Man möge mich korrigieren, aber Bewährung ist nach meiner Kenntnis nicht nur ein Phänomen des Jugenstrafrechts (Unabhängig davon, dass ich auch den Eindruck habe - was ja auch von Jugendrichtern teil so bestätigt wurde- dass grundsätzlich immer Gnade vor Srafe geht). Auch wenn bei gelicher tat natürlich im Jugenstfarecht grundsätzlich milder geurteil wird. Aber warum sollten das Gesetze eigentlich ausreichen? Wenn ich den SEK-Beamten richtig versteh geht es grade darum, im Gesetze sicherzustellen, das bei Überschreiten einer Grenze (z.B. Einsatz eines Messers gegen eines Menschen) eben sofort Haft einsetzt. Selbst verständlich nach Abaluf eines Gerichtsprozesses.
Sowas könnte man eben auch ins Jugenstrafrecht reinschreiben. Aber da wird es einen riesen Aufschrei bei den ganzen Gutmenschem und aus der Sozialindustrie geben.






Mit Zitat antworten