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Thema: Kickboxer vor Gericht

  1. #16
    Hoppsinglebt Gast

    Standard

    Hi @Goshinsatori
    Neeee
    Ich weiß nicht wieviel erfahrung du auf der Strasse hast, aber
    ich muß nicht wg. jedem Angriff (meisten nur spielerei) den Gegner völlig vernichten. Klar, bei einem Kampf wo es auf Leben und Tod geht, hast du völlig recht. Kontrolle ist sehr positiv, dadurch lerne ich meine eigene Kraft und die des Gegners einzuschätzen.
    Kontrolle lernt man nicht innerhalb von ein paar jahren Kampfkunst oder Kampfsport. Das ist auch klar. Es gehört eine lange Zeit des Trainings dazu.
    Offensichtlich gibt es bei Dir eine andere Strasse als die, die ich kenne.
    Ich habe jetzt hier schon öfter von Kontrolle und angemessener Selbstverteidigung gelesen.
    Um keine Mißverständnisse entstehen zu lassen: ich bin kein Schläger, suche nicht die Konfrontation und vermeide diese soweit es geht. Bei guter Laune kannst du mir sogar eine Scheuern und ich gehe weg ohne das etwas passiert

    Wenn mich aber jemand angreifft gehe ich niemals das Risiko ein mich "kontrolliert" zu verteidigen, nach dem motto: mal schauen ob das gereicht hat. Von mir gibt es erst mal volle Breitseite und dann hau ich ab.
    So gut, daß ich einem ernsthaftem Angriff eine 2. Chance lassen kann bin ich nicht und werde es in 20 Jahren KK-Training nicht sein.
    Ein Gegner, der keine ernsthafte Gefahr für mich ist wird mich nicht angreiffen, wenn ich ihn nicht dazu bringe.
    Wenn sich sowas anbahnt, kann ich vorher einfach weggehen und er wird sich freuen, daß er der Held ist.

    Das ganze hat natürlich nichts mit dieser Geschicht zu tun

    Rick

  2. #17
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    Arrow Notwehr etcpp

    @Dr. Ralf

    was genau passiert ist können wir nicht nachvollziehen daher ist es sinnfrei darüber zu diskutieren. Ich verweise nochmal auf meine Aussage ganz am Anfagn des threads.
    Als KKler muß man mE verbale Angriffe und Drohgebärden wegstecken können und sich mit der Anwendung seines Könnens tatsächlich auf Notwehr beschränken. Dann sehe ich auch vor Gericht keine unüberwindbare Hürden. Es ist eben wie im Straßenverkehr: als Autofahrer stelle ich eine potentielle Gefahr dar und muß im Zweifelsfall nachweisen, daß der Fußgänger mutwillig in mein Auto reingelaufen ist.
    Hap Ki Do - Schule Frankfurt - eMail - 합기도 도장 프랑크푸르트 - Daehanminguk Hapkido - HECKelektro-Shop
    ...Dosenbier und Kaviar...

  3. #18
    Goshinsatori Gast

    Thumbs up ...

    HI,

    @Hoppsinglebt
    Also nur weil du dir mal eine eingefangen hast, (das passiert eben, da es die TAKTIK des heutigen Karate meiner Meinung nach nicht gibt: Block, schlag, kampf vorbei), hast du das Recht den Angreifer niederzuknüppeln ??? und ohne Überlegung eine Maschinengewehrsalve auf ihn abzufeuern ??? Tut mir leid, daß sehe ich anders.
    Und nur weil ich bei einer Auseinandersetzung mal eine gefangen hab, heist das noch lange nicht, daß es auf Leben und Tod geht.
    Klar darf es kein Zögern geben und kein großes Überlegen, jedoch sollte man der Situation angepasst reagieren. Das IST Kontrolle.....

    Das sagen wir mal Revierverhalten potenzieller Schläger kommt mir immer vor wie Kindergarten - Spiele. Wenn das bei dir nicht so ist, ok, aber meiner Meinung nach ist Kontrolle in jeglicher Situation wichtig.

