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Thema: Dom Wolf verbreitet Falschinformationen über die EWTO

  1. #1
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    Standard Dom Wolf verbreitet Falschinformationen über die EWTO

    Ich bin gerade über das folgende Video von Dom Wolf gestolpert:



    Was er dort ab ca. 5:00 behauptet, sind in dieser Form schlicht Falschinformationen.

    Bei einer Rückkehr zur EWTO nach mehreren Jahren muss man definitiv nicht in jedem Fall wieder beim 1. Schülergrad beginnen.

    Ich kenne mehrere Beispiele, bei denen die EWTO die früheren Graduierungen problemlos in einen neuen Ausweis übernommen hat und es regulär weiterging.

    Ein aktuelles prominentes Beispiel ist der Wiedereintritt von Sifu Uwe Giese:

    Siehe: https://www.facebook.com/sifuuwe.giese/?locale=de_DE

    In der EWTO tragen die Meister diese rote Uniform (WTplus) – nicht jemand mit einem ersten Schülergrad. Also wird er sehr wahrscheinlich nicht komplett von vorne beginnen, oder?

    Außerdem wird dort klar erwähnt, dass er nach seinem EWTO-Wiedereintritt als Trainer im Erwachsenenunterricht unterstützt.

    Also, lieber Dom Wolf, falls du das hier liest: In deinem Video verbreitest du eindeutig Bullshit!

  2. #2
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    Zitat Zitat von MetaStyle Beitrag anzeigen
    Ich bin gerade über das folgende Video von Dom Wolf gestolpert:



    Was er dort ab ca. 5:00 behauptet, sind in dieser Form schlicht Falschinformationen.

    Bei einer Rückkehr zur EWTO nach mehreren Jahren muss man definitiv nicht in jedem Fall wieder beim 1. Schülergrad beginnen.

    Ich kenne mehrere Beispiele, bei denen die EWTO die früheren Graduierungen problemlos in einen neuen Ausweis übernommen hat und es regulär weiterging.

    Ein aktuelles prominentes Beispiel ist der Wiedereintritt von Sifu Uwe Giese:

    Siehe: https://www.facebook.com/sifuuwe.giese/?locale=de_DE

    In der EWTO tragen die Meister diese rote Uniform (WTplus) – nicht jemand mit einem ersten Schülergrad. Also wird er sehr wahrscheinlich nicht komplett von vorne beginnen, oder?

    Außerdem wird dort klar erwähnt, dass er nach seinem EWTO-Wiedereintritt als Trainer im Erwachsenenunterricht unterstützt.

    Also, lieber Dom Wolf, falls du das hier liest: In deinem Video verbreitest du eindeutig Bullshit!
    Hatte ich ihn drauf hingewiesen. Seine Antwort: die anscheinend gelebte Praxis ist das eine, aber das was auf dem EWTO-Pass steht, wäre halt genauso, wie er es in dem Video darstellt. Womit er nicht Unrecht hat. Er "lebt" allerdings auch von der Skandalisierung der EWTO, auch wenn er das immer als neutrale Berichterstattung verkauft.

  3. #3
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    Zitat Zitat von Takezo Beitrag anzeigen
    [...] das was auf dem EWTO-Pass steht, wäre halt genauso, wie er es in dem Video darstellt. Womit er nicht Unrecht hat. [...]
    Nein. Über das Verfahren des Wiedereintritts, wie er es im Video schildert – nämlich: "Du fängst wieder an, und zwar beim 1. Schülergrad" – findet sich weder im veröffentlichten Dokument bzw. im Pass der EWTO ein entsprechender Hinweis, noch entspricht dies der gelebten Praxis.

    Das ist eindeutig eine Falschbehauptung!

  4. #4
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    Zitat Zitat von MetaStyle Beitrag anzeigen
    ...
    Das ist eindeutig eine Falschbehauptung!

    Soweit dies zutrifft, täte sifu wolf imo gut daran, diese schnellstmöglich richtigzustellen.

  5. #5
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    Ich weiß ehrlich gesagt nicht, warum Dom Wolf jetzt versucht, daraus ein Skandalvideo zu machen.

    Es ist doch absolut nicht ungewöhnlich, dass ich nach dem Verlassen einer GmbH aus persönlichen Gründen nicht mehr mit dem Namen meines ehemaligen Arbeitgebers oder meiner dortigen Funktion hausieren gehe, oder?

