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Thema: Ordnungsamt und Strassenhändler

  1. #31
    Ordo Gast

    Standard

    Zitat Zitat von Raging Bull Beitrag anzeigen

    Aber richtig aggressiv kommt der Kleine net rüber. Ich will es nicht gänzlich ausschließen, aber mir fällt es schwer mir das vorzustellen, dass der die Frau so richtig "angefasst" hat.
    es wurde ja auch das zweite mal die polizei gerufen weil, die typen vom ordnungsamt "angegriffen" wurden also relativiert sich alles

  2. #32
    Flöchen Gast

    Standard

    Zitat Zitat von Göktürk Beitrag anzeigen
    Besser, da gibt es nur richtige Polizisten und Kompromisse werden dort auch nicht gemacht.
    Aber meistens läuft es so ab das dort die Zivilisten die mitkommen sollen auch selber mitgehen.

  3. #33
    Göktürk Gast

    Standard

    Zitat Zitat von miskotty Beitrag anzeigen
    na und? und wenn schon..."ich spreche kein deutsch, gehört alles nicht mir und ich weiß net wo ich wohne" ...dann abhauen wollen mit dem glauben: wenn der mich anfasst bin ich ein armes opfer. und die guten helfer wurden wohl eher aus ablehnung gegen über dem ordn.amt aktiv als aus mitleid mit den damen
    Es war kein konkreter Fluchtversuch bis auf die Stelle als sie wirklich abgehauen ist.

  4. #34
    Göktürk Gast

    Standard

    Zitat Zitat von Raging Bull Beitrag anzeigen
    Nichts zu danken. Ich versuche ja aus meinen Fehlern zu lernen.



    Der hat auch behauptet, dass der Ordnungsamtmann den älteren Herrn angefasst hätte und nicht umgekehrt. Also so richtig glaubwürdig finde ich den nicht.

    Auf dem Video (das muss nicht alles zeigen) ist jedenfalls der ältere Herr derjenige der den Ordnungsamtmann abdrängt, schubst und anfasst. Die Reaktion des Mannes im schwarzen T-Shirt ist für mich im Video nicht richtig nachvollziehbar.

    Aber richtig aggressiv kommt der Kleine net rüber. Ich will es nicht gänzlich ausschließen, aber mir fällt es schwer mir das vorzustellen, dass der die Frau so richtig "angefasst" hat.
    Kann ich jetzt nicht beurteilen aber einen Grund wird er schon gehabt haben es zu sagen.

    Naja wir kennen ihn ja jetzt nicht aber ich hätte glaube schon das er sie fest gehalten hätte, aber darüber lässt sich streiten.

  5. #35
    GeeStar Gast

    Standard

    Zitat Zitat von Flöchen Beitrag anzeigen
    Was gibt es da zu lachen !?

  6. #36
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    Zitat Zitat von Ordo Beitrag anzeigen
    es wurde ja auch das zweite mal die polizei gerufen weil, die typen vom ordnungsamt "angegriffen" wurden also relativiert sich alles
    Das ist ein deutlicher Hinweis.

    Die Jungs haben Pipi in den Augen, insbesondere der Kleine. Dem ist das nix. Man merkt, dass der lieber zurück an den Schreibtisch will.

    Mir fällt das schwer zu glauben, dass der tatsächlich körperlich (und sei es nur gegen Frauen) tätig wird. Er hat auch vor dem älteren Herren deutlich "Schiß".

    Mir sah der eher hilflos aus.

    Daher kam meine Vermutung, dass der ältere Herr eine Berührung, welche innerhalb der Mehrheit der Bevölkerung als harmlos angesehen hat, aufgrund seines kulturellen und/oder religiösen Hintergrundes, eine solche Berührung, als unsittlich empfand und daher so reagierte.

    Wie Göktürk richtig sagt, wir kennen ihn nicht. Es ist nur eine Vermutung.