  4. #19
    arnisador Gast

    Standard

    Also meiner Meinung nach spekulieren hier einige ein bischen viel. Dabei können wir doch nur den Sachverhalt, wie er uns hier geschildert wird betrachten. Alles andere ist Phantasie.
    Tatsache ist, der Typ hat einen 16- jährigen und ein Mädchen (schwer) verletzt. Ob das Mädel da nun reingelaufen ist oder nicht ist da völlig unerheblich. Hätte er nicht zugeschlagen, wäre es nicht passiert.
    Ich finde so wie Ihr hier teilweise den Typen rechtfertigt wird es in Deutschland viel zu poft getan. Der arme, arme Täter, hatte so einen schwere Kindheit. Wenn ich so etwas schon höre.
    Wer fragt denn nach den Opfern? Was haben die denn durch so eine Tat zu erleiden?
    Ob der Kickboxer nun seine Schläge kontrollieren kann oder nicht ist eine absolut überflüssige Diskussion. Er hat einfach nicht zuzschlagen, fertig. Er muß [B]sich[B] kontrollieren.
    Insbesondere ist der Mann Polizist, dürfte also einiges an Extremsituationen gewöhnt sein und dafür auch geschult sein. Weiterhin kommt hinzu, daß der eine 33 ist, also Erwachsen und der andere 16, also fast noch ein Kind.
    Gruß
    Martin

  5. #20
    Hoppsinglebt Gast

    Standard

    @Goshinsatori
    Wie finde ich den raus, daß es ernst für mich wird oder daß meine Gesundheit in Gefahr ist?
    Den ersten Schlag abwarten und gucken wie es wirkt?

    Das setzt doch voraus, daß ich meinen Gegner nicht ernst nehme und dann dürfte es überhaupt nicht zu Gewalt kommen.
    Tut mir leid, aber solche Art der Prügellei kenn ich nur vom Schulhof

    Wenn Du darauf vertrauen kannst die Schläge zu blocken und kontern wünsche ich mir solche Gegner oder Dein Können.

    Ganz abgesehen davon vertrete ich die Meinung, daß ich das Recht habe ohne Überlegung eine Maschinengewehrsalve abzufeuern, wenn ich schon eine eingefangen habe, die meine Chancen minimiert (Mein Prinzip ist der Erstschlag)


    Rick

  6. #21
    Goshinsatori Gast

    Thumbs up ..

    HI,

    erstschlag....mh, erst schlagen dann denken ???
    Neh, echt nicht.

    NOCHMAL: Die erste Reaktion muß, das geht nicht anders hart und kompromisslos sein, aber dann..........
    Jemanden kaputtzuschlagen.....ne, ist nicht mein DING, wenn es nicht NÖTIG ist. Kennst du das BILD eines vor sich hinblutenden zukenden KÖRPERS ?????? Das ist echt nicht das, was bei einer Auseinandersetzung in der REGEL vorkommen muß. Das passiert meistens ungerechtfertigt und durch Leute, die sich selbst nicht kontrollieren können.

