SEKs haben auch profesionell ausgebildete Verhandlungsführer, die nicht nach zwei Minuten schon aufgeben und den Pfeffereinsatz befehlen.
SEKs haben auch profesionell ausgebildete Verhandlungsführer, die nicht nach zwei Minuten schon aufgeben und den Pfeffereinsatz befehlen.
Und Richter sind keine unfehlbaren Götter! Dafür wurden schon zu viele Urteile in höheren Instanzen wieder kassiert.
sind die auch ausgebildet, potentielle Selbstmörder vor sich selbst zu schützen?
okay, ich sah, Kensei hat das schon gelesen und schon geantwortet.
Vielleicht zur Erklärung:
Unter einem "Präzisionsschützen" verstehe ich das polizeiliche Pendent zu einem Scharfschützen.
Der sollte IMO so positioniert sein, dass er sich nicht gegen die Zielperson verteidigen muss.
(das war auch nicht ganz ernst gemeint)
Don't armwrestle the chimp.
Egal wie man das moralisch oder ethisch bewerten mag, vor Gericht geht es juristisch um eventuelle Fahrlässigkeit, seitens des Einsatzleiters, der mMn viel falsch gemacht hat, aber Fahrlässigkeit ist schwer nachzuweisen.
Ich bin mal gespannt auf die Einschätzung vom BGH.
was hat er DMn dann alles falsch gemacht?
Für mich sieht es im Moment so aus, dass es nur um die Frage geht, ob nun eine unmittelbare konkrete Gefahr des Suizids bestand und daher so schnell wie möglich gehandelt werden musste, oder eben nicht und daher das Warten auf Spezialisten geboten.
Von der Einschätzung der letzten Instanz wird dann wohl abhängen, wie in Zukunft in solchen Fällen regemäßig gehandelt werden wird.
Don't armwrestle the chimp.
„Grau teurer Freund, ist alle Theorie. Und grün des Lebens goldner Baum.“
gibt es ein protokoll für den umgang mit potentiell suizidalen personen?
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