Zitat Zitat von Bokuto Beitrag anzeigen
Das ändert nichts an der Unverhältnismäßigkeit solcher Techniken. Augenstich, Kehlkopfschlag, etc. werden von keinem Gericht der Welt im Rahmen des Notwehrrechts akzeptiert.
Und was wenn ein körprelich überlegener Gegner dich alle machen will? Oder Sie zu 2. sind? Da sind solche Techniken perfekt und im Rahmen des notwehrrechts gedeckt, da man Unterlegen ist. Sie beenden den Kampf recht schnell. Mir gehts um SV und nicht im prügellei. Natürlich muss man versuchen zuerst "nicht" solche techniken einzusetzen. Doch wenn der Spass vorbei ist, dann ist er vorbei.

Immerhin gehts nicht um "rumprüglen" sondern um kampf auf leben und tod und hier kann der Tod oder Verstümmelung einkalkuliert werden, wenn man sonst keine andere Möglichkeit (wegrennen usw.) hat.

Was du schreibst ist müll von wegen, man muss so super gut sein usw.
Ein totaler KK-Experte kann es sich ev. erlauben mit Agreifern zu spielen, 0815 bürger muss sich wehren, und wenn ernst ist, dann ist nun mal ernst.

Hier gilt die Verhältnismässigkeit. Körperlich überlegene Gegner, in der überzahl oder gar bewaffnet, dann darf man nicht lange fuchteln sofern es um leben und tod geht. Und keine prügelei mehr ist.