Seite 11 von 15 ErsteErste ... 910111213 ... LetzteLetzte
Zeige Ergebnis 151 bis 165 von 214

Thema: NRW führt Waffenverbotszonen ein.

  1. #151
    Registrierungsdatum
    28.06.2017
    Ort
    Siegerland
    Alter
    56
    Beiträge
    2.182

    Standard

    Zitat Zitat von MGuzzi Beitrag anzeigen
    Warum interessiert es dich, wer welche "Substanzen" mit sich trägt?
    Genau so sinnige Frage:
    Warum interessiert dich mein Interesse?

    Liebe Grüße
    DatOlli

  2. #152
    Registrierungsdatum
    01.10.2021
    Beiträge
    2.236

    Standard

    Zitat Zitat von DatOlli Beitrag anzeigen
    Genau so sinnige Frage:
    Warum interessiert dich mein Interesse?
    Ich finde es halt irgendwie bedenklich, dass du die Waffenverbote vorschieben möchtest, um Leute auf Substanzen zu überprüfen.

  3. #153
    Registrierungsdatum
    28.06.2017
    Ort
    Siegerland
    Alter
    56
    Beiträge
    2.182

    Standard

    Zitat Zitat von MGuzzi Beitrag anzeigen
    Ich finde es halt irgendwie bedenklich, dass du die Waffenverbote vorschieben möchtest, um Leute auf Substanzen zu überprüfen.
    Recht kurzes (Text-) Gedächtnis.
    Ich bin kein Befürworter von Waffenverboten oder von Waffenverbotszonen, vor allem nicht in der jetzigen Form (Verbot von Pfeffer usw).

    Das würde dem ganzen aber einen Sinn geben (den ich sonst nicht sehe).

    Wenn ich in etwas einen Sinn sehe bedeutet das im übrigen noch lange nicht, dass ich eine Intention teile oder gar befürworte.

    In dem Fall eher im Gegenteil. Nicht weil ich möchte, dass die Leutz alles mögliche einschmeißen können, sondern weil so Bürgerrechte umgangen um nicht zu sagen ausgehebelt werden.

    Liebe Grüße
    DatOlli

  4. #154
    Registrierungsdatum
    27.07.2009
    Beiträge
    4.709

    Standard

    Zitat Zitat von MGuzzi Beitrag anzeigen
    Dann können die ganzen Büdchen in der Altstadt die davon leben Flaschenbier zu verkaufen, dicht machen.
    Oder auf Dosen umstellen.
    Aber wer will schon Dosen, da geht doch die Friday for future Generation auf die Barrikaden.
    In jedem Fussballstadion darfst du nur Plastikbecher an den Buden kaufen. Soweit ich weiß, darst du auch keine Getränke mit reinnehmen.

  5. #155
    Registrierungsdatum
    27.07.2009
    Beiträge
    4.709

    Standard

    Zitat Zitat von MGuzzi Beitrag anzeigen
    Betrunkene Stressmacher aber schon?
    ....
    Unwahrscheinlich, dass in einer kontrollierten Zone solche Kombis rein- bzw. zugelassen werden.

  6. #156
    Registrierungsdatum
    01.10.2021
    Beiträge
    2.236

    Standard

    Zitat Zitat von Kusagras Beitrag anzeigen
    Unwahrscheinlich, dass in einer kontrollierten Zone solche Kombis rein- bzw. zugelassen werden.
    Die Düsseldorfer Altstadt ist keine kontrollierte Zone, außer an Karneval. Da siehst du überall an bestimmten Ecken spezielle Einsatzmannschaften der Polizei, die in sehr kurzer Zeit am Ort des Geschehens sind, wenn es Stress gibt.
    Betrunkene Stressmacher gibt es dort aber regelmäßig. Besonders nach Fußballspielen, da wird natürlich auch das Polizeiaufgebot erhöht, es gibt aber nicht einen "Eingang" in die Altstadt, an dem man eine Kontrollstelle errichtet und dann sagt, hey, du darfst hier nicht rein, so einfach ist die Sache nicht.

    Zitat Zitat von Kusagras Beitrag anzeigen
    In jedem Fussballstadion darfst du nur Plastikbecher an den Buden kaufen. Soweit ich weiß, darst du auch keine Getränke mit reinnehmen.
    Das sind keine Stadionbuden, sondern kleine Läden, in denen die Leute Getränke kaufen, die haben keinen Ausschanklizenz.

  7. #157
    Registrierungsdatum
    01.10.2021
    Beiträge
    2.236

    Standard

    Zitat Zitat von DatOlli Beitrag anzeigen
    Recht kurzes (Text-) Gedächtnis.
    Entschuldige dass ich nicht deine gesammelten Werke im Kopf habe.

    Zitat Zitat von DatOlli Beitrag anzeigen
    Das würde dem ganzen aber einen Sinn geben (den ich sonst nicht sehe).

    Ein Waffenverbot ist keine polizeirechtliche Ermächtigungsgrundlage für Kontrollen auf Drogenbesitz.
    Polizeikotrollen sind auch so möglich, das sind Standardermächtigungen.

  8. #158
    Registrierungsdatum
    28.06.2017
    Ort
    Siegerland
    Alter
    56
    Beiträge
    2.182

    Standard

    Zitat Zitat von MGuzzi Beitrag anzeigen
    Entschuldige dass ich nicht deine gesammelten Werke im Kopf habe.
    Gesammelte Werke? Wäre dafür jetzt nicht nötig gewesen.

