Zitat Zitat von Schnueffler Beitrag anzeigen
Sehr schwer zu beantworten, da man nicht weiß, wie erfahren die Beamtin war, wie lange schon im Dienst (sprich aus der Ausbildung raus), was für eigene Erfahrungen gemacht usw.
Hängt von diesen Eigenschaften der Beamtin auch ab, wie der Einsatzleiter, bzw. die Dienststelle auf die "Befehlsverweigerung" reagiert?
Es müsste ja irgendwie objektiv feststellbar sein, ob die Anweisung zulässig ist oder nicht.
Hier im Thread wurde nach meiner Erinnerung gesagt, dass das kein ungewöhnliches, sondern eher ein Standardvorgehen sei.
Da würde ich nun wenig Spielraum für einen Beamten sehen, da nicht mitzuwirken?

Wenn Sie nicht mitgemacht hätte, und die Sache hätte mit einem anderen Sprüher funktioniert, hätte Sie wohl Probleme gehabt, nachzuweisen, dass ihre Verweigerung rechtens war?