
Zitat von
Yannick.Schultze
Hallo FireFlea,
wie du in meiner ersten Antwort nachlesen kannst, bezieht sich die Mindestgraduierung auf Okinawa.
Ob du ohne Graduierung morgen in Okinawa ein Dôjô eröffnen könntest? Gute Frage.
Können schon, aber du wirst in keinen Verband aufgenommen, kein Meister aus Okinawa wird dich beachten, und du wirst Probleme haben, Regierungseinrichtungen anzumieten.
Falls du Mitglied im Verband XYZ bist und versuchst, als 1. Dan – 5. Dan ein Dôjô zu eröffnen, wird es zu Problemen kommen.
Aber wir schweifen vom Thema ab.