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Thema: Keine Bewährungsstrafen bei Messergewalt: Ex-SEK Beamter startet Online-Petition

  1. #1
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    Question Keine Bewährungsstrafen bei Messergewalt: Ex-SEK Beamter startet Online-Petition

    Insbesondere in Berlin scheint die Messergewalt stark zugenommen zu haben
    ( https://www.tagesspiegel.de/berlin/p...st_14408162___ ).

    Wohl auch vor diesem Hintergrund erfolgt der Vorstoß eines SEK-Beamten, der Unterschriften für eine Petition sammelt, die das Ende von Bewährungsstrafen bei Messergewalt fordert. Etwas weiter unten ein Interview mit dem Beamten aus dem Tagesspiegel:


    Keine Bewährung mehr für Ersttäter: Berliner Ex-Polizist startet Petition für härtere Strafen bei Messergewalt

    Ein ehemaliger SEK-Beamter aus Berlin will, dass Straftäter für Angriffe mit Messern immer direkt ins Gefängnis kommen. Hier erklärt er, was er sich davon verspricht.
    „Messer machen Mörder“, lautet ein alter Spruch in Polizeikreisen. In der jüngeren Vergangenheit hat sich das allzu oft bestätigt: Immer wieder wurden Menschen bei Streitigkeiten aus nichtigen Anlässen schwer oder schlimmsten-- falls tödlich verletzt, weil jemand mit einem Messer zustach.

    Wie berichtet, ist die Zahl derartiger Angriffe in Berlin in den vergangenen zehn Jahren deutlich gestiegen. Der Senat hat darauf bereits reagiert und ein Messerverbot an Kriminalitätsschwerpunkten sowie für den öffentlichen Nahverkehr verhängt.


    Der ehemalige SEK-Beamte Karsten Loest ist im Verein „Berliner Initiative sichere Stadt“ aktiv und hat eine Online-Petition gestartet, die härtere Strafen für Angriffe mit Messern fordert. In der Begründung schreibt er, dass solche Attacken selbst für Spezialkräfte der Polizei schwer abzuwehren seien: „Bürger sind in der Regel chancenlos.“ Im Interview erklärt der frühere Elite-Polizist seine Gründe.


    Können Sie uns konkrete Beispiele nennen, die zeigen, welchen Nutzen härtere Strafen gegen Messergewalt tatsächlich haben?

    Eine Vielzahl der Messerdelikte sind Ad-hoc-Taten. Messer werden zum vermeintlichen Selbstschutz mitgeführt, in entsprechenden Streitigkeiten jedoch offensiv eingesetzt. Je nach den Umständen kommen Täter bei erstmaliger Tat mit einer Bewährungsstrafe davon. Das Risiko, selbst als Ersttäter zwangsläufig zu einer Gefängnisstrafe verurteilt zu werden, dürfte einen Teil der messeraffinen Menschen und potenziellen Messertäter zweifellos abschrecken.

    Können Sie sich erklären, warum ausgerechnet Messerangriffe zahlenmäßig derart zunehmen?

    Das Tragen von Messern ist in bestimmten Kulturkreisen gerade unter Männern beliebt und durchaus ein Statussymbol. Die belegte prozentuale Überrepräsentation von Männern mit Migrationshintergrund unter den Tätern ist ein eindeutiger Beleg dafür, dass Messerdelikte zu einem Großteil ein „importiertes“ Problem sind.


    In Ihrer Petition fordern Sie einen neuen Paragrafen im Strafgesetzbuch und eine klare Definition, die Messer als Waffen gelten lässt. Inwieweit würden potenzielle Täter Ihrer Ansicht nach dadurch abgeschreckt werden?


    Viele Messer fallen bereits unter das Waffengesetz, sind generell verboten oder im öffentlichen Führen eingeschränkt. Gerne weichen potenzielle Täter bereits heute auf messerähnliche Gegenstände wie zum Beispiel einzelne Teile einer Schere aus, deren Einsatz vergleichbar gefährlich für mögliche Opfer ist.

