Wir haben, was die Strafbemessungen angeht, in Deutschland das Phänomen, das Straftaten gegen den Besitz i.d.R. höher geahndet (Ausnahme sind Wirtschaftskriminelle) werden als Straftaten gegen die körperliche Unversehrtheit.

Das hat m.E. seinen Ursprung darin, dass das älteste bei uns geltende Gesetz das BGB von 1896 (Bürgerliche Gesetzbuch) ist, welches ein Gesetz zum Schutzes des Besitzes ist. Es schützt die Upperclass - die brauchte sich zu Kaiser Wilhelm II. Zeiten kaum Sorgen um ihre körperliche Unversehrtheit machen.
Bemerkenswerter Weise ist das materielle Familienrecht (z.B. Erbrecht, Kindesunterhalt und Betreuungsrecht) in seinen Grundsätzen dort in einem Besitzrecht-Gesetz (nämlich dem BGB) niedergelegt. Das Kind also als Eigentum.

Wenn man sich dann anschaut, wie sehr Kriminelle bei Besitzdelikten härter verurteilt werden als Gewalttäter ohne Delikt gegen den Besitz, kann man durchaus von einer Klassenjustiz sprechen. Dies meine ich nicht im kommunistischen Sinne, sondern im soziologischen: diejenigen, die den "Reichen" nehmen, werden stärker bestraft, als diejenigen die sich innerhalb oder gegen ihre "Klasse" (Hood, soziale Gruppe, Unter- oder Mittelschicht) gewalttätig verhalten.