Zitat von
Kensei
Woraus leitest du das ab?
Aus der Lektüre der Texte Deiner "Leseaufgabe".
Z.B.:
Nach der bisherigen Rechtsprechung gilt, dass derjenige, der im Straßenverkehr eine physische Barriere errichtet, diejenigen, die durch diese Barriere gebremst werden, nötigt.
die Frage ist, ob diese Nötigung rechtwidrig ist, oder nicht.
Siehe auch Wikipedia:
Grundsätzlich wird die Rechtswidrigkeit einer Tatbestandserfüllung vermutet. Bei der Nötigung handelt es sich allerdings um einen offenen Tatbestand, bei dem die Rechtswidrigkeit nicht durch die Erfüllung des Tatbestands indiziert wird. Sie muss daher gesondert festgestellt werden.
Gemäß § 240 Absatz 2 StGB ist die Nötigung dann rechtswidrig, wenn sie verwerflich ist.
Zitat von
Kensei
Auch hier die Frage, woraus leitest du das ab? Ich würde sagen, es ist erstmal alles legitim, was nicht per se verboten ist.
Was soll denn in diesem Zusammenhang "erstmal" heißen?
Körperverletzung ist auch nicht per se rechtswidrig, daraus kann man aber nicht ableiten, dass die per se legitim sei.
Zitat von
Kensei
Vielleicht muss man sie grundsätzlich erstmal gewähren lassen und ihnen ermöglichen, von ihrem Demonstrationsrecht Gebrauch zu machen?
Hab ich noch nie gehört.
Die werden ja regelmäßig vom Asphalt gelöst und dann weggetragen.
Ansonsten müsste man eine Absperrung um die errichten und den Verkehr außen rum leiten.