  7. #22
    Dr. Ralf Gast

    Standard

    Hallo zusammen.
    Nun kann man den Dienst im Sicherheitsgewerbe nicht gleichsetzen mit Selbstverteidigung an für sich. Dort findet man einen kleinen Bereich der SV. In der Regel sofern die Leute dort vernünftig vorgehen, arbeitet man im Team und man ist im Dienst auch in gewissem Maße darauf getrimmt, dass etwas geschehen kann. D.h. man ist mental auf Aktion vorbereitet (sollte es zumindest sein). Ich kenne aber auch Leute, die auch im Sicherheitsgewerbe viel von Kontrolle gesprochen haben und dann aber doch mal in der Hitze des Gefechtes zu hart zugeschlagen haben. Einer von denen zahlt heute noch und er hatte vorher auch gemeint seine Schläge prima kontrolliert einsetzen zu können. Mit der Kontrolle hört es nämlich sehr schnell auf, wenn man in einer Grenzsituation ist, in der man gegenüber nicht nur ein deutlich schwächeres Opfer hat. Ein Streit im Tumult gegen drei Personen kann eben durchaus eine mentale Grenzsituation darstellen. Mal ganz abgesehen davon, was passieren könnte, wenn nur einer auf die Idee käme die Beine anzuspringen und zu klammern, während die anderen angreifen.
    Ich mache nun auch schon seit 26 Jahren KS/KK/SV und habe ebenfalls auch meine Erfahrung außerhalb des Trainings machen müssen. Ich habe ebenfalls Kontakt mit Leuten die aus beruflichen Gründen SV Techniken im Ein bis Zweiwochentakt real unter extremen Bedingungen einsetzen müssen. Ihre sowie meine Erfahrungen decken sich.
    Wobei ich eines allerdings anmerken will.
    Wenn ich von Kontrolle rede, dann rede ich nicht darüber, ob sich jemand unter Kontrolle hat bzw. ob er ausrastet oder nicht, sondern darüber, dass wie in diesem Urteil erwartet wird, ein Kampfkünstler oder Kampfsportler seine Techniken so gezielt einsetzen kann, dass er zwar in Notwehr reagieren kann, dabei sein Gegenüber aber nicht maßgeblich verletzt.
    Genau dies bezweifle ich und ich gehe sogar soweit zu behaupten, dass jemand der die Meinung vertritt diese Kontrolle sei möglich, kaum wirklich reale Erfahrungen haben kann. Es ist lediglich möglich im Vorfeld eine Grobabschätzung vorzunehmen, wie eine Technik wirken könnte. Je mehr man aber unter Stress gesetzt ist und vor allem je spontaner und überraschender man in diese Situation kommt, desto weniger ist diese Kontrolle möglich und desto mehr wird die Gegenwehr zum juristischen Lotteriespiel. Meistens passiert nicht soviel aber eben mehr aus Zufall als aus gezieltem Vorgehen heraus. Aber wenn etwas passiert steht der KS meist als Schuldiger da, obwohl er eigentlich nichts anderes gemacht hat als ein Kampfsportler an anderer Stelle, nur eben mit unterschiedlichem Resultat.
    Und genau dies ist das Problem, das ich ansprechen will. Natürlich kann es durchaus sein dass dieser Kickboxer massiv überreagiert hat und natürlich kann es sein, dass er sich nicht unter Kontrolle hat.
    Allerdings ist er eben bisher noch nicht in dieser Weise in Erscheinung getreten, was dagegen spricht, dass es sich hier um einen gewalttätigen Schläger handelt und außerdem ist das Zeugenverhältnis natürlich eher zu seinen Ungunsten. Genau deshalb bin ich mit einer Verurteilung vorsichtig. Gerade weil ich in meinem Unterricht den Leuten immer wieder zeige wie manche Zeitgenossen das Opfer durchaus Zeugen gegenüber als Täter darstellen können. Es ist nun mal nicht immer alles so, wie es auf Anhieb auf Unbeteiligte wirkt.
    Ein Kampfsportler in Aktion wirkt meistens für Zeugen aggressiv und brutal. Ein blutendes Opfer erfährt meistens Mitleid und wenn dann noch eine Frau geschlagen wurde, dann steht der Schuldige in den Augen der Zuschauer immer schon fest.
    D.h. ich betone noch mal, ich wäre äußerst vorsichtig mit der Verurteilung von solchen Leuten, denn man könnte sich selbst einmal in dieser Situation wiederfinden, in der man schwört in Notwehr gehandelt zu haben, aber ein Richter, der erfahren hat, dass man Kampfsport macht, dieses ganz anders sieht.
    Gruß Ralf

  8. #23
    Tony Gast

    Standard

    Hi @all,

    vor Gericht zu stehen wegen einer Auseinandersetzung kann ganz blöd ausgehen, auch wenn man im "Recht" war.

