Filmkamera zeigt jugendiche mutmassliche Täter kurz vor tödlichen Stichen gegen einen 44-jährigen Hausmeister in Gelsenkirchen, Anfang April.
https://www.bild.de/regional/nordrhe...2d3c586bbd02e8
Filmkamera zeigt jugendiche mutmassliche Täter kurz vor tödlichen Stichen gegen einen 44-jährigen Hausmeister in Gelsenkirchen, Anfang April.
https://www.bild.de/regional/nordrhe...2d3c586bbd02e8
Geändert von Kusagras (15-04-2025 um 19:45 Uhr)
In einem recht ungewöhnlichen Fall hat das Gericht Kaiserlautern das noch nicht rechtskräftige Urteil gegn eine 21-jährige
Frau gefällt: zwei jahre Jugendsstrafe auf Bewährung plus 500 Sozialstunden nach einem tödlichen Messerstich.
https://www.t-online.de/nachrichten/...ngsstrafe.html...Der Fall ereignete sich im Juni 2024. Ein 64 Jahre alter Mann hatte der Frau laut Ermittlungen auf einer Rolltreppe im Bahnhof ans Gesäß gefasst. Es folgte ein Streit in der Unterführung des Bahnhofs. Dabei zog die Frau ein Messer.
Videoaufnahmen zeigen laut Gericht ein "dynamisches" Geschehen: Beide Personen bewegen sich aufeinander zu und voneinander weg. Es seien Stichversuche zu erkennen, der Mann greife den Arm mit dem Messer. Dann bricht er zusammen.
Die Vorsitzende Richterin sagte, die Angeklagte habe mit erhobenem Arm Richtung Brust des Mannes gestochen. Dies sei kein Verteidigen mehr gewesen, sondern ein Angriff. "Wenn man sich nicht mehr in einer Notwehrlage befindet, wird man selbst zum Angreifer", so die Richterin.
...
Der Getötete war nach Angaben des Gerichts bereits 2024 in vier Fällen wegen sexueller Belästigung verurteilt worden. Das Strafmaß damals: eine Geldstrafe von 2.400 Euro.
Ich finde das Urteil krass milde. Mit dieser Argumentation könnten viele tödliche Messeranwendungen recht glimpflich ausgelegt werden, z.B. schwer Ehr-verletzende Beledidigungen. Sorry, kann ich nicht nachvollziehen. Notwehr war ja nicht gegeben.
+1,
imo hätte Fallyn B. (20) mit der ganzen härte des gesetzes bestraft werden müssen, vor allem auch weil der angriff nach dem griff ans gesäß beendet und das opfer alem t. schon 64 war:
https://www.bild.de/regional/rheinla...8814681545a75c
https://www.bild.de/regional/rheinla...8c7544d12931bf
Vielleicht liegt es am alter der Täterin (jugendstrafrecht).
Hoffentlich legt der staatsanwalt berufung ein.
kleiner tipp: ich würde abwarten, bis das urteil veröffentlicht wird. bei einem derartigen fall sollte dort hinreichend begründet worden sein, warum das gericht wie entschieden hat...
"If one of you can punch a hole through a shoji with just your ejaculation, then you'll be a real martial artist!" Morihei Ueshiba
Jugendlicher, 16, hatte weiter mit hochgiftigen Stoffen experimentiert, obwohl es schon im Dezember 2023 eine erfolgreiche Durchsuchung bei ihm gab. Bin gespannt, was da mal als Urteil rauskommt. Als Wiederholungsfall sollte der eine spürbare Klatsche - sprich Haft - bekommen. Erst recht, falls er eien Anschlag geplant hat.
https://www.gmx.net/magazine/panoram...-haus-40888558
Viele Grüße
Thomas
https://www.thiele-judo.de/portal/
The reality is, you can say ANYTHING you want. You just have to be willing to face the consequences of your choice.
im idealfall wird das urteil selbst nach ner gewissen zeit im internet veröffentlicht, zumal es sich hier ja um eine entscheidung mit einer gewissen "prominenz" handelt. sollten rechtsmittel eingelegt werden und darüber dann von der zuständigen höheren gerichtsinstanz entschieden worden sein, steigt die wahrscheinlichkeit nochmal, dass zu dem fall was offizielles veröffentlicht wird - ggf. dann nicht die ursprungsentscheidung, sondern nur die entscheidung der höheren instanz, die sich aber auf die erstinstanzliche entscheidung bezieht und dazu auch hinreichend informationen enthalten sollte.
