Das ist ein deutlicher Hinweis.
Die Jungs haben Pipi in den Augen, insbesondere der Kleine. Dem ist das nix. Man merkt, dass der lieber zurück an den Schreibtisch will.
Mir fällt das schwer zu glauben, dass der tatsächlich körperlich (und sei es nur gegen Frauen) tätig wird. Er hat auch vor dem älteren Herren deutlich "Schiß".
Mir sah der eher hilflos aus.
Daher kam meine Vermutung, dass der ältere Herr eine Berührung, welche innerhalb der Mehrheit der Bevölkerung als harmlos angesehen hat, aufgrund seines kulturellen und/oder religiösen Hintergrundes, eine solche Berührung, als unsittlich empfand und daher so reagierte.
Wie Göktürk richtig sagt, wir kennen ihn nicht. Es ist nur eine Vermutung.
ich erinner mich das bei uns im ort vor ein paar jahren an jeder ecke diese betteltrupps (morgens abgesetzt abends abgeholt) rum saßen, irgendwann wurde das organisierte betteln durch die stadt verboten und vom ordnungsamt durchgesetzt. man könnte es jetzt als unmenschlich bezeichnen, aber ich fands ok.
und ich war einmal mit einem vom ordnungsamt auf streife, das was du an argumenten bringst hab ich 10 mal an einem abend gehört, da überzeugt es nicht mehr wirklich
Nö, ich brauche eine Respektsperson, wenn ich aus Unachtsamkeit eine Regel übertreten habe. Keinen hochnäsigen, fetten Zwerg vom Ordnungsamt.
Ansonsten stimme ich mit Dir überein.
Wenn Aufsicht durch das Ordnungsamt aus Kostengründen umbedingt notwendig ist, dann soll man die Leute auch vernünftig auf ihren Job vorbereiten.
Sollte man z.B. gewisse kulturelle Gepflogenheiten kennen um nicht zu sehr in einem Viertel mit +20% Ausländeranteil anzuecken?
Sind die beiden Ordnungshüter bei Amtsantritt im örtlichen Kulturverein mal vorstellig geworden, damit sie keine absoluten Fremden im Viertel sind?
Könnte man der Frau beim ersten mal nur verbal eine Lektion erteilen um beim nächsten mal eine bessere Ausgangslage bei der Argumentation zu haben?
etc. Aber die Stadt Berlin gibt ja keine Seminare in denen das erörtert wird, sie gibt den Ordnungskräften lieber Knüppel für 19.99€ das Stück - ist ja auch günstiger.
Also das kommt wohl ganz auf die Regeln an.
Solange sie immer gleich zur Stelle sind wenn ältere Damen am Staßenrand selbstgestrickte Hauben verkaufen, gibt es wohl noch genug Polizei in Deutschland...Du hast schon Recht,der Abbau der Stellen der Polizei hat natürlich zur Folge dass das Ordnungsamt verstärkt in ihren Aufgabenbereich mit eingreift.Das hat aber denke mehrere Ursachen...
Ich bin jedenfalls froh daß es Leute gibt die aufstehen und den Mund aufmachen wenn kleinkarierte Beamtengehirne jeder noch so lächerlichen Anzeige nachzurennen glauben müssen. Leider sind es viel zu wenige, die meisten buckeln lieber vor der Obrigkeit.