    Genauso normal finde ich es, dass bei einer Trennung im Guten und weiterhin vorhandener Qualifikation ein Wiedereinstieg in die alte Firma grundsätzlich möglich ist. Und auch bei der EWTO sowie deren Schulleitern (Franchisenehmern) ist dies nicht anders.
    Geändert von MetaStyle (02-12-2025 um 11:49 Uhr)

  6. #6
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    Zitat Zitat von MetaStyle Beitrag anzeigen
    Nein. Über das Verfahren des Wiedereintritts, wie er es im Video schildert – nämlich: "Du fängst wieder an, und zwar beim 1. Schülergrad" – findet sich weder im veröffentlichten Dokument bzw. im Pass der EWTO ein entsprechender Hinweis, noch entspricht dies der gelebten Praxis.

    Das ist eindeutig eine Falschbehauptung!
    Ist es nicht!

    In meinem Pass; ausgestellt am 1.10 2013 steht:
    "Alle erworbenen EWTO-Graduierungen und -Funktionen erlöschen mit Beendigung der Mitgliedschaft".
    Leider konnte ich ein .jpg meines Passes als Beweis nicht hochladen.

    Sehr wahrscheinlich hast du deine Kenntnis gegooglet und dann die KI-Antwort gesehen oder du hast einen neueren Pass oder du beziehst dich auf die allgemeingültige Praxis, wonach ich meine Graduierungen "wiedererlange", wenn ich in den Schoß der EWTO zurückkehre
    Geändert von Takezo (02-12-2025 um 12:59 Uhr)

  7. #7
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    Zitat Zitat von Takezo Beitrag anzeigen
    In meinem Pass; ausgestattet am 1.10 2013 steht:
    "Alle erworbenen EWTO-Graduierungen und -Funktionen erlöschen mit Beendigung der Mitgliedschaft".
    Leider konnte ich ein .jpg meines Passes nicht hochladen.
    Und wo steht, dass man bei einem Wiedereintritt in die EWTO nicht an der gleichen Stelle fortsetzen kann?

    Richtig – wahrscheinlich nirgends.

    Ich kenne mehrere Personen, die genau dort weitermachen konnten, wo sie aufgehört haben!

  8. #8
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    Zitat Zitat von MetaStyle Beitrag anzeigen
    Und wo steht, dass man bei einem Wiedereintritt in die EWTO nicht an der gleichen Stelle fortsetzen kann?

    Richtig – wahrscheinlich nirgends.

    Ich kenne mehrere Personen, die genau dort weitermachen konnten, wo sie aufgehört haben!

    das konzept nennt sich dann wohl willkür und hat nichts mit den vertragsbedingungen zu tun denen man schriftlich zugestimmt hat.

    davon ab. wieso gehts hier wieder um die ewto. seit ohne kernspecht ist die doch voellig unrelevant geworden.
    Das Reh springt hoch, das Reh springt weit. Warum auch nicht, es hat ja Zeit.

  9. #9
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    Ist überall so. Wo ist das Problem?


    Gruß
    Alfons.
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  10. #10
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    Zitat Zitat von MetaStyle Beitrag anzeigen
    Und wo steht, dass man bei einem Wiedereintritt in die EWTO nicht an der gleichen Stelle fortsetzen kann?

    Richtig – wahrscheinlich nirgends.

    Ich kenne mehrere Personen, die genau dort weitermachen konnten, wo sie aufgehört haben!
    Das habe ich ja auch nicht bezweifelt. Nur die Aussage, dass es nirgends stehen würde, dass man seine Graduierungen verliert, ist falsch. Und ich kenne das noch so, dass damit gedroht wurde.

    Ansonsten sehe ich in der ETWO-Praxis auch keinen Skandal. Dom Wolf hatte ich folgendes geantwortet:

    "Das Problem der Aberkennung der Grade entsteht ja durch eine EWTO-interne Regelung. Wenn du die EWTO verläßt (so wie ich) dann hast du ja auch einen Grund. Wenn du nun zu einem anderen *in *ung-System wechselst, dann ist das Problem doch eher, dass die deine EWTO-Graduierungen u.U. nicht anerkennen.

    Also liegt doch das eigentliche Problem der "Abererkennung" in der Anerkennung durch andere Verbände. Da sind die einen so und die anderen so. Ich hatte das mal im Karate erlebt, dass ein Orange-Gurt Wado-Ryu nach dem Wechsel zum Shotokan auch wieder bei Null anfangen musste; und im Karate sind die Unterschiede wirklich marginal.


