Zitat Zitat von Schnueffler Beitrag anzeigen
Dann vertue ich mich bei dir. Dachte diu hättest den Befehl als rechtswidrig angesehen und meintest die Beamtin hätte es verweigern müssen.
Die Staatsanwaltschaft hält den Befehl wohl für rechtswidrig, aber nicht für die Beamtin erkennbar rechtswidrig.