Jedermann-Festnahme [Bearbeiten]
Das Jedermann-Festnahmerecht nach § 127 Abs. 1 Strafprozessordnung (StPO) („Wird jemand auf frischer Tat betroffen oder verfolgt, so ist, wenn er der Flucht verdächtigt ist oder seine Identität nicht sofort festgestellt werden kann, jedermann befugt, ihn auch ohne richterliche Anordnung vorläufig festzunehmen.“) gestattet es jedermann (auch Minderjährigen) eine Person festzunehmen. Dieses Festnahmerecht ist an folgende Voraussetzungen geknüpft:
Zunächst muss der Täter bei einer frischen Tat betroffen sein. Als frisch gilt die Tat, wenn sie mit der aktuellen Situation noch in einem räumlichen und zeitlichen Zusammenhang steht, das heißt, der Täter muss noch am Tatort oder in dessen unmittelbarer Nähe festgenommen werden. Ausreichend ist aber auch eine sofortige Verfolgung, wenn der Täter am Tatort angetroffen worden ist. Die Straftat muss nach herrschender Lehrmeinung auch tatsächlich begangen worden sein. Ein dringender Tatverdacht genügt den Anforderungen der Rechtslehre nicht, allerdings genügt er der Rechtsprechung, um die Voraussetzungen der Festnahme zu bejahen. Eine irrtümliche Annahme einer Tat führt nach der Rechtslehre zur strafrechtlichen Figur des Erlaubnistatbestandsirrtums.
Festnahmegrund kann neben dem Fluchtverdacht bezüglich des Täters auch die Weigerung des Verdächtigen sein, seine Identität zu offenbaren, oder die sonstige Unmöglichkeit der Identitätsfeststellung (beispielsweise ausweislos oder aggressiv). Wer also einen Straftäter persönlich kennt, darf ihn nicht vorläufig festnehmen – es sei denn, er ist verdächtig, sich den Strafverfolgungsbehörden zu entziehen (zum Beispiel durch Untertauchen).
Im Einzelfall ist genau zu prüfen, ob die rechtlichen Voraussetzungen für ein Einschreiten vorliegen („Liegt überhaupt eine Straftat vor?“, „Kann sich der Verdächtige ausweisen?“ usw.), da der Festnehmende anderenfalls Ermittlungsverfahren wegen Nötigung, Körperverletzung oder Freiheitsberaubung etc. riskiert.
Die Festnahme selbst muss unter Beachtung des allgemeinen Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit erfolgen. Sie darf beispielsweise bei geringsten Vergehen nicht zu erheblichen Verletzungen beim Täter führen. Sobald sich die festgenommene Person der Festnahme erwehrt, ist auch der Einsatz von Gewalt zulässig. Diese ist dann jedoch nicht mehr durch das Festnahmerecht des § 127 Abs. 1 StPO, sondern durch Notwehr gemäß § 227 Bürgerliches Gesetzbuch, § 32 Strafgesetzbuch gerechtfertigt, da in diesem Fall die Gegenwehr des Täters einen gegenwärtigen rechtswidrigen Angriff darstellt. Fesselungen an Armen und Beinen sind ebenfalls statthaft, soweit dies erforderlich ist (Aggressivität, Widerstand, Fluchtversuch). Die Wegnahme von Sachen des Verdächtigen ist im Rahmen der Verhältnismäßigkeit rechtens, um die Flucht zu verhindern (zum Beispiel Fahrrad, Schlüssel). Kann die Person nicht der Polizei übergeben werden (z. B. kein Telefon und menschenleeres Gebiet) kann der Festgenommene auch zur nächsten Polizeidienststelle gebracht werden. Dem Festgenommenen ist der Grund bekanntzugeben (ein Dolmetscher muss jedoch nicht hinzugezogen werden). Der Verdächtige darf nur so lange festgehalten werden, wie es notwendig und erforderlich ist. MfG Lothar
Dafür, dass er schon 40 Jahre in Deutschland lebt, spricht er ja ein exzellentes deutsch.
Aber was soll son Ordnungsheini machen? Alleine deren äußeres Erscheinungsbild sagt doch alles...dass die für mein Recht und meine Ordnung sorgen sollen, ist doch arm.
bei so wundervollen aussagen hier werd ich mich doch mal um ne stelle beim ordnungsamt bemühen riecht nach spaß und aktion
ach ja...ab wann soll das amt denn einschreiten? wer bestimmt das? oder seid ihr etwa so kleinkariert und habt kein verständniss wenn ich mein auto nur mal kurz vor eurer einfahrt abstelle? oder auf dem behindertenparkplatz (braucht kein mensch). oder ärgert ihr euch wenn der amtsmann dann sagt:mensch so ne bagatelle verfolg ich nicht?
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