Zitat Zitat von MGuzzi Beitrag anzeigen
Bedrohung mit einem Messer IST ein Körperdelikt.
Aber in Tateinheit mit Besitzstandsstraftaten in Abgrenzung zu Körperdelikten ohne Besitzstandsstraftaten.
Und auch reine Besitzstandsstraftaten werden i.d.R. härter bestraft als Gewalttaten