt.