Zitat von
Dao
Hallo Ralf,
wie meinst du den Satz, im übertragenen Sinne?
Eine Haftpflicht hat insgesamt von der Aussage her nichts mit einer Rechtsschutzversicherung zu tun.
Haftpflicht versichert eine Einzelperson wegen Personen- oder Sachschäden.
Rechtsschutz versichert eine Einzelperson für etwaige Gerichtsverfahren und trägt deren Kosten (Rechtsanwalt, Gerichtskosten, ...).
Was du meints ist wahrscheinlich, wer eine gute Berufshaftpflichtversicherung hat braucht wahrscheinlich keine Rechtsschutzversicherung. Sonst ist dein Satz sehr schnell falsch zu verstehen.