Das behaupte ich nicht nur, das ist so. Und zwar praktisch überall auf der Welt, wo Sportarten wie Boxen legal sind.
Deshalb braucht weder Subriel Matias noch Eduardo Javier Abreu einen Anwalt.
Alles richtig, bis auf deinen letzten Teilsatz. Den Ausdruck "rechtsfreier Raum" habe ich nie benutzt, weil das so nicht richtig ist.
Es ist legal, im Ring deinen Gegner totzuprügeln. Für einen Appel oder ein Ei, oder für gar nichts - spielt alles strafrechtlich keine Rolle.
Auch wenn in diesem Ring ohne Frage eine gewaltige rechtliche und moralische Anomalie existiert, ist es kein rechtsfreier Raum, da du dich an bestimmte Regeln halten musst. Wenn du deinen Gegner das Hirn zermatschst musst du beispielsweise zwingend deine Fäuste dafür benutzen, du darfst keine Werkzeuge wie einen Totschläger einsetzen. Das würde dich in den Bereich der Strafbarkeit katapultieren. Auf der anderen Seite gibt es Regelverletzungen, die Standard sind und dadurch praktisch als legal gelten. Zum Beispiel indem man beim eigenen Körpergewicht betrügt, um in einer falschen Gewichtsklasse antreten zu können. Nennt sich dann "Gewicht machen" - das klingt gleich viel positiver als "bescheissen".
Ich gehe doch schwer davon aus, dass strafrechtliche Ermittlungen nicht unerwähnt geblieben wären.
Es gab nach meinem Wissen noch nie einen Fall in einem Land, wo Boxen legal ist, dass ein Boxer wegen dem Tod seines Gegners
strafrechtlich verfolgt wurde. Verfolgt und angeklagt werden maximal Regelverstöße. Siehe exemplarisch Luis Resto.
Auch wenn es rhetorisch nicht so klingen mag: Es ist Gewissheit.
Es gibt keine strafrechtlichen Verfolgungen in so einem Fall.
Und selbstverständlich wirst du genausowenig in einem Artikel finden, dass er keinen Anwalt genommen hat, wie die Erwähnung, dass er früh Schuhe angezogen hat. Über das Normale wird nicht berichtet.
Würde es strafrechtliche Ermittlungen gegen die Boxer geben, wäre das zigfach gemeldet worden - und die Leute dürften mit Sicherheit auch nicht das Land verlassen.
Selbst einem Skeptiker wie dir sollte eigentlich auffallen, dass in nicht einem einzigen Fall der Gegner für den Tod verantwortlich gemacht wurde - wenn er sich an die Regeln gehalten hat, versteht sich.
Solange keine Quellen dabei sind: Ein weiteres anderes Wort in Deinem reichen Sprachschatz für Mutmaßung/ Vermutung.
P.S.: Wenn Du sagen würdest: ... Gewissheit für mich, wäre es sprachlich und inhaltlich aufrichtiger; die Generalisierung und Tilgung dient einfach nur (absichtlich oder unbewusst) der Verschleierung.
Das nehme ich jetzt mal als Kompliment, danke...
Selbst einem Skeptiker wie dir sollte eigentlich auffallen, ....
P.S.: "Skepsis entsteht aus Zweifeln" (bekanntes Zitat); und: JO (!), Zweifel hab ich dank Deiner unbelegten "Beweisführung" zuhauf!
Das kannst du nehmen wie du willst, aber es bleibt Nonsens.
Es ist nunmal nicht möglich, die Nichtexistenz einer Sache zu belegen.
In so einem Fall kann man sich nur dem Thema annähern, indem man das Gegenteil untersucht und Indizien sammelt. Und da gibt es keine. In keinem der Todesfälle rund ums Boxen wurde jemals ein Strafverfahren erwähnt, was über Regelverstöße hinaus ging.
Damit ist das Thema erschöpft.
Du vergißt regelmäßig ein paar "Kleinigkeiten", wie z.B. "(Nonsens) für mich/ meiner Meinung nach." Vielleicht ergänzt Du Deinen Sprachschatz mal diesbezüglich (und nicht nur um markige Wort).
Hier sind wir endlich einer Meinung (außer Du hättest vielleicht noch ein paar Quellen für die zahlreichen offenen Behauptungen).Damit ist das Thema erschöpft.
Im Grunde müssest du nach jedem Boxkampf beide Kämpfer wegen versuchtem Totschlags verhaften, und die Manager und Trainer wegen Beihilfe.
Setz dich doch dafür ein, gründe eine Organisatiom oder was weiß ich.
Was nützt es denn, hier zu lamentieren?
Und du tust ja auch als gäbe es immer nur ein Opfer?
Was ist mit dem "Täter", dem hätte doch das Gleiche passieren können, oder stell dir vor beide sterben nach dem Kampf, ist wohl noch nicht vorgegekommen, aber
theoretisch denkbar.
Du siehst also, beide haben das Gleiche Ziel, gehen dss gleiche Risiko ein, und wissen, was sie ihrer Familie antun.
Tja, keine Chance, da die Szene keine Moral kennt. Schau dir mal exemplarisch die wiederholten Aussagen von Wilder an:
"His life is on the line for this fight and I do mean his life. I am still trying to get me a body on my record. Dominic Breazeale asked for this. This is the only sport where you can kill a man and get paid for it at the same time. It's legal. So why not use my right to do so?”
