Quelle: Initiative Messer sind Werkzeuge - Rechtslage: Waffengesetz und MesserWann genau ein berechtigtes Interesse zum Führen eines Messers vorliegt, bleibt bisher uneinheitlich und offen. Klar ist nach Aussage aller bisher gefragten Politiker und Beamten in Ministerien und Behörden nur, dass das Führen eines Messers zur Selbstverteidigung kein anerkannter Zweck ist, und damit nicht unter die Ausnahmeregelung fällt.
Quelle: Initiative Messer sind Werkzeuge - Rechtslage: Waffengesetz und MesserWer einen „ganz normales“ (keine Waffeneigenschaft) Einhandmesser in der Öffentlichkeit mit sich führt, dieses nach eigener Ansicht sozial adäquat gebraucht (z.B. Wurst schneiden), kann im Falle einer Beschlagnahme und eines eventuellen Widerspruchsverfahren durchaus auf einen Richter stoßen, der den sozial adäquaten Gebrauch verneint.
Egal ob Wurst schneiden oder einfach nur Sport machen... Schlussendlich liegt es beim Richter. Wurdest du mit deinem Messer schon mal kontrolliert?