    Deshalb sollten in der Definition alle Waffen und Gegenstände eingeschlossen sein, die potenziell tödliche Wirkung erzielen können. Die abschreckende Wirkung entfaltet sich nicht in erster Linie durch die Neudefinition entsprechender Waffen oder Gegenstände, sondern durch die Strafandrohung, die Bewährungsstrafen ausschließt.
    Quelle:

    https://www.tagesspiegel.de/berlin/k...cp-kurzstrecke


    Wie bewertet ihr das Ziel der Petition und ihre Begründung (Abschreckende Wirkung auf zumindest einen Teil der potentiellen Täter): längst überfällig, nutzlos oder ambivalent? Bitte Fokussierung auf diesen Aspekt.

    Ich persönlich finde den Vorstoß richtig: wer ein Messer illegal - (insbes. keine Notwehr, keine Nothilfe vorliegend) einsetzt gegen jemand - ob mit oder ohne Schaden), gehört mit Gefängnis bestraft, die Höhe richtet sich dann natürlich nach dem Schaden.

  2. #2
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    Zitat Zitat von Kusagras Beitrag anzeigen
    ...

    Wie bewertet ihr das Ziel der Petition und ihre Begründung (Abschreckende Wirkung auf zumindest einen Teil der potentiellen Täter): längst überfällig, nutzlos oder ambivalent? Bitte Fokussierung auf diesen Aspekt.

    Ich persönlich finde den Vorstoß richtig: wer ein Messer illegal - (insbes. keine Notwehr, keine Nothilfe vorliegend) einsetzt gegen jemand - ob mit oder ohne Schaden), gehört mit Gefängnis bestraft, die Höhe richtet sich dann natürlich nach dem Schaden.

    Das ist imo mit demokratischen, rechtsstaatlichen grundsätzen nicht vereinbar.
    Denn für gewaltstraftaten (körperverletzung, totschlag, vergewaltigung, ...) gibt es bereits strafvorschriften und worin soll der unterschied, ob diese straftaten anstatt mit säure, hammer, kettensäge, eispick(el), aids-spritzen, dynamit etc. oder einem messer begangen werden, liegen, durch den eine solche gesetzgebung gerechtfertigt wäre?

    Was käme dann als nächtes?
    Etwa, dass migranten, die in der brd und/oder gegenüber Menschen Deutscher Abstammung straftaten begehen (ggf. mehrfach) doppelt so hart bestraft werden wie Menschen Deutscher Abstammung?

  3. #3
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    Soweit grundsätzlich erstmal keine Einwände.

    Interessant dürfte es dann wohl bei der entsprechenden Ermittlung bzw. der damit einhergehendenStrafantragsstellung werden…

    VG Dorschi

  4. #4
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  5. #5
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    Höhere Strafen haben keinen Abschreckungseffekt. Das ist schon lange bekannt und sollte einem Beamten erst Recht bekannt sein.

    Insofern kann man das gerne machen aber an den gewünschten abschreckenden Effekt glaube ich leider nicht. Und ist ja nicht so als würde das Gesetz entsprechende Strafen nicht jetzt schon her geben. Die Richter sind nur aus irgendeinem Grund gerade bei Intensivtätern und Problemkindern besonders zurückhaltend und großzügig mit weiteren Chancen...

    Wahrscheinlich wäre schon viel geholfen bezüglich Gewalttaten wenn man anfangen würde konsequent spätestens ab der 3. Verurteilung Leute für lange Zeit in Haft zu nehmen.
    Geändert von Smals (29-09-2025 um 13:42 Uhr)

  6. #6
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    Konsequente Urteile würden da sicher abschreckend wirken, es scheint da keine klare Linie zu geben.

    Bei Ersttat-Bewährung sollte es zusätzlich Massnahmen wie Geldzahlungen, viele Sozialstunden (Schulhof fegen=uncool) und verpflichtenden sozialen Trainings geben.

    Ein paar Fälle aus der Presse:

    https://www.zeit.de/news/2025-06/20/...s-grossfamilie


    https://www1.wdr.de/nachrichten/rhei...erbot-100.html


    In Ba-Wü und Bayern wird bei Gewalt meist härter verurteilt:

    https://rsw.beck.de/aktuell/daily/me...rechtskraeftig
    Geändert von concrete jungle (29-09-2025 um 14:43 Uhr)

  7. #7
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    Zitat Zitat von Smals Beitrag anzeigen
    Höhere Strafen haben keinen Abschreckungseffekt. Das ist schon lange bekannt und sollte einem Beamten erst Recht bekannt sein.