  7. #37
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    Zitat Zitat von thevillain Beitrag anzeigen
    Ok,cool dass Du es gesehen hast.
    Und zu den Leuten.Denkst Du dem Türken ist es nicht peinlich sich mit dem Ordnugshüter zu streiten ?!
    Klar !!!! Aber er versucht ihn abzulenken damit die Frau entkommen kann.Diese armen Leute stehen da Stundenlang für ein paar Cents,und dann kommt das Ordnugsamt.Die haben Angst vor einer Strafe,das ist der Grund.Aber was sollen die denn sonst auch tun ?
    Da finde ich kann man Gnade vor Recht ergehen lassen.
    Es gibt Politiker die minderjährige Prostituirete besuchen,Bänker die Unmengen an Kokain verbrauchen.Es gibt sooooo viel Unheil und Schlechtzes das zu bekämpfen wäre in unserer Gesellschft.
    Findest Du es richtig dass dann (wohl bemerkt auch von DEINEN Steuern) solche Ordnunghüter bezahlt werden um eine alte Frau zu überführen wie sie für Centbeträge Trödel an der Starßenecke verkauft ?!?!
    ich erinner mich das bei uns im ort vor ein paar jahren an jeder ecke diese betteltrupps (morgens abgesetzt abends abgeholt) rum saßen, irgendwann wurde das organisierte betteln durch die stadt verboten und vom ordnungsamt durchgesetzt. man könnte es jetzt als unmenschlich bezeichnen, aber ich fands ok.
    und ich war einmal mit einem vom ordnungsamt auf streife, das was du an argumenten bringst hab ich 10 mal an einem abend gehört, da überzeugt es nicht mehr wirklich

  8. #38
    pronto_salvatore Gast

    Standard

    Zitat Zitat von thevillain Beitrag anzeigen
    Also würdest Du sagen dass Du eine Respektperson brauchst um Dich an Regeln zu halten ?
    Nö, ich brauche eine Respektsperson, wenn ich aus Unachtsamkeit eine Regel übertreten habe. Keinen hochnäsigen, fetten Zwerg vom Ordnungsamt.

    Ansonsten stimme ich mit Dir überein.

    Wenn Aufsicht durch das Ordnungsamt aus Kostengründen umbedingt notwendig ist, dann soll man die Leute auch vernünftig auf ihren Job vorbereiten.

    Sollte man z.B. gewisse kulturelle Gepflogenheiten kennen um nicht zu sehr in einem Viertel mit +20% Ausländeranteil anzuecken?

    Sind die beiden Ordnungshüter bei Amtsantritt im örtlichen Kulturverein mal vorstellig geworden, damit sie keine absoluten Fremden im Viertel sind?

    Könnte man der Frau beim ersten mal nur verbal eine Lektion erteilen um beim nächsten mal eine bessere Ausgangslage bei der Argumentation zu haben?

    etc. Aber die Stadt Berlin gibt ja keine Seminare in denen das erörtert wird, sie gibt den Ordnungskräften lieber Knüppel für 19.99€ das Stück - ist ja auch günstiger.

  9. #39
    captainplanet Gast

    Standard

    Zitat Zitat von thevillain Beitrag anzeigen
    Also würdest Du sagen dass Du eine Respektperson brauchst um Dich an Regeln zu halten ?
    Also das kommt wohl ganz auf die Regeln an.
    Du hast schon Recht,der Abbau der Stellen der Polizei hat natürlich zur Folge dass das Ordnungsamt verstärkt in ihren Aufgabenbereich mit eingreift.Das hat aber denke mehrere Ursachen...
    Solange sie immer gleich zur Stelle sind wenn ältere Damen am Staßenrand selbstgestrickte Hauben verkaufen, gibt es wohl noch genug Polizei in Deutschland...

    Ich bin jedenfalls froh daß es Leute gibt die aufstehen und den Mund aufmachen wenn kleinkarierte Beamtengehirne jeder noch so lächerlichen Anzeige nachzurennen glauben müssen. Leider sind es viel zu wenige, die meisten buckeln lieber vor der Obrigkeit.

  10. #40
    Goldnerdrache Gast

    Standard

    Jedermann-Festnahme [Bearbeiten]

    Das Jedermann-Festnahmerecht nach § 127 Abs. 1 Strafprozessordnung (StPO) („Wird jemand auf frischer Tat betroffen oder verfolgt, so ist, wenn er der Flucht verdächtigt ist oder seine Identität nicht sofort festgestellt werden kann, jedermann befugt, ihn auch ohne richterliche Anordnung vorläufig festzunehmen.“) gestattet es jedermann (auch Minderjährigen) eine Person festzunehmen. Dieses Festnahmerecht ist an folgende Voraussetzungen geknüpft:

    Zunächst muss der Täter bei einer frischen Tat betroffen sein. Als frisch gilt die Tat, wenn sie mit der aktuellen Situation noch in einem räumlichen und zeitlichen Zusammenhang steht, das heißt, der Täter muss noch am Tatort oder in dessen unmittelbarer Nähe festgenommen werden. Ausreichend ist aber auch eine sofortige Verfolgung, wenn der Täter am Tatort angetroffen worden ist. Die Straftat muss nach herrschender Lehrmeinung auch tatsächlich begangen worden sein. Ein dringender Tatverdacht genügt den Anforderungen der Rechtslehre nicht, allerdings genügt er der Rechtsprechung, um die Voraussetzungen der Festnahme zu bejahen. Eine irrtümliche Annahme einer Tat führt nach der Rechtslehre zur strafrechtlichen Figur des Erlaubnistatbestandsirrtums.

    Festnahmegrund kann neben dem Fluchtverdacht bezüglich des Täters auch die Weigerung des Verdächtigen sein, seine Identität zu offenbaren, oder die sonstige Unmöglichkeit der Identitätsfeststellung (beispielsweise ausweislos oder aggressiv). Wer also einen Straftäter persönlich kennt, darf ihn nicht vorläufig festnehmen – es sei denn, er ist verdächtig, sich den Strafverfolgungsbehörden zu entziehen (zum Beispiel durch Untertauchen).

    Im Einzelfall ist genau zu prüfen, ob die rechtlichen Voraussetzungen für ein Einschreiten vorliegen („Liegt überhaupt eine Straftat vor?“, „Kann sich der Verdächtige ausweisen?“ usw.), da der Festnehmende anderenfalls Ermittlungsverfahren wegen Nötigung, Körperverletzung oder Freiheitsberaubung etc. riskiert.

    Die Festnahme selbst muss unter Beachtung des allgemeinen Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit erfolgen. Sie darf beispielsweise bei geringsten Vergehen nicht zu erheblichen Verletzungen beim Täter führen. Sobald sich die festgenommene Person der Festnahme erwehrt, ist auch der Einsatz von Gewalt zulässig. Diese ist dann jedoch nicht mehr durch das Festnahmerecht des § 127 Abs. 1 StPO, sondern durch Notwehr gemäß § 227 Bürgerliches Gesetzbuch, § 32 Strafgesetzbuch gerechtfertigt, da in diesem Fall die Gegenwehr des Täters einen gegenwärtigen rechtswidrigen Angriff darstellt. Fesselungen an Armen und Beinen sind ebenfalls statthaft, soweit dies erforderlich ist (Aggressivität, Widerstand, Fluchtversuch). Die Wegnahme von Sachen des Verdächtigen ist im Rahmen der Verhältnismäßigkeit rechtens, um die Flucht zu verhindern (zum Beispiel Fahrrad, Schlüssel). Kann die Person nicht der Polizei übergeben werden (z. B. kein Telefon und menschenleeres Gebiet) kann der Festgenommene auch zur nächsten Polizeidienststelle gebracht werden. Dem Festgenommenen ist der Grund bekanntzugeben (ein Dolmetscher muss jedoch nicht hinzugezogen werden). Der Verdächtige darf nur so lange festgehalten werden, wie es notwendig und erforderlich ist. MfG Lothar

  11. #41
    Paul2102 Gast

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    Dafür, dass er schon 40 Jahre in Deutschland lebt, spricht er ja ein exzellentes deutsch.
    Aber was soll son Ordnungsheini machen? Alleine deren äußeres Erscheinungsbild sagt doch alles...dass die für mein Recht und meine Ordnung sorgen sollen, ist doch arm.

  12. #42
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    bei so wundervollen aussagen hier werd ich mich doch mal um ne stelle beim ordnungsamt bemühen riecht nach spaß und aktion
    ach ja...ab wann soll das amt denn einschreiten? wer bestimmt das? oder seid ihr etwa so kleinkariert und habt kein verständniss wenn ich mein auto nur mal kurz vor eurer einfahrt abstelle? oder auf dem behindertenparkplatz (braucht kein mensch). oder ärgert ihr euch wenn der amtsmann dann sagt:mensch so ne bagatelle verfolg ich nicht?

