Eine Erlaeuterung zu: http://www.kampfkunst-board.info/for...-messer-57058/
1. Das Tarnen und Einschmuggeln von Messern verstoeßt nicht gegen das Waffengesetz, solange das Messer nicht als Waffe gilt (z. B. ein Fahrtenmesser).
2. Die Sicherheitsleute des Veranstalters dienen, indem sie Personen mit Messern den Zutritt verweigern, nicht dem Sicherheitsinteresse der Besucher. Kriminelle wissen ohnehin, wie sie Messer einschmuggeln und dafuer einen ganz anderen Aufwand betreiben koennen (z. B. Gegenstaende vorzeitig deponieren, Sicherheitsleute bestechen, einen Verstoß gegen das Waffengesetz in Kauf nehmen, um besser tarnbare Gegenstaende verwenden zu koennen, etc.)
Auch der gewoehnliche Schläger freut sich ueber entwaffnete Opfer. Vielleicht hat man sich auf diese Weise erst die Hooligans herangezuechtet. Bei einer Messerstecherei setzte er dagegen stehts sein Leben aufs Spiel.
Ziel ist also nur die Nachrüstung der Normalbuerger. Und die sind zum Glueck bei weitem in der Überzahl. Selbst der Bundesinnenminister hat vor der Fußball-WM erkannt, dass die offiziellen Sicherheitskraefte überfordert sind. (Deshalb wollte er die Bundeswehr im Innern eingesetzen.) Bei drei von vier Besuchen einer Public-Viewing-Veranstaltung gelang es mir meine Messer mitzunehmen. Trotzdem war es beim vierten Mal aergerlich nicht hineinzukommen, so dass mir fuer die Zukunft ein geeignetes Messer anschaffen will.
Kurt