    ....
    Die Studienlage dazu ist geteilt und großteils unvollständig beziehungsweise mit mangelndem Versuchsaufbau.
    Höhere Strafen gibt es meist in Ländern mit mehr Armut.
    Wenn dann in Ländern mit mehr Armut genausoviele Straftaten begangen werden wie in Ländern mit weniger Strafen aber auch weniger Armut sagt das erstmal wenig aus.

    Können wir gleich jede Bestrafung weglassen und würden trotzdem nicht mehr Verbrechen haben ?

    Das kann schon rein logisch gar nicht stimmen.
    Würde es z.B. keinerlei Strafe und Konsequenzen auf Diebstahl geben , würde sogar ich mein Glück versuchen , obwohl ich mehr als genug Geld habe mir alles zu kaufen was ich brauche
    Was mich davon abhält ist das Abwägen von Konsequenzen vs. Nutzen.
    Da ich mir alles selbst kaufen, kann sind selbst kleinste Konsequenzen bereits 100% abschreckend.

    Es ist also die Mischung aus persönlichen finanziellen Mitteln und drohender Strafe
    Mir wäre schon ein nerviges 10 Minuten vom Ladendetektiv festgehalten werden viel zu viel aufwand/stress/Strafe...
    Für jemand der Pleite ist , ist das dagegen nicht im Ansatz genug Strafe um ihn abzuhalten

    Eine Studie 2011 von Cirkveni
    Der Abschreckungseffekt der Freiheitsstrafe beruht auf einem gewissen Maß an Härte, weshalb die Abschreckung erst mit einer bestimmten Strafdauer eintritt. Andererseits bringt die Härte der Strafe diesen Abschreckungseffekt nur bis zu einem bestimmten Strafmaß hervor, sodass eine weitere Verschärfung der Freiheitsstrafen nahezu ohne Wirkung bleibt. Zwischen der Mindesthärte, die erforderlich ist, um einen Abschreckungseffekt zu verursachen, und der maximalen Härte, oberhalb derer keine
    Abschreckung mehr bewirkt wird, liegt das Feld der effektiven Strafeffizienz. Aufgrund der bisherigen Untersuchungen ist weder die Grenze, oberhalb derer eine Strafverschärfung keinen Sinn mehr macht, genau zu ermitteln noch zu bestimmen, ob es eine einheitliche Grenze für den Abschreckungseffekt bei verschiedenen Straftaten und Tätern gibt. Da eine Strafverschärfung bei den Tätern nicht immer eine stärkere abschreckende Wirkung herbeiführt, ist die Frage des nur am Rande vorhandenen Abschreckungseffekts der Strafe ein zentrales Thema der Strafrechtspolitik........
    Diese Studie kam auch zu dem Entschluss dass die " Möglichkeiten des legalen Gewinnerwerbs " Straftaten besser verhinden als härtere Strafen.

    Das ganze Thema ist halt sehr schwierig zu untersuchen.
    Du kannst ja nicht einfach in nem Staat mal eben alle Strafen aussetzen oder die Strafen von der Härte verdoppeln.....

    Also vergleicht man unterschiedliche Staaten miteinander die unterschiedlich harte Gesetzte haben , hat dabei aber den gewaltigen Störfaktor der ökonomischen Verteilung von Wohlstand der eben völlig unterschiedlich ist.

    Wer die Straftaten in den USA in Ghettos mit den Straftaten in München vergleicht wird folglich zu dem Entschluss kommen dass das Ausmaß der Strafhärte nicht die Anzahl der Straftaten verringert.
    Man darf dabei aber nicht ausklammern , dass obwohl in den USA sehr viel härter bestraft wird in diesen kriminellen Gegenden der legale Erwerbsverdienst einfach so viel krass schlechter ist als in München
    Geändert von Royce Gracie 2 (29-09-2025 um 15:22 Uhr)
    -

  8. #8
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    Zitat Zitat von Royce Gracie 2 Beitrag anzeigen

    Man darf dabei aber nicht ausklammern , dass obwohl in den USA sehr viel härter bestraft wird in diesen kriminellen Gegenden der legale Erwerbsverdienst einfach so viel krass schlechter ist als in München

    Gut, aber dafür sind doch in münchen der wohnraum und in folge dessen die allgemeinen lebenskosten sehr teuer?

