Natürlich muss jeder Einzelfall in Hinblick auf die Notwendigkeit eines Schusswaffeneinsatzes betrachtet werden. Und manchmal stellt sich auch wirklich direkt die Frage, ob es keine andere Lösung gegeben hätte. Diese Frage ist aber von den Gerichten zu beantworten.
Diese pauschale Täter Opfer Umkehr hier ist aber einfach nur widerwärtig. Niemand zwingt einen mit einem Messer gegen Beamten vorzugehen und niemand kann erwarten, dass ein Beamter (die haben auch ein Recht zu Leben und i.d.R. Angehörige und / oder eine Familie) sein eigenes Leben aufs Spiel setzt in dem er den Fokus von Fremd- und Eigenschutz komplett auf den Schutz des Täters legt. Diese Forderung ist weltfremd und anmaßend. Das zeigt auch der angesprochenen „Versuchsaufbau“.