    Wenn du nach dem Austritt aus der EWTO deinen eigenen "Kram" machst z.B. eine eigene Schule gründest, kannst du doch immer darauf verweisen (z.B. auf der Homepage in deiner Biografie), dass du in der EWTO die Grade xy und die Qualfikationen xy sowie als Trainer und Ausbilder für xy erworben hast und so und so lange als Ausbilder oder HG / MG tätig warst. Das kann dir keiner verbieten, weil es eine Tatsachenbehauptung ist.
    Wenn du eine "Pause" machst und deine Graduierungen innerhalb der EWT behalten willst, bleibst du halt im Verband und zahlst ca. 60,- im Jahr. So what!"

  11. #11
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    Zitat Zitat von Viskando Beitrag anzeigen
    wieso gehts hier wieder um die ewto. seit ohne kernspecht ist die doch voellig unrelevant geworden.
    Steile These! Die haben immer noch ca. 40.000 Mitglieder. Insofern sind sie quantitativ definitiv nicht irrelvant. Qualitativ kann man das ja anders sehen.

  12. #12
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    Unter dem oben genannten YouTube-Video findet sich folgender Kommentar:

    "Ich bin 1998 aus der EWTO ausgetreten.
    2017 wieder eingetreten und habe alle Graduierungen eingetragen bekommen.
    Die Neuerungen musste ich bis zur nächsten Prüfung nacharbeiten. [...]"


    Kein Einzelfall. Voraussetzung ist natürlich, dass man im Guten gegangen ist und entsprechend seiner Graduierung etwas kann.
    Geändert von MetaStyle (02-12-2025 um 14:48 Uhr)

  13. #13
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    Zitat Zitat von Takezo Beitrag anzeigen
    Steile These! Die haben immer noch ca. 40.000 Mitglieder. Insofern sind sie quantitativ definitiv nicht irrelvant. Qualitativ kann man das ja anders sehen.
    war auch nur etwas uebertrieben dargestellt. ich hab eigtl. keine ahnung von ewto und kenne nur denn foren bias
    Das Reh springt hoch, das Reh springt weit. Warum auch nicht, es hat ja Zeit.

  14. #14
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    Zitat Zitat von MetaStyle Beitrag anzeigen
    Unter dem oben genannten YouTube-Video findet sich folgender Kommentar:

    "Ich bin 1998 aus der EWTO ausgetreten.
    2017 wieder eingetreten und habe alle Graduierungen eingetragen bekommen.
    Die Neuerungen musste ich bis zur nächsten Prüfung nacharbeiten. [...]"

    Kein Einzelfall. Voraussetzung ist natürlich, dass man im Guten gegangen ist und entsprechend seiner Graduierung etwas kann.

    du erkennst echt nicht, dass das am ende des tages trotzdem nur willkür ist?
    Das Reh springt hoch, das Reh springt weit. Warum auch nicht, es hat ja Zeit.

  15. #15
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    Zitat Zitat von MetaStyle Beitrag anzeigen
    Ich weiß ehrlich gesagt nicht, warum Dom Wolf jetzt versucht, daraus ein Skandalvideo zu machen.

    Es ist doch absolut nicht ungewöhnlich, dass ich nach dem Verlassen einer GmbH aus persönlichen Gründen nicht mehr mit dem Namen meines ehemaligen Arbeitgebers oder meiner dortigen Funktion hausieren gehe, oder?

    Genauso normal finde ich es, dass bei einer Trennung im Guten und weiterhin vorhandener Qualifikation ein Wiedereinstieg in die alte Firma grundsätzlich möglich ist. Und auch bei der EWTO sowie deren Schulleitern (Franchisenehmern) ist dies nicht anders.
    wenn ich eine ausbildumg in einem beruf und evtl. sogar einen "meister" darin gemacht habe und das unternehmen dann verlasse, in dem ich ausgebildet wurde und als meister tätig war, verliere ich NIRGENDWO in der privatwirtschaft meinen titel, weil ich die firma wechsle oder weil sie pleite ging und unter neuem namen mit leicht veränderten strukturen wieder aufgebaut wurde. der name der firma ändert sich, nicht aber meine qualifikation, nicht mein "titel". ich bin dann immer noch zb. kfz-mechatroniker mit meistertitel ... oder was auch immer

    auf der liste der "Dan" träger des DAV stand ich übrigens noch 10 jahre, nachdem ich das Modern Arnis längst "verlassen" hatte und wenn ich dann doch mal auf einen speziellen DAV lehrgang war und dort nicht in der DAV uniform samt gürtel, sondern neutral auftrat, wurde ich gefragt, wieso ich beim angrüßen nicht mit meinen entsprechenden klamotten bei den "dan" trägertn stehe. ich war nicht mal mehr zahlendes mitglied des verbandes, nur glegentlicher gast im örtlichen verein, wo ich dann mein aktuelles zeugs unterrichten durfte (stilfremd ).

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