  9. #9
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    Zitat Zitat von Kusagras Beitrag anzeigen
    Wie bewertet ihr das Ziel der Petition
    mag ein ehrenswertes ziel sein, wäre augenblicklich aber die übliche schlichte symbolpolitik, da ein hochkritischer punkt hier sauber ausgeblendet wird, nämlich, dass ein immer größer werdender teil der messerstecher jugendliche und heranwachsende sind, auf die überproportional oft das jugendstrafrecht angewendet wird, weshalb das hier angedachte schlicht großflächig leerlaufen würde.

    interessant würde es dann, wenn man diesbezüglich ein lustiges paketchen schnüren würde, bestehend aus herabsetzung des strafmündigkeitsalters, anwendung des jugendstrafrechts bei heranwachsenden als absolute ausnahme und dann das oben umrissene entsprechend angepasst auch im jugendstrafrecht implementieren würde.

    der tag, an dem das passiert, wäre jedoch sicher ein sehr kalter tag in der hölle, an den der teufel dann auch noch gratis-schlittenfahrten verteilen würde...
    "If one of you can punch a hole through a shoji with just your ejaculation, then you'll be a real martial artist!" Morihei Ueshiba

  10. #10
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    Zitat Zitat von Mr.Fister Beitrag anzeigen
    mag ein ehrenswertes ziel sein, wäre augenblicklich aber die übliche schlichte symbolpolitik, da ein hochkritischer punkt hier sauber ausgeblendet wird, nämlich, dass ein immer größer werdender teil der messerstecher jugendliche und heranwachsende sind, auf die überproportional oft das jugendstrafrecht angewendet wird, weshalb das hier angedachte schlicht großflächig leerlaufen würde.
    Exakt. Das Problem sind nicht zu lasche Gesetze, sondern der falsche Umgang mit dem Jugendstrafrecht. Eigentlich mal als Ausnahme gedacht, scheint es mittlerweile mehr die Regel zu sein, das Jugendstrafrecht bis 20 anzuwenden (man möge mich hier gerne mit harten Statistiken korrigieren, das ist mein aktueller Eindruck, kann falsch sein).

    Wenn, dann bräuchten wir einen Kulturwandel in der Justiz, aber keine Verschärfung der Gesetzgebung, worunter dann wieder alle zu leiden hätten. Das würde bei der aktuell vorherrschenden Kultur in meinen Augen sogar kontraproduktiv sein. Wir kennen doch sicher alle die Clips, in denen besonders übereifrige Polizisten den Omis auf dem Weihnachtsmarkt ihre Schweizer Taschenmesser abgenommen hatten.

    Die Petition habe ich natürlich nicht unterschrieben.
    "man ist keine elitäre gruppe, die den richtigen weg bestreitet, und die wahrheit für sich in anspruch nehmen kann, weil man eine minderheitenmeinung vertritt." - Marq Aurel

  11. #11
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    Das Jugendstrafrecht wird bis 21 angewandt. Erst ab dem vollendeten 21. Lebensjahr ist zwingend Erwachsenenstrafrecht anzuwenden.

    Das große Problem unseres Strafrechts ist der Paradigmenwechsel von der Sühne zur Resozialisierung im Jahre 1976.
    Seitdem wird m.E. mehr für die Täter als die Opfer getan. So war das schon in meiner Zeit als Bewährungshelfer Ende der 80iger und jetzt in meiner Tätigkeit für den Weißen Ring erlebe ich es genau so.
    Was mal gut gemeint war ist zu einer Lachnummer für bestimmte Täterkreise geworden.
    Hierzu auch: https://lisa.gerda-henkel-stiftung.d...sozialisierung
    Und nein: es ist keine konservative Stiftung
    Geändert von Takezo (29-09-2025 um 19:20 Uhr)

  12. #12
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    Zitat Zitat von Takezo Beitrag anzeigen
    ...
    Was mal gut gemeint war ist zu einer Lachnummer für bestimmte Täterkreise geworden.
    Hierzu auch: https://lisa.gerda-henkel-stiftung.d...sozialisierung
    Und nein: es ist keine konservative Stiftung
    Interessant, Danke.