    Hierzu möchte ich mal folgende Zeilen reinposten, die hilfreich sowie "augenöffnend" sind:

    " ... Verlassen Sie so f o r t(!) mit ihren eventuellen Begleitern den Ort des Geschehens! Falls der Rest der Jugendbande auftaucht, enden Sie in einer Rehabilitationsklinik oder auf dem Friedhof. Denkbar ist auch, dass ein erfolgreich abgewehrter Schlaeger zu seinem Auto geht und mit einer respektablen Waffe (Dolch, Schwert, Schusswaffe etc.) zurueckkehrt . Falls der Taeter erste Hilfe benoetigt, dann bitten Sie umstehende Passanten den Notarzt zu rufen. Nachdem diese Zeugen zugestimmt haben, setzen Sie sich sofort ab.

    Falls es keine Zeugen geben sollte, dann verschwinden Sie erst einmal vom Tatort. Anschliessend rufen Sie von einer oeffentlichen Telefonzelle aus anonym einen Rettungswagen. Die meisten Menschen sind fuer Rettungsmassnahmen nicht ausgebildet und koennen in dieser Situation ohnehin keine weitergehende erste Hilfe leisten. Andernfalls versorgen Sie den Kriminellen so schnell wie moeglich und halten dabei Ihre Umgebung genau im Auge. Danach verlassen Sie den Tatort unverzueglich und suchen eine Telefonzelle fuer den Notruf. Benutzen Sie auf keinen Fall Ihr Handy, denn ueber den Funknetzbetreiber kann dieses immer identifiziert werden. Sie koennen auch das Handy des Kriminellen fuer den Notruf benutzen, wenn Sie Handschuhe tragen oder ein Taschentuch benutzen, um keine Fingerabdruecke zu hinterlassen.

    Neben Ihrem persoenlichen Schutz dient dieses Verhalten auch dazu, sich nicht mit Polizei und Justiz auseinandersetzen zu muessen. Zum Zeitpunkt des Strassenkampfes war die Staatsmacht nicht anwesend und kann Ihnen nach Beendigung des Kampfes auch keine Hilfe mehr sein. Stattdessen wurde schon so mancher erfolgreiche Verteidiger anschliessend vor Gericht wegen Ueberschreitung der Notwehr doch noch zur Strecke gebracht. Schuld daran ist des oefteren das oben angesprochene Mittelschichtverhalten der Richter und Staatsanwaelte:

    Dass Sie unbewaffnet gegen mehrere Angreifer kaum eine Chance haben, koennen diese Staatsdiener nicht verstehen, weil realer Strassenkampf nicht auf der Universitaet gelehrt wird. Und im Fernsehen wird ja jeden Abend das Gegenteil gezeigt! Die Bestellung von geeigneten Gutachtern ist schwierig und teuer. Dass ein Kampf erst beendet ist, wenn der Angreifer kampfunfaehig ist oder eindeutig fluechtet, wollen diese Zeitgenossen oftmals nicht verstehen. Ein Angreifer ist nicht automatisch kampfunfaehig, nur weil ihn der Verteidiger bei dessen ersten Attacke zu Boden geschlagen hat. Vielleicht zieht er dort heimlich ein Messer aus dem Stiefel und springt den Verteidiger ueberraschend an!
    Auch wenn ein Angreifer vor der heftigen Verteidigung des Opfers zurueckweicht, hat er seine kriminellen Absichten noch nicht zwingend aufgegeben. Oftmals zieht er sich nur kurz zurueck, um einen erneuten Angriff mit besserer Kampftaktik vorzubereiten. Oder er benoetigt einige Sekunden Kampfpause, um eine Waffe zu ziehen. Ein geschickter Strafverteidiger wird jedoch vortragen, daß sein Mandant die Angriffsabsicht bereits aufgegeben hatte. Alle Notwehrhandlungen des Opfers nach diesem Zeitpunkt waeren damit als Ueberschreitung der Notwehr selbst strafbar. Wie sollen Richter und Staatsanwaelte ohne eigene Strassenkampferfahrung eine derartige Situation im Nachhinein zutreffend beurteilen? Was ihnen fehlt, ist ein "Messerstecher- und Schlaegerlehrgang fuer Richter und Staatsanwaelte", auf dem Polizeibeamte mit Erfahrung im Strassenkampf entsprechende Kenntnisse vermitteln.

