Zitat Zitat von MatscheOne Beitrag anzeigen
Also erstmal ist die Polizistin ihrem Vorgesetztem, in diesem Fall dem Gruppenleiter unterstellt und damit weisungsgebunden...

Das heisst, Sie muss seine Befehle befolgen. Ohne wenn und aber. Sie kann natürlich einen Befehl verweigern, aber die Grenzen sind sehr eng gesteckt und wenn sie auch in Zukunft, in dieser Stadt, in diesem Beruf, in dieser Dienststelle noch arbeiten möchte, dann ist es besser für Sie nichts zu sagen...
So mutig sind die Wenigsten...
Das bedeutet aber auch, Sie ist rechtlich abgesichert, der Leiter trägt die Verantwortung für die an Sie erteilten Befehle.
Du warst Doch angeblich in der Bundeswehr?
Hat man Dir da nicht gesagt, dass Du keine Befehle befolgen darfst, die eine Straftat darstellen, bzw. wenn Du sie befolgst, auch dafür verantwortlich bist?
Ich kann mir nun nicht vorstellen, dass das in anderen Behörden anders ist.