  13. #13
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    Zitat Zitat von Kunoichi Girl Beitrag anzeigen
    Das ist imo mit demokratischen, rechtsstaatlichen grundsätzen nicht vereinbar.
    Denn für gewaltstraftaten (körperverletzung, totschlag, vergewaltigung, ...) gibt es bereits strafvorschriften und worin soll der unterschied, ob diese straftaten anstatt mit säure, hammer, kettensäge, eispick(el), aids-spritzen, dynamit etc. oder einem messer begangen werden, liegen, durch den eine solche gesetzgebung gerechtfertigt wäre?
    SO hab ich den Text nicht verstanden und auch wenn ich Messer schrieb, steht der zitierte Abschnitt im Fokus:

    "Deshalb sollten in der Definition alle Waffen und Gegenstände eingeschlossen sein, die potenziell tödliche Wirkung erzielen können. Die abschreckende Wirkung entfaltet sich nicht in erster Linie durch die Neudefinition entsprechender Waffen oder Gegenstände, sondern durch die Strafandrohung, die Bewährungsstrafen ausschließt.
    Im Vordergrund ist also das Auschließen einer Bewährungsstrafe und das finde ich- nicht zuletzt aufgrund des hohen Gefährdungspotentials - richtig.

    Was käme als nächstes? Etwa, dass migranten, die in der brd und/oder gegenüber Menschen Deutscher Abstammung straftaten begehen (ggf. mehrfach) doppelt so hart bestraft werden wie Menschen Deutscher Abstammung?
    Ich stelle fest, das DU auf diese Idee kamst, nicht jemand anderes.

  14. #14
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    Zitat Zitat von egonolsen Beitrag anzeigen
    Exakt. Das Problem sind nicht zu lasche Gesetze, sondern der falsche Umgang mit dem Jugendstrafrecht. Eigentlich mal als Ausnahme gedacht, scheint es mittlerweile mehr die Regel zu sein, das Jugendstrafrecht bis 20 anzuwenden (man möge mich hier gerne mit harten Statistiken korrigieren, das ist mein aktueller Eindruck, kann falsch sein)....
    Man möge mich korrigieren, aber Bewährung ist nach meiner Kenntnis nicht nur ein Phänomen des Jugenstrafrechts (Unabhängig davon, dass ich auch den Eindruck habe - was ja auch von Jugendrichtern teil so bestätigt wurde- dass grundsätzlich immer Gnade vor Srafe geht). Auch wenn bei gelicher tat natürlich im Jugenstfarecht grundsätzlich milder geurteil wird. Aber warum sollten das Gesetze eigentlich ausreichen? Wenn ich den SEK-Beamten richtig versteh geht es grade darum, im Gesetze sicherzustellen, das bei Überschreiten einer Grenze (z.B. Einsatz eines Messers gegen eines Menschen) eben sofort Haft einsetzt. Selbst verständlich nach Abaluf eines Gerichtsprozesses.

    Sowas könnte man eben auch ins Jugenstrafrecht reinschreiben. Aber da wird es einen riesen Aufschrei bei den ganzen Gutmenschem und aus der Sozialindustrie geben.

  15. #15
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    Zitat Zitat von Mr.Fister Beitrag anzeigen
    mag ein ehrenswertes ziel sein, wäre augenblicklich aber die übliche schlichte symbolpolitik, da ein hochkritischer punkt hier sauber ausgeblendet wird, nämlich, dass ein immer größer werdender teil der messerstecher jugendliche und heranwachsende sind, auf die überproportional oft das jugendstrafrecht angewendet wird, weshalb das hier angedachte schlicht großflächig leerlaufen würde.

    interessant würde es dann, wenn man diesbezüglich ein lustiges paketchen schnüren würde, bestehend aus herabsetzung des strafmündigkeitsalters, anwendung des jugendstrafrechts bei heranwachsenden als absolute ausnahme und dann das oben umrissene entsprechend angepasst auch im jugendstrafrecht implementieren würde.

    der tag, an dem das passiert, wäre jedoch sicher ein sehr kalter tag in der hölle, an den der teufel dann auch noch gratis-schlittenfahrten verteilen würde...
    Stimme dir vollumfänglich zu. Leider kapieren einige - in den entsprechenden Gremien vertretene, einflussreiche- Sozialromantiker nicht, dass es auch Leute in Heranwachsenden-Alter gibt, deren Verachtung des Rechtsstaates durch Nachgiebigkeit und Milde ganz und gar nicht erschüttert sondern bestätigt bis gestärkt wird.

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