    Bedenken Sie bitte auch folgendes:

    Sollte der Kriminelle den Kampf nicht ueberlebt haben, wird die Staatsanwaltschaft erst einmal ein Ermittlungsverfahren gegen Sie einleiten, in dem man Ihnen Totschlag vorwerfen wird. Ihr Arbeitgeber bzw. Dienstherr wird begeistert sein, wenn er davon erfaehrt!

    Falls der Taeter Auslaender und am besten noch Asylbewerber ist, werden Sie selbst noch beweisen muessen, dass Sie ihn nicht auslaenderfeindlich provoziert haben. Unabhaengig davon kommt er nicht in Untersuchungshaft, weil die Gerichte ueberlastet und die Gefaengnisse ueberfuellt sind. Hueten Sie sich vor Racheakten, wenn sein Anwalt nach Akteneinsicht Ihre Adresse ermittelt hat. Dass der Taeter seinerseits Anzeige gegen Sie wegen Koerperverletzung und Ueberschreitung der Notwehr erstattet, ist so gut wie sicher. Und hierbei ist es moeglich, dass seine Freunde als Zeugen vor Gericht Falschaussagen machen, um Sie selbst als Angreifer darzustellen. Zu einer Falschaussage vor Gericht sind Kriminelle und asoziale Elemente erfahrungsgemaess jederzeit bereit. Ohne eigene Zeugen, die den tatsaechlichen Ablauf des Kampfes bezeugen, sind Sie in dieser Lage verloren. Ferner muessen Kriminelle, die von der Sozialhilfe leben, fuer die Verfahrenskosten nicht selbst aufkommen und koennen daher bedenkenlos saemtliche rechtlichen Moeglichkeiten ausschoepfen. Sie selbst werden jedoch Ihren Rechtsanwalt und alle sonstigen Verfahrenskosten erst einmal selbst bezahlen muessen. Ob Ihnen diese Kosten nach Abschluss des Verfahrens erstattet werden, ist ungewiss. Hinzu kommt die nervliche Belastung ueber Monate und manchmal Jahre hinweg, bis das Verfahren endlich straf- und zivilrechtlich abgeschlossen ist.

    Im Endergebnis werden Sie als Verteidiger sich rechtfertigen muessen, und nicht der Kriminelle!

    Auf dem Rueckzug rennen Sie nicht und steigen auch nicht in Ihr in der Naehe geparktes Auto. Benutzen Sie auch kein Taxi, denn andernfalls koennen Sie Ihre Personenbeschreibung auch gleich selbst bei der Polizei abliefern. In kameraueberwachten Bereichen wie der U-Bahn oder bestimmten oeffentlichen Plaetzen ziehen Sie sich die Muetze oder Kapuze tiefer in das Gesicht und bekaempfen Ihr ploetzliches, standiges Niesen mit einem Taschentuch vor dem Gesicht. Falls Sie gestellt werden sollten, gilt folgendes: Zivile Sicherheitsdienste haben Ihnen gegenueber keinerlei Sonderrechte. Nehmen Sie die Beine in die Hand und wehren Sie sich notfalls, wenn sie Sie festhalten wollen. Ein gut sichtbares Messer als Abstandshalter ist hier vielleicht keine schlechte Idee. Dies bedeutet nicht, dass Sie die Klinge auch einsetzen sollten, solange Sie nicht selbst mit einer Waffe angegriffen werden. Nach dem Jedermann-Paragraph der Strafprozessordnung duerfen zivile Wachleute nur einen Straftaeter auf frischer Tat vorlaeufig festnehmen. Dieses Recht hat jeder andere Buerger ebenfalls. Da Sie selbst rechtmaessig und verhaeltnismaessig in Notwehr gehandelt haben, gibt es keine rechtliche Handhabe für zivile Sicherheitsdienste.

