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Thema: Keine Bewährungsstrafen bei Messergewalt: Ex-SEK Beamter startet Online-Petition

  1. #61
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    Zitat Zitat von Willi von der Heide Beitrag anzeigen
    So könnte Bestrafung doch auch aussehen:


    +1,

    denn es geht um resozialisierung.

    Hier ein weiteres positives Beispiel:



  2. #62
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    Passend zu meinen Ausführungen, das Besitzstandsstraftaten härter bestraft werden als Körperdelikte:
    Heute wurde in Lüneburg jemand verurteilt. Er hatte Geld aus einem Häuschen in dem Erdbeeren zum Verkauf lagen, gestohlen. Da er ein Messer dabei hatte, wurde es als Raub eingestuft und er bekam 4 Jahre.

  3. #63
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    Zitat Zitat von Takezo Beitrag anzeigen
    Passend zu meinen Ausführungen, das Besitzstandsstraftaten härter bestraft werden als Körperdelikte:
    Heute wurde in Lüneburg jemand verurteilt. Er hatte Geld aus einem Häuschen in dem Erdbeeren zum Verkauf lagen, gestohlen. Da er ein Messer dabei hatte, wurde es als Raub eingestuft und er bekam 4 Jahre.
    Das war aber nicht das einzige, was der Verurteilte tat. In Vergangenheit raubte er u.a. solch einen Stand aus und bedrohte die Verkäuferin mit dem Messer. Das in Summe führte zu dieser Strafe und nicht, wie es durch deinen Beitrag suggeriert werden könnte, weil er einen unbemannten Stand ausraubte und dabei einen Messer bei sich trug.

  4. #64
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    Zitat Zitat von Forro Beitrag anzeigen
    Das war aber nicht das einzige, was der Verurteilte tat. In Vergangenheit raubte er u.a. solch einen Stand aus und bedrohte die Verkäuferin mit dem Messer. Das in Summe führte zu dieser Strafe und nicht, wie es durch deinen Beitrag suggeriert werden könnte, weil er einen unbemannten Stand ausraubte und dabei einen Messer bei sich trug.
    Nun, das ist richtig. Aber dann vergleiche das mal mit der Häufung an Bewährungsstrafen bei Körperdelikten.
    Da gibt es eine systembedingte Abweichung, die dazu führt, daß Besitzstandsstraftaten deutlich höher bestraft werden als Körperdelikte.

  5. #65
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    Zitat Zitat von Takezo Beitrag anzeigen
    Nun, das ist richtig. Aber dann vergleiche das mal mit der Häufung an Bewährungsstrafen bei Körperdelikten.
    Bedrohung mit einem Messer IST ein Körperdelikt.

  6. #66
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    Zitat Zitat von MGuzzi Beitrag anzeigen
    Bedrohung mit einem Messer IST ein Körperdelikt.
    Aber in Tateinheit mit Besitzstandsstraftaten in Abgrenzung zu Körperdelikten ohne Besitzstandsstraftaten.
    Und auch reine Besitzstandsstraftaten werden i.d.R. härter bestraft als Gewalttaten

  7. #67
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    Stimmt, wenn man bei Google News sowas wie ,,Messer Bewährung" eingibt sieht man eine Fülle an Fällen mit schweren Verletzungen wo der Täter noch mit 2 Jahren auf Bewährung und ein paar tausend Euro Geldstrafe davonkommt.

    Ohne schnelle und gute medizinische Versorgung wäre das meist ganz anders ausgegangen, hinzu kommt die starke Priveligierung des Rücktritts vom Versuch im Strafrecht(d.h. der Täter hört von sich aus auf zu stechen und wird dafür von Justizia belohnt).

    Aus Opfersicht eigentlich untragbar! Die Gangsta Peer Group raunt dann:,,Krasser Typ, aba er kam nochmal glatt davon".

    Verglichen dazu sind Strafen ohne Bewährung bei Raub, Diebstahl mit Waffen etc. deutlich schärfer und sicher in der Peer Group abschreckend: ,,Ey,Shiv Shady sitzt jetzt paar Jahre in -Heim" !

  8. #68
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    Zitat Zitat von concrete jungle Beitrag anzeigen
    Stimmt, wenn man bei Google News sowas wie ,,Messer Bewährung" eingibt sieht man eine Fülle an Fällen mit schweren Verletzungen wo der Täter noch mit 2 Jahren auf Bewährung und ein paar tausend Euro Geldstrafe davonkommt.
    und jetzt der entscheidende punkt: ist das bei der nutzung anderer waffenfähiger gegenstände etwa anders? wenn nicht, warum diese fixierung auf messer, denn dann wird ALLGEMEIN recht nachsichtig bei schwerer kv verurteilt. dazu kommt: ist die nachsichtigkeit bei taten mit messern denn eine echte statistische auffälligkeit und nicht nur etwas, was "man sieht", weil es, im gegensatz zum umgang anderen taten mittels gefählicher gegenstände/waffen, als berichtenswert erachtet wird? .... macht nämlich einen großen unterschied

    wer härtere strafen bei KV will, kann ja auch an die richter appellierten, das mögliche strafmaß des öfteren mal auszunutzen, statt die mindeststrafen zu verhängen.
    ein neues gesetz mit einem extra-strafstatbestand ist selbst für die vertreter der "härtere strafen regeln das" fraktion nicht nötig, wenn richter ihre möglichkeiten, dort, wo es tatsächlich angebracht ist, entsprechend nutzen - auf basis der vorhandenen gesetze.

  9. #69
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    Zitat Zitat von amasbaal Beitrag anzeigen
    und jetzt der entscheidende punkt: ist das bei der nutzung anderer waffenfähiger gegenstände etwa anders? wenn nicht, warum diese fixierung auf messer, denn dann wird ALLGEMEIN recht nachsichtig bei schwerer kv verurteilt.
    weil messer besonders gefährlich sind, da sie von jederman ohne spezielle einführung, übung oder kraft mit verhehrenden folgen eingesetzt werden kann.

  10. #70
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    Zitat Zitat von marq Beitrag anzeigen
    weil messer besonders gefährlich sind, da sie von jederman ohne spezielle einführung, übung oder kraft mit verhehrenden folgen eingesetzt werden kann.
    aha, das gilt also anscheinend nicht für schrauenzieher, baseballschläger, knarren, hämmer, ziegelsteine, autos und und und?
    ok, die meisten, die autos fahren, haben einen führerschein und müssen es fahren können... aber sonst?

    eine 0-argument.

  11. #71
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    Leute, Leute .....

    es ging hier speziell um Messer, aber das eigentliche Thema ist doch mittlerweile das Verhängen von Strafen mit Bewährungsauflage, welches von den meisten als nicht grade zielführend bewertet wird, oder?

    ... nicht, welcher Gegenstand gleich gefährlich ist.

    Wir sind hier doch Menschen, die wissen, was alles als Waffe einsetzbar ist - da rennt man doch offene Türen ein.

    ... und auch dass das Messer hier als Symbol genommen wird, ist doch jedem klar.

    Wir drehen uns unnötig im Kreis und konstruieren Widersprüche wo doch eigentlich keine sind.
    Geändert von Takezo (Heute um 18:35 Uhr)

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