Der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit ist immer zu waren. Jedoch kann es in einer Notlage zum Notwehrexess kommen, vgl. § 33 StGB. Was aber wichtig bleibt ist, das der Richter glaubt, das es sich um Notwehr handelt.
Wenn er darauf kommt, das dein Kollege die Stöcke aus dem Grund dabei gehabt hätte, damit er Streß anfangen kann, läuft es auf "gefährliche Körperverletzung" mit Hilfe eines gefährlichen Werkzeuges, vgl. § 224 StGB.
MfG
Markus
Geändert von Schnueffler (10-04-2006 um 10:01 Uhr)
Mein Englisch ist zu schlecht. Ich löse das physikalisch!