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Thema: Keine Bewährungsstrafen bei Messergewalt: Ex-SEK Beamter startet Online-Petition

  1. #46
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    Zitat Zitat von Kunoichi Girl Beitrag anzeigen
    Sorry, aber totschlag setzt vorsatz voraus.

    Möglicherweise meinst Du fahrlässige tötung?
    Du hast recht. Totschlag ist mit Vorsatz aber ohne heimtücke

  2. #47
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    Zitat Zitat von amasbaal Beitrag anzeigen
    natürlich ist es nicht möglich solche differenzierungen juristisch zu machen. wo kämen wir denn hin, wenn es einen unterschied macht,
    Naja, es macht einen Unterschied.
    Es ist dann z.B. gefährliche Körperverletzung, oder eben nicht.

  3. #48
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    Zitat Zitat von Takezo Beitrag anzeigen
    Du hast recht. Totschlag ist mit Vorsatz aber ohne heimtücke
    +1,

    genauer gesagt, totschlag ist vorsätzliche tötung eines anderen menschen ohne mordmerkmale, von denen heimtücke eines ist.

  4. #49
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    Zitat Zitat von Takezo Beitrag anzeigen
    Du hast recht. Totschlag ist mit Vorsatz aber ohne Mordmerkmal
    habs mal dezent angepasst...
    "If one of you can punch a hole through a shoji with just your ejaculation, then you'll be a real martial artist!" Morihei Ueshiba

  5. #50
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    Zitat Zitat von Kunoichi Girl Beitrag anzeigen
    Das ist imo nur ein gradueller unterschied.
    Was heisst denn in diesem Fall "nur graduell" konkret?

  6. #51
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    Zitat Zitat von Kunoichi Girl Beitrag anzeigen
    Das ist doch im straftatbestand der gefährlichen körperverletzung schon abgedeckt?
    Es geht hier aber in erster Linie darum, Fälle der Bewährung einzuschränken. Damit folgendes nicht mehr vorkommt:

    https://www.strafrechtsiegen.de/bewa...perverletzung/

    Ist schon unglaublich: der Angeklagte/Täter hat mehrere Vorstrafen, steht unter Bewährung, haut einem in die Fre..., , fügt ihm mit einem Messer einen Schnittverletzung zu und kriegt ein Jahr auf Bewährung. Ach ja, leider war er bei der Tat besofffen, da darf man das nicht so ernst nehmen (Anders als beim Auto fahren).

    Nene, das ist Kuscheljustiz, für die sie auch von viele Kriminellen verlacht wird.


    Und deswegen soll zb das genannte mädchen im genannten fall keine chance auf bewährung erhalten?
    Wenn eine Frau dir ein Messer in die Eingeweide rammt sollte das in der Tat keinen Unterschied machen ob sie 50 kg oder 150 kg wiegt. Was soll dieser wenig wiegend-Mädchen-Bonus (am besten noch aus der Antifaszene?) vs. 150 Kg Faschotyp? Wenn es keine SV oder Nothilfe war sondern ein unprovozierter Angriff muss es auch da knallen. Sonst haben wir in der Tat noch zusäctzliche politische Klassenjustiz. Aber es gibt natürlich hierzulande Leute die das richtig finden. Die hätten sich z.B. in der DDR sicher wohl gefühlt, bis sie selbst dran gekommen wären.

    Sorry, aber meine überlegung, auf die Du Dich beziehst, gehört zum thema.
    Nö.
    Geändert von Kusagras (03-10-2025 um 13:48 Uhr)

  7. #52
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    Zitat Zitat von Kusagras Beitrag anzeigen

    Wie bewertet ihr das Ziel der Petition und ihre Begründung (Abschreckende Wirkung auf zumindest einen Teil der potentiellen Täter): längst überfällig, nutzlos oder ambivalent? Bitte Fokussierung auf diesen Aspekt.
    Ist wohl ein bisschen wie die Strafverschärfung zur Mordanklage bei illegalen Autorennen, um dem Zeitgeist und einer Modeerscheinung entgegen zu wirken.

  8. #53
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    Zitat Zitat von Kusagras Beitrag anzeigen
    Was heisst denn in diesem Fall "nur graduell" konkret?
    Dass es auch in usa sozialprogramme gibt, so dass auch dort niemand zum kriminellen messereinsatz gezwungen ist, um zu überleben.