"I thought I had one [body] one time, like I said, with Szpilka, because he wasn't breathing when he hit the canvas," Wilder said. "Somebody's gotta go. I want that on my record"
Wenn du denkst, dass solche Psychophaten in dieser "Sportart" damit ein Problem bekommen, liegst du falsch.
Das sind die Superstars mit einer endlosen Fanbase.
Da sind wir uns ja einig.
Der Unterschied besteht in den Gründen, die angeführt werden, warum das so ist.
Du behauptest, es würde eine "rechtliche Anomalie" vorliegen, ich sage, das kann man auch erklären, ohne anzunehmen, dass das Strafrecht während sportlicher Wettkämpfe im Allgemeinen oder einem Boxwettkampf im Besonderen nicht ebenso gilt, wie im Alltag, einem Krankenhaus, im Straßen- oder Zugverkehr.
Ich benutze den ÖPNV und da fallen öfter mal Züge aus, wegen "Notarzteinsatz" oder "Personen im Gleisbett". Ich nehme an, dass da öfter mal Leute schwer verletzt werden oder versterben, wenn es ich nicht um Unfälle oder Prominente handelt, wird darüber in den Medien nicht berichtet, um den Werther-Effekt zu vermeiden.
Ich gehe davon aus, dass in den meisten Fällen der Fahrer des Schienenfahrzeugs nicht rechtlich belangt wird und auch für den Tag der Tötung normales Gehalt bekommt.
Hier wollte einer gar 187.000 Euro extra:
https://www.faz.net/aktuell/gesellsc...-16027525.html
Wenn Du also "legal" Leute töten willst, werd lieber Lokführer statt Boxer. Da kriegt man zwar weniger Geld, dafür ist die Eigengefährdung geringer:
Im Durchschnitt überfährt jeder von ihnen [den Lokführern] während seiner Laufbahn zwei Mal einen Menschen. Und entgegen dem stark fallenden Trend der allgemeinen Suizidrate seit den 1980er Jahren werden die Schienensuizide nicht weniger. Ihre Zahl schwankt seit Jahrzehnten zwischen 700 und 1000 pro Jahr.
https://www.sueddeutsche.de/wissen/l...eden-1.1273077
Rechtsfreier Raum bezog sich nicht darauf, dass es überhaupt keine Regeln gäbe, sondern dass es keine allgemeinverbindlichen Rechtsnormen gäbe, wie sie von staatlichen Organen erlassen werden.
Selbst der übelste Schläger oder Mörder mag irgendwelchen Regeln oder einer Moral folgen, dadurch wird aber keine Rechtsnorm begründet.
Du hast ja hier eine juristische Dissertation verlinkt. Dort wird auch die rechtliche Einordnung von Sportregeln behandelt.
Einige sähen in der Einhaltung der Sportregeln ein Nachweis der Einhaltung der Sorgfaltspflicht (was bei der Frage nach fahrlässigen Handlungen bedeutsam ist und darüber hinaus entfalten sie Wirkung bei der Frage der Sozialadäquanz und der Frage, ob eine Handlung sittenwidrig sei, oder nicht, was wiederum für die Bewertung der Wirksamkeit einer Einwilligung in die KV nach §228 StGB wichtig ist.
Dort wird insbesondere darauf hingewiesen, dass der Einwilligungsparagraph u.a. dazu geschaffen wurde,
"um Körperverletzungen, die sportliche Auseinandersetzungen mit sich bringen, straffrei zu stellen. Dabei bezog sich die die Neuregelung vor allem auf das regelkonforme Boxen. So sollten ausschließlich nicht den Regeln entsprechende Verhaltensweisen zu einer strafrechtlichen Verantwortung des Sportlers führen, da diese i. S. d. des Volksbewusstseins als sittenwidrig empfunden wurden. Damit konnte ganz im Sinne des Vorkriegsgeistes dem sich kämpferisch ertüchtigenden Volk vor Augen geführt werden, dass es keinerlei strafrechtliche Konsequenzen befürchten muss. "
D.h. §228 StGB, der nach Deiner Darstellung bei einer schweren KV oder einer KV mit Todesfolge nicht gelten soll, ist Ausdruck der gängigen Moral zumindest einer bestimmten Zeit.
Diese Moral wirkt auch noch in unsere Zeit und führt zu dem Gefühl einer Sittenwidrigkeit, wenn ein am Boden liegender geschlagen wird, siehe Beurteilung von MMA durch ältere Semester.
Und der Text bezieht sich auf die Verhaltensweisen, nicht auf die Folgen der Verhaltensweisen.
Es ist offensichtlich nicht sittenwidrig, bei einem Boxkampf den anderen während der Kampfzeit mit einer vorschriftsmäßig geschützten Hand in der im Regelwerk vorgesehen Art und Weise mit aller Kraft gegen den Kopf zu zu schlagen. Weder die Stärke, noch die Häufigkeit ist begrenzt.
Es wäre IMO merkwürdig, jemanden wegen der Folgen von erlaubten Handlungen zu bestrafen, wenn weder die Regeln der Kunst noch die Sorgfaltspflicht verletzt wurden.
Das ist keine Regelverletzung, sondern das optimale Ausnutzen des Regelwerks.
Geändert von Pansapiens (27-07-2019 um 13:15 Uhr)
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