    Werden Sie von der Polizei gestellt , bleiben Sie freundlich und geben freiwillig Ihre "Notwehrausruestung" ab. Sie lassen sich widerstandslos durchsuchen und begleiten die Beamten brav zur Wache. Falls man Ihnen Handschellen angelegt haben sollte, dann nehmen Sie das bitte nicht persoenlich. Auch Polizisten fuerchten sich um Leib und Leben! Sie geben Ihre Personalien korrekt an und lassen sich auf keine Gespraeche oder eine foermliche Vernehmung zum Tathergang ein. Sie sagen lediglich aus, dass Sie ueberraschend und heftig angegriffen wurden und anschliessend aus Angst gefluechtet sind. Danach bestehen Sie auf einem Anwalt und sagen gar nichts mehr. Ein alter Vernehmungstrick in dieser Situation besteht in der Frage, ob Sie etwas zu verbergen haben und deshalb nicht aussagen wollen. Ignorieren Sie diese Frage einfach. Die Polizei muss beweisen, dass Sie sich einer Straftat schuldig gemacht haben. Ansonsten gilt fuer Ihr Verhalten die sogenannte Unschuldsvermutung. Wenn man Ihnen nichts nachweisen kann, sind Sie automatisch unschuldig. Sie benoetigen dazu weder ein Alibi fuer die Tatzeit noch irgendetwas anderes. Ferner sind Sie gesetzlich nicht verpflichtet vor der Polizei eine Aussage zu machen. Niemand darf nach der Strafprozessordnung gezwungen werden, sich wegen einer Straftat oder Ordnungswidrigkeit selbst zu belasten. Da Sie einen anderen Menschen verletzt oder gar getoetet haben, muessen Sie immer mit einer Bestrafung rechnen. Ob man Ihnen tatsaechlich Notwehr bescheinigen wird, entscheidet die Justiz und nicht Sie selbst. Wenn Sie erst einmal jede Aussage verweigern, nehmen Sie also lediglich Ihr ausdruecklich verbrieftes Recht wahr!

    Falls Sie den Rechtsanwalt benoetigen um freizukommen, schildern Sie ihm unter vier Augen den genauen Tathergang. Sie haben das Recht, sich mit Ihrem Anwalt zu beraten, ohne dass Ermittlungsbeamte anwesend sind. Sie verschweigen nichts und fuegen auch nichts hinzu . Ihr Anwalt ist Ihr einziger Freund in dieser Situation! Viele Rechtsschutzversicherungen teilen ihren Kunden eine Notfallnummer mit, unter der Sie rund um die Uhr anwaltlichen Beistand anfordern koennen. Tragen Sie diese Rufnummer immer bei sich. Falls Sie einen Strafverteidiger benoetigen sollten, dann suchen Sie sich einen auf Strafrecht spezialisierten Verteidiger, der nicht zu den sogenannten "Konfliktanwaelten" gehoert. Dieser Begriff bezeichnet Strafverteidiger, die im gesamten Ermittlungs- und Gerichtsverfahren auf Konfrontationskurs mit den Behoerden gehen.
    Denn vor Gericht und auf hoher See sind Sie in Gottes Hand! Der Satz "Strafschaerfend wirkte sich die Wahl des Verteidigers aus" als fiktive Urteilsbegruendung ist leider nicht nur ein Juristenwitz. Wenn das Gericht Sie unbedingt verurteilen will, dann handelt ein guter Anwalt einvernehmlich mit der Justiz eine ertraegliche Strafe aus. Als Gegenleistung erwartet das Gericht ein Gestaendnis, den Verzicht auf Rechtsmittel und eine schnelle Erledigung des Verfahrens.

