Wir haben, was die Strafbemessungen angeht, in Deutschland das Phänomen, das Straftaten gegen den Besitz i.d.R. höher geahndet (Ausnahme sind Wirtschaftskriminelle) werden als Straftaten gegen die körperliche Unversehrtheit.
Das hat m.E. seinen Ursprung darin, dass das älteste bei uns geltende Gesetz das BGB von 1896 (Bürgerliche Gesetzbuch) ist, welches ein Gesetz zum Schutzes des Besitzes ist. Es schützt die Upperclass - die brauchte sich zu Kaiser Wilhelm II. Zeiten kaum Sorgen um ihre körperliche Unversehrtheit machen.
Bemerkenswerter Weise ist das materielle Familienrecht (z.B. Erbrecht, Kindesunterhalt und Betreuungsrecht) in seinen Grundsätzen dort in einem Besitzrecht-Gesetz (nämlich dem BGB) niedergelegt. Das Kind also als Eigentum.
Wenn man sich dann anschaut, wie sehr Kriminelle bei Besitzdelikten härter verurteilt werden als Gewalttäter ohne Delikt gegen den Besitz, kann man durchaus von einer Klassenjustiz sprechen. Dies meine ich nicht im kommunistischen Sinne, sondern im soziologischen: diejenigen, die den "Reichen" nehmen, werden stärker bestraft, als diejenigen die sich innerhalb oder gegen ihre "Klasse" (Hood, soziale Gruppe, Unter- oder Mittelschicht) gewalttätig verhalten.
Gut, wenn Du es für alle waffen meinst, finde ich es gedanklich eher nachvollziehbar.
Finde ich viel zu pauschal und einseitig gedacht.Im Vordergrund ist also das Auschließen einer Bewähhrungsstrafe und das finde ich- nicht zuletzt aufgrund des hohen Gefährdungspotentials - richtig.
Denn es gibt sehr gefährliche waffen (zb pistole) und weniger gefährliche waffen (zb nudelholz) und auch sehr gefährliche angreifer (zb 150 kg skinhead) und weniger gefährliche (zb 15 jähriges 50 kg mädchen), soweit man nur auf das gefährdungspotential abstellt.
Dazu sind auch noch die jeweiligen gesamtumstände zu berücksichtigen (zb o.g. mädchen greift mit nudelholz o.g. skinhead an).
Warum sollte man also etwa dem o.g. mädchen bei einem nudelholzangriff auf o.g. skinhead eine bewährungsmöglichkeit versagen?
Ich kam auf die idee, dass, soweit ideen wie die threadgegenständliche sich durchsetzen würden, als nächstes derartige ideen entstehen und sich durchsetzen könnten.Ich stelle fest, das DU auf diese Idee kamst, nicht jemand anderes.
Es war also ein negativbeispiel, dahingehend, was aus meiner sicht gerade nicht geschehen soll.
"man ist keine elitäre gruppe, die den richtigen weg bestreitet, und die wahrheit für sich in anspruch nehmen kann, weil man eine minderheitenmeinung vertritt." - Marq Aurel
Ich sehe das auch so. Wieso sollte rechtlich ein gefährlicher Gegenstand wie ein Messer anders gesehen werden als wie eine Axt, ein Auto oder ein Schraubenzieher.
Die Bewertung, welche Art der Strafe / Verurteilung passend zum Gesetz ist, macht das Gericht.
Diese Petition finde ich eher etwas verwirrend, als ob Messer die einzigen gefährlichen Gegenstände sind.
In einem demokratischen rechtsstaat sind einfache gesetze imo nicht dazu da, zeichen zu setzen, sondern das zusammenleben der dortigen bevölkerung auf grundlage des grundgesetzes zu regeln (brd).
Imo würde ein gesetz wie das vorgeschlagene gegen das GG verstoßen, da es zb in einem fall wie dem von mir in #19 beschriebenen, unverhältnismäßig wäre, dem mädchen die bewährungsmöglichkeit von vorneherein gesetlich zu versagen (zb Art 3 GG: Ungleiches darf nicht gleich behandelt werden).
Schon viel eher als hier. Nicht umsont campieren da zehn- eher hunderttausende irgendwo am Standtrand rum.
Da sind auch Leute dabei die gutes Einkommen und ein Haus hatten. Und ich bin recht sicher: dort ist man mit
- mehr oder weniger Arbeitsunwilligen- nicht so nachsichtig wie hier: das gibts sicher gleich 100 % Kürzung.
(Du plädierst ja jetzt gradezu für das Begehren des SEK-Beamten) Logisch Gesamtumstände, dafür ist ein Gerichtsverfahren da. Es geht hier auch nur um grundsätzliche Herangehensweise; Wortlaute von Gesetzen
müssen und sollen andere erarbeiten. Ich kann natürlich auch mit nem Kugelschreiber jd. töten- Im Grundsatz geht es darum, härter zu bestrafen, wenn ein Gegenstand/Umstand. mit dem jd. widerrechtlich angegriffen wird, potentiell und erfahrungsgemäß geeignet ist, nicht nur Bagatellverletzungen verursacht. Wenn ich dich mit Seifenblasen eindecke ist das was anderes als mit Salzsäure oder Messer- (Schraubenzieher, Brieföffner, [spitzer] Holzstock etc. etc.), logisch.
Weil körperliche Unversehrtheit ein hohes von der Verfassung geschütztes Gut ist.zb o.g. mädchen greift mit nudelholz o.g. skinhead an).... Warum sollte man also etwa dem o.g. mädchen bei einem nudelholzangriff auf o.g. skinhead eine bewährungsmöglichkeit versagen?
Siehe GG, Artikel 2 Abs. 2:
Jeder hat das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit. Die Freiheit der Person ist unverletzlich. In diese Rechte darf nur auf Grund eines Gesetzes eingegriffen werden.
Das Grundgesetz gilt auch für 150 Kg (+) skinhedas. Und für 50 kg(-)- Mädchen.
Und ich finde eben, das ausführende Gesetze und Rechtsprechung dem zu wenig Rechnung tragen derzeit!
Ein der golenden Regeln von guten Diskussionen besagt: Bleibe beim Thema!Ich kam auf die idee, dass, soweit ideen wie die threadgegenständliche sich durchsetzen würden, als nächstes derartige ideen entstehen und sich durchsetzen könnten...
Ist ja auch ein deutsches Gesetz. In den USA gibt es z.B. auch eine Arbeitslosenversicherung. Letztlich ist die soziale Absicherung in USA - abgehen auch von sehr stark bundesstaatlich ausgerichteten Regeln - aber deutlich weniger ausgeprägt, das dürfte nun jedem bekannt sein, der sich ein wenig damit befasst.
also um symbolpolitik mal wieder... (zeichen! und: etwas "steht für etwas")
wie wäre es mit einem zeichen gegen einen angriff, für die der baseballschläger steht oder dioe faust oder das auto oder...
alles nicht nötig: mord ist mord, totschlag ist totschlag, schwere KV ist schwere KV.
da kann man dann juristisch mit den vorhandenen gesetzen zeichen setzen durch entsprechende, zeitnah gefällte urteile.
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