Welche Voraussetzungen muss ich erfüllen, damit mir eine Niederlassungserlaubnis erteilt wird?
Grundsätzlich richtet sich der gesetzliche Anspruch auf die Erteilung der Niederlassungserlaubnis nach
§ 9 Absatz 2 AufenthG.
Folgende Voraussetzungen müssen vorliegen:
• fünf Jahre im Besitz einer Aufenthaltserlaubnis,
• gesicherter Lebensunterhalt,
• 60 Monate Rentenversicherungsbeiträge oder vergleichbare Alterssicherung,
• Gründe der öffentlichen Sicherheit und Ordnung dürfen nicht entgegenstehen, insbesondere keine Straftaten von Gewicht,
• Beschäftigungserlaubnis,
• dauernde Berufsausübungserlaubnis,
• ausreichende Kenntnisse der deutschen Sprache,
• Grundkenntnisse der Rechts- und Gesellschaftsordnung und der Lebensverhältnisse,
• ausreichender Wohnraum für sich und die Familienangehörigen