"If one of you can punch a hole through a shoji with just your ejaculation, then you'll be a real martial artist!" Morihei Ueshiba
Notwehr war - nach Ansicht des Gerichts - nicht mehr gegeben.
Die Staatsanwaltschaft hatte weniger gefordert:
Die Staatsanwaltschaft hatte eine Jugendstrafe von 21 Monaten auf Bewährung wegen Körperverletzung mit Todesfolge gefordert.
Das das Gericht hier einen Tötungsvorsatz unterstellte....
Die Staatsanwaltschaft hatte eine Jugendstrafe von 21 Monaten auf Bewährung wegen Körperverletzung mit Todesfolge beantragt. Die Frau habe "schwere Schuld" auf sich geladen, aber keinen Tötungsvorsatz gehabt. Sie habe Zeuginnen zufolge den Mann nach einem "massiven sexuellen Übergriff" aufgefordert: "Don´t touch me".
das hier finde ich komisch:
Notwehr verneinte die Staatsanwaltschaft. "Ihr Notwehrrecht endete mit dem Griff zum Messer."
Sollte das Notwehrrecht nicht davon abhängen, ob ein gegenwärtiger Angriff vorliegt oder nicht?
https://www.focus.de/panorama/welt/6...51b5ba98d.html
Geändert von Pansapiens (18-04-2025 um 13:19 Uhr)
Don't armwrestle the chimp.
ich habe dazu das hier in einem faz-artikel gefunden:
Die vielen Kameras der Deutschen Bahn, die erst wenige Wochen zuvor montiert wurden, zeigen die sexuelle Belästigung deutlich. Sie sagt mehrmals „Don’t touch me“, er solle sie nicht anfassen. Sie zückt ein Messer, er weicht deutlich zurück, sie sticht in die Luft, er will ihr das Messer abnehmen, fasst sie an den Arm. Sie ändert die Messerhaltung: Nachdem sie es erst vor sich hielt, sticht sie von oben auf den Mann ein und trifft ihn ins Herz. Für das spätere Urteil ist es ein entscheidender Moment. Sie geht weiter, er stirbt.quelle: https://www.faz.net/aktuell/gesellsc...110423719.htmlAuch die Richterin sagte in ihrem Urteil: „Sie sind in der sittlichen und geistigen Entwicklung einer Jugendlichen gleichstehend.“ Nachdem sie das Strafmaß verkündet hat, richtet sie sich direkt an die Angeklagte, sagt: „Das war keine Notwehr“. Aus Sicht des Gerichts sei ihr Angreifer bereits zurückgewichen, die Situation sei eigentlich entschärft gewesen. Statt sich zu verteidigen habe B. das Messer nicht mehr vor sich gehalten, sondern erhoben.
"If one of you can punch a hole through a shoji with just your ejaculation, then you'll be a real martial artist!" Morihei Ueshiba
Diese Aussage finde ich auch komisch.
Ja, steht ja auch im Gesetz:Sollte das Notwehrrecht nicht davon abhängen, ob ein gegenwärtiger Angriff vorliegt oder nicht?
Die Ansicht des Gerichts kann ich wiederum verstehen. Wenn es so war, wie im Fokus beschrieben, dann lag ja zu dem Zeitpunkt, als sie auf ihn eingestochen hat, gar kein Angriff mehr vor. Insofern gab es dann auch nichts abzuwehren. Sieht ja auch eher so aus, als habe sie auf ihn eingestochen, um es "ihm zu zeigen" oder sich an ihm zu rächen. Schon auch n bissl krank.Notwehr ist die Verteidigung, die erforderlich ist, um einen gegenwärtigen rechtswidrigen Angriff von sich oder einem anderen abzuwenden.
Das sollte unabhängig vom Alter sowieso gelten.
„Grau teurer Freund, ist alle Theorie. Und grün des Lebens goldner Baum.“
Ja, so weit. Aber das Gesetz bestimmt auch, daß das >relativ mildeste Mittel< zu wählen sei:
>
2) Relativ mildestes Mittel: Die Notwehrhandlung muss das relativ mildeste Mittel darstellen. Zu wählen ist immer dasjenige Mittel zur Angriffsabwehr, das den geringsten Schaden verursacht. Gebotenheit: In einigen Ausnahmefällen kann das Notwehrrecht eingeschränkt sein.
<
https://www.uni-potsdam.de/de/rechts...otwehr-32-stgb
Wer blutet, wischt die Matte sauber.
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