  13. #43
    Flöchen Gast

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    Zitat Zitat von Goldnerdrache Beitrag anzeigen
    Jedermann-Festnahme [Bearbeiten]

    Das Jedermann-Festnahmerecht nach § 127 Abs. 1 Strafprozessordnung (StPO) („Wird jemand auf frischer Tat betroffen oder verfolgt, so ist, wenn er der Flucht verdächtigt ist oder seine Identität nicht sofort festgestellt werden kann, jedermann befugt, ihn auch ohne richterliche Anordnung vorläufig festzunehmen.“) gestattet es jedermann (auch Minderjährigen) eine Person festzunehmen. Dieses Festnahmerecht ist an folgende Voraussetzungen geknüpft:

    Zunächst muss der Täter bei einer frischen Tat betroffen sein. Als frisch gilt die Tat, wenn sie mit der aktuellen Situation noch in einem räumlichen und zeitlichen Zusammenhang steht, das heißt, der Täter muss noch am Tatort oder in dessen unmittelbarer Nähe festgenommen werden. Ausreichend ist aber auch eine sofortige Verfolgung, wenn der Täter am Tatort angetroffen worden ist. Die Straftat muss nach herrschender Lehrmeinung auch tatsächlich begangen worden sein. Ein dringender Tatverdacht genügt den Anforderungen der Rechtslehre nicht, allerdings genügt er der Rechtsprechung, um die Voraussetzungen der Festnahme zu bejahen. Eine irrtümliche Annahme einer Tat führt nach der Rechtslehre zur strafrechtlichen Figur des Erlaubnistatbestandsirrtums.

    Festnahmegrund kann neben dem Fluchtverdacht bezüglich des Täters auch die Weigerung des Verdächtigen sein, seine Identität zu offenbaren, oder die sonstige Unmöglichkeit der Identitätsfeststellung (beispielsweise ausweislos oder aggressiv). Wer also einen Straftäter persönlich kennt, darf ihn nicht vorläufig festnehmen – es sei denn, er ist verdächtig, sich den Strafverfolgungsbehörden zu entziehen (zum Beispiel durch Untertauchen).

    Im Einzelfall ist genau zu prüfen, ob die rechtlichen Voraussetzungen für ein Einschreiten vorliegen („Liegt überhaupt eine Straftat vor?“, „Kann sich der Verdächtige ausweisen?“ usw.), da der Festnehmende anderenfalls Ermittlungsverfahren wegen Nötigung, Körperverletzung oder Freiheitsberaubung etc. riskiert.

    Die Festnahme selbst muss unter Beachtung des allgemeinen Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit erfolgen. Sie darf beispielsweise bei geringsten Vergehen nicht zu erheblichen Verletzungen beim Täter führen. Sobald sich die festgenommene Person der Festnahme erwehrt, ist auch der Einsatz von Gewalt zulässig. Diese ist dann jedoch nicht mehr durch das Festnahmerecht des § 127 Abs. 1 StPO, sondern durch Notwehr gemäß § 227 Bürgerliches Gesetzbuch, § 32 Strafgesetzbuch gerechtfertigt, da in diesem Fall die Gegenwehr des Täters einen gegenwärtigen rechtswidrigen Angriff darstellt. Fesselungen an Armen und Beinen sind ebenfalls statthaft, soweit dies erforderlich ist (Aggressivität, Widerstand, Fluchtversuch). Die Wegnahme von Sachen des Verdächtigen ist im Rahmen der Verhältnismäßigkeit rechtens, um die Flucht zu verhindern (zum Beispiel Fahrrad, Schlüssel). Kann die Person nicht der Polizei übergeben werden (z. B. kein Telefon und menschenleeres Gebiet) kann der Festgenommene auch zur nächsten Polizeidienststelle gebracht werden. Dem Festgenommenen ist der Grund bekanntzugeben (ein Dolmetscher muss jedoch nicht hinzugezogen werden). Der Verdächtige darf nur so lange festgehalten werden, wie es notwendig und erforderlich ist. MfG Lothar
    und was willst du damit mitteilen? willst du bei 'ner ordnungswidrigkeit nach 127 festnehmen?

  14. #44
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    Zitat Zitat von Paul2102 Beitrag anzeigen
    Dafür, dass er schon 40 Jahre in Deutschland lebt, spricht er ja ein exzellentes deutsch.
    Aber was soll son Ordnungsheini machen? Alleine deren äußeres Erscheinungsbild sagt doch alles...dass die für mein Recht und meine Ordnung sorgen sollen, ist doch arm.
    die sollen strafzettel schreiben... wie soll so jemand deiner meinung nach aussehen?

  15. #45
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    Zitat Zitat von Flöchen Beitrag anzeigen
    und was willst du damit mitteilen? willst du bei 'ner ordnungswidrigkeit nach 127 festnehmen?
    passt nicht ganz... ist halt kein jedermann sondern der mann vom ordnungsamt

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