1) steht jedenfalls nicht in der Prüfungsordnung
2) ist vermutlich Kinderbespaßung (vielleicht auch besser als ein Blaugurt in dem Fall, ist ja noch ein Kind aber gut ist das ja nicht wirklich, sie schiebt die Schläge usw., normalerweise würde ich da schon etwas mehr erwarten, also eine kleine Anerkennung, ohne zu graduieren)





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