  9. #54
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    Zitat Zitat von Paradiso Beitrag anzeigen
    Ist wohl ein bisschen wie die Strafverschärfung zur Mordanklage bei illegalen Autorennen, um dem Zeitgeist und einer Modeerscheinung entgegen zu wirken.
    Schon etwas steil, der Begriff Modeerscheinung. Auch wenn ich weiß wie du es meinst.
    Vor über 50 Jahren galt der Kampf mit dem Messer in meiner Generation als das Mittel eines Feiglings.
    Da hat sich die "Mode" in der Tat gewandelt.

  10. #55
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    Denke auch das heutzutage eher gefährliche Werkzeuge eingesetzt werden als früher, liest sich hier auch so:

    https://www.rbb24.de/panorama/beitra...forschung.html


    https://www.lvz.de/lokales/leipzig/m...YN5XAT6RA.html

  11. #56
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    So könnte Bestrafung doch auch aussehen:



    Leider wird das von der Mehrheit abgelehnt.

  12. #57
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    Zitat Zitat von Willi von der Heide Beitrag anzeigen
    So könnte Bestrafung doch auch aussehen:



    Leider wird das von der Mehrheit abgelehnt.
    Gibt es bei uns in der Variante, das man tagüber arbeiten geht und abends einfährt:

    "Abteilung Brockwinkler Weg - Vollzugsabteilung II

    In der Abteilung des offenen Vollzugs befinden sich 23 Haftplätze für erwachsene männliche Gefangene. Vollstreckt werden dort für geeignete Inhaftierte Vollzugszeiten bis maximal 4 Jahre. Der Großteil der dort Inhaftierten befindet sich im sogenannten Freigang. Das bedeutet, dass, neben einer Eignung für stufenweise erweiterbare Vollzugslockerungen, mitgebrachte Arbeitsplätze im Regelfall weiter aufgesucht oder neu gesuchte angetreten werden können.

    Justizvollzugsanstalt Uelzen Abteilung II

    Brockwinkler Weg 71

    21339 Lüneburg"

  13. #58
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    Zitat Zitat von Takezo Beitrag anzeigen
    Gibt es bei uns in der Variante, das man tagüber arbeiten geht und abends einfährt:
    Danke für die Info ! Hab ich schon einmal gehört.

    Mir geht es um einen komplett anderen Ansatz ... das norwegische oder finnische Modell finde ich sehr interessant. Aber wie gesagt ... in D nicht umsetzbar. Anstatt die Tür zu benutzen, rennen wir lieber weiter mit dem Kopf gegen die Wand.

  14. #59
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    Zitat Zitat von Kusagras Beitrag anzeigen
    … Es geht hier aber in erster Linie darum, Fälle der Bewährung einzuschränken. Damit folgendes nicht mehr vorkommt:

    https://www.strafrechtsiegen.de/bewa...perverletzung/
    Und deswegen soll dem mädchen mit dem nudelholz aus obigem beispiel von vorneherein die chance auf bewährung versagt werden?


    … Wenn eine Frau dir ein Messer in die Eingeweide rammt sollte das in der Tat keinen Unterschied machen ob sie 50 kg oder 150 kg wiegt. …
    Das mädchen aus dem beispiel hatte doch kein messer, sondern ein nudelholz?


    Nö.
    Sorry, aber das ist kein argument.

  15. #60
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    Zitat Zitat von Willi von der Heide Beitrag anzeigen
    So könnte Bestrafung doch auch aussehen:



    Leider wird das von der Mehrheit abgelehnt.
    Ein deutsches Beispiel gibt es doch auch!? Auch wird klar, dass diese Art von Strafvollzug nicht für jeden geeignet ist. Diese Gefangenen bringen tendenziell eien Art Persönlochkeitsstruktur mit, die sowas begünstigt. Sie isn z.B bereit klare Regeln zu akzeptieren und einzuhalten. Jedenfalls die, wo es dann gelingt. Die anderen müssen ja dann wieder zurück in den geschlossenen Vollzug. Eine signifikante Rückfallquote gibt es nämlich auch dort im offenen Vollzug.

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