    In diesem Zusammenhang noch einige Anmerkungen zum Thema "Nothilfe" :

    In den Medien wird des oefteren dazu aufgerufen, bei Straftaten nicht wegzusehen und angegriffenen Passanten gegen den oder die kriminellen Angreifer beizustehen. Die Medien empoeren sich beispielsweise darueber, dass auf einer belebten Strasse ein Raubueberfall stattfinden kann, ohne dass vorbeigehende Dritte dem Opfer zur Hilfe eilen. Oder eine Frau wird von einem Mann in der Oeffentlichkeit verpruegelt, wobei niemand der Frau zu Hilfe kommt. Derartige Zustaende sind gesellschaftspolitisch sehr bedenklich, aber es gibt dafuer auch nachvollziehbare Gruende.
    Zuviele Faelle, in denen beherzte Passanten eingriffen, endeten leider damit, dass die mutigen Helfer anschliessend vor Gericht wegen Koerperverletzung oder Ueberschreitung der Notwehr/Nothilfe verurteilt wurden. Besonders hoch ist dieses Risiko bei gewaltsamen Auseinandersetzungen zwischen Maennern und Frauen : Der gewalttaetige Ehemann schlaegt auf die Ehefrau ein, die in ihrer bedauernswerten Lage verzweifelt um Hilfe ruft. Ein "tapferer Ritter" eilt herbei und verletzt den Angreifer waehrend der folgenden Pruegelei nennenswert. Erfahrungsgemaess kommt der selbstlose Nothelfer bei diesem Kampf selbst auch nicht ohne Blessuren davon. Waehrend seine Wunden langsam heilen, teilt ihm die Staatsanwaltschaft ueberraschend mit, dass gegen ihn in dieser Sache wegen Koerperverletzung ermittelt wird. Was ist hier geschehen?
    Taeter und Opfer haben sich wieder versoehnt, weil ihre Liebe doch staerker ist als die Pruegel, die die Frau bezogen hat. Diese sagt jetzt vor der Polizei aus, dass unserer tapferer Ritter in Wirklichkeit der Angreifer gewesen sei, der ihren geliebten Ehemann grundlos zusammengeschlagen haben soll. Unser Nothelfer ist nach Abschluss der straf- und zivilrechtlichen Verfahren vorbestraft ("Schlaeger!")und darf Verfahrenskosten in Hoehe von mehreren tausend Euro bezahlen. Hinzu kommt ein erhebliches Schmerzensgeld, von dem seine beiden angeblichen Opfer ihre Versoehnungsreise in sonnige Gefilde finanzieren. Frauen, die ihren Angreifer tatsaechlich nicht kennen, sollten dies ihrer Umgebung laut und deutlich zu verstehen geben. Damit verbessern sie ihre Chancen auf Nothilfe durch Dritte.

    In einer Nothilfesituation beschraenken Sie sich am besten darauf, anonym die Polizei zu verstaendigen und den Ort des Geschehens sofort zu verlassen. Andernfalls koennen Sie und ggf. Ihre Begleitung in die gewalttaetige Auseinandersetzung hineingezogen werden. Und dabei besteht immer erhebliche Gefahr fuer Ihre persoenliche Sicherheit. Wenn Sie nicht fuer den Strassenkampf ausgebildet sind, werden Sie sehr schnell selbst zum Opfer einer Gewaltstraftat. Dies gilt insbesondere dann, wenn der Taeter mit Schlagstock, Messer oder Pistole bewaffnet ist. Auch gegen mehrere Gegner ist ein Kampf kaum zu gewinnen. Falls Sie hingegen fuer einen Strassenkampf ausgebildet und ausgeruestet sein sollten, kann Ihnen dies vor Gericht sehr schnell zum Verhaengnis werden. Man wird Ihnen vorwerfen, dass Sie als ausgebildeter Kampfkuenstler gegen den Kriminellen viel zu hart vorgegangen sein sollen. Aufgrund Ihrer Ausbildung sei eine erfolgreiche Nothilfe/Notwehr auch mit minder schweren Mitteln moeglich gewesen. Sie geraten automatisch in dieselbe Situation wie der Verteidiger, der den kriminellen Angreifer erfolgreich abgewehrt hat (siehe oben). Und ein Staatsanwalt ist fuer einen zivilisierten Menschen mit gesicherter buergerlicher Existenz in dieser Lage mindestens ebenso gefaehrlich wie ein Strassenraeuber ..."

    Falls der Text und Quelle schon bekannt sein sollte, bitte entschuldigt.

    Ein schönes Wochenende.

    Gruß
    Tony

  9. #24
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    8.367

    Standard

    Original geschrieben von Tony
    Falls der Text und Quelle schon bekannt sein sollte, bitte entschuldigt.
    Kannst Du die Quelle bitte nennen.
    Hap Ki Do - Schule Frankfurt - eMail - 합기도 도장 프랑크푸르트 - Daehanminguk Hapkido - HECKelektro-Shop
    ...Dosenbier und Kaviar...

  10. #25
    Oxford Gast

    Standard

    Ich kenne zwar die Quelle dieses Textes nicht, aber wir haben einen Polizisten in der Familie und der sagt genau das selbe - hinter vorgehaltener Hand natürlich.... Selbst er würde dies tun und all seinen Untergebenen rät er auch zu diesem Handeln. Grund: Selbst wenn du in solchen Situationen alles richtig machst, wirst du nur aufgrund der Tatsache dass du KK betreibst, verurteilt - dies sei leider so....

    Gruss Oxford

  11. #26
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    385

    Standard

    Wie soll man über so einen Artikel urteilen?
    Es sind kaum Details bekannt und die Journalisten wollen auch 'ihre Artikel verkaufen.
    Da macht sich ein prügelnder Polizist doch gut.

  12. #27
    Harrington Gast

    Standard

    Mm,sehe das genauso wie Hoppsing..Wenn ich mir eine fange,gibts saures..ganz klar..

    Die Quelle des Textes ist doch "Ärmeldolch"oder?

  13. #28
    Hoppsinglebt Gast

    Standard

    @Toni

    Danke für diesen Text
    Die Quelle wäre sehr interessant .

    Rick

  14. #29
    sportler Gast

    Standard

    Original geschrieben von Zeroboy
    Die Quelle des Textes ist doch "Ärmeldolch"oder?
    Ja, ist anscheinend direkt von da rüber kopiert. Diese Ratschläge sind allerdings auch nicht "Messerjockes" Einfall, sondern sind von Leuten wie z.B. Marc McYoung abgekupfert.

    cu
    sportler

  15. #30
    Xiaoshi Gast

    Standard

    @Dr.Ralf
    Wovon reden wir hier denn bitte? Ich meine, es ist doch klar, dass in einer wirklichen Ausnahmesituation die Selbstbeherrschung (körperlich wie geistig) extrem schwer fällt (wenngleich ich denke, dass mit hartem mentalem Training und Erfahrung einiges machbar ist), und wenn man mit einer wirklichen physischen Gefahr konfrontiert ist, dann muss man auch eben alle Register ziehen... eigentlich steht das auch genauso im Gesetz, nur gibt es eben das Risiko, an einen dämlichen Staatsanwalt zu geraten (Mittelschichtverhalten find ich gut ), der glaubt, man könnte derartige Situationen regeln, indem sich alle Beteiligten an den Händen fassen und "Kumbayah my lord" singen.

    Aber, die Situation in dem Fall, indem es hier geht, erscheint mir zumindest nach den (zugegebenermaßen nicht übermäßig präzisen) Informationen eine ganz andere gewesen zu sein. Ein Streit, an dem seine Freunding beteiligt war, also wohl eher KEIN Polizeieinsatz/-zugriff, auch keine Straßengang, kein street fighter, keine Neonazis. Im Höchstfall wohl ein Halbstarker, gegen den Weltmeister im Kickboxen, selbst ein Idiot kann hier abschätzen, wer überlegen ist. Denn obwohl SV schon mit Wachsamkeit beginnt, muss nicht Paranoia im Spiel sein und jeder unfreundliche Typ gleich eine monstermäßige Bedrohung. In einem derartigen Fall, und aus der Beschreibung lese ich heraus, dass es etwas derartiges war, kann man das Handeln des Angeklagten durchaus als völlig übertrieben bezeichnen...

    Andererseits neige ich prinzipiell auch nicht dazu, Menschen voreilig zu verurteilen, ohne genau zu wissen, was passiert ist.

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