    Zitat Zitat von MGuzzi Beitrag anzeigen
    Ein Waffenverbot ist keine polizeirechtliche Ermächtigungsgrundlage für Kontrollen auf Drogenbesitz.
    Polizeikotrollen sind auch so möglich, das sind Standardermächtigungen.
    Anlasslos ist also Standard? Na dann hab' ich ja wieder was gelernt.

    Wie dem auch sei, bitte ignoriere mich so, wie ich dich zukünftig ignorieren werde. Was anderes erscheint mir fruchtlos.

    Liebe Grüße
    DatOlli

  9. #159
    Registrierungsdatum
    11.02.2005
    Ort
    Zürich
    Alter
    35
    Beiträge
    4.678

    Standard

    Zitat Zitat von MGuzzi Beitrag anzeigen
    Die Düsseldorfer Altstadt ist keine kontrollierte Zone, außer an Karneval.
    Wenn das Verbot durchgeht, wird sich das ändern müssen, sonst ist das Verbot sinnfrei.

    Zitat Zitat von MGuzzi Beitrag anzeigen
    Ein Waffenverbot ist keine polizeirechtliche Ermächtigungsgrundlage für Kontrollen auf Drogenbesitz.
    Eine Durchsuchung auf Drogen läuft generell erstmal anders ab als eine Durchsuchung auf Waffen/gefährliche Gegenstände. Wenn bei einer Durchsuchung auf gefährliche Gegenstände jedoch zufällig zweifelhafte bzw. illegale Substanzen gefunden werden, würde ich davon ausgehen, dass die eingesackt und entsprechende Schritte eingeleitet werden.

    Zitat Zitat von MGuzzi Beitrag anzeigen
    Polizeikotrollen sind auch so möglich, das sind Standardermächtigungen.
    Bei Verdacht. Hier geht es darum, Durchsuchungen auch ohne Verdacht durchführen zu können.

  10. #160
    Registrierungsdatum
    07.07.2002
    Beiträge
    26.605

    Standard

    Zitat Zitat von period Beitrag anzeigen
    Wenn das Verbot durchgeht, wird sich das ändern müssen, sonst ist das Verbot sinnfrei.
    ausreichende polizeipräsens, polizeikontrollen und der durch ständige kontrollen erzeugte druck ist in gebieten wie der altstadt das beste mittel. die polizei kennt ihre kandidaten, ist aber oft hilflos aufgrund der gesetzeslage und es geht wahrlich nicht darum, jemanden, der als tourist unterwegs ist, sein im gepäck befindliches funktiontaschenmesser zu beschlagnahmen.
    Geändert von marq (27-12-2021 um 13:36 Uhr)

  11. #161
    Registrierungsdatum
    28.06.2017
    Ort
    Siegerland
    Alter
    56
    Beiträge
    2.182

    Standard

    Zitat Zitat von marq Beitrag anzeigen
    ....es geht wahrlich nicht darum, jemanden, der als tourist unterwegs ist, sein im gepäck befindliches funktiontaschenmesser zu beschlagnahmen.
    Dann bin ich ja beruhigt. Dann ist das alles ja ganz lieb gemeint und kann auch nicht missbraucht werden.

    Wäre jedenfalls genau das was ich sagen würde, falls ich das missbrauchen wollte.
    Darum etwas zu missbrauchen geht es ja (amS) hier zB. den Missbrauch von CS oder Werkzeugen auf der einen Seite, den Missbrauch von Gesetzen und Normen auf der anderen.

    Liebe Grüße
    DatOlli

  12. #162
    Registrierungsdatum
    11.02.2005
    Ort
    Zürich
    Alter
    35
    Beiträge
    4.678

    Standard

    Zitat Zitat von marq Beitrag anzeigen
    ausreichende polizeipräsens, polizeikontrollen und der durch ständige kontrollen erzeugte druck ist in gebieten wie der altstadt das beste mittel. die polizei kennt ihre kandidaten, ist aber oft hilflos aufgrund der gesetzeslage und es geht wahrlich nicht darum, jemanden, der als tourist unterwegs ist, sein im gepäck befindliches funktiontaschenmesser zu beschlagnahmen.
    Nochmals: das ist Deine Meinung. Ich für meinen Teil kann mir diverseste Folgen vorstellen, die ganz unterschiedliche Szenarien bedingen können: Ausweichen auf kreativer gewählte Gegenstände und Taktiken (sowohl beim Transport von Gegenständen als auch beim Angriff selbst), Verlagerung bestimmter Aktivitäten in andere Stadtareale...
    Und wenn es NICHT darum geht, jemandem auch ein Slipjoint abzunehmen, wenn man eines findet (ob im Gepäck oder in der Hosentasche), dann sollte man das a) entsprechend formulieren und b) ein Piktogramm wählen, das nicht ganz offensichtlich ein Slipjoint darstellt. Ob man dafür Tourist ist oder nicht, sich anzieht wie ein Tourist oder nicht ist m.E. unerheblich. Der "Ausgang" im Sinne von Feiern gehen ist so ziemlich die einzige Situation im Leben, wo es m.E. nicht zwingend sinnvoll ist, ein Multifunktionsmesser dabeizuhaben, wenn man das also der feiernden Klientel verbieten will, dann stört mich das wie bereits erwähnt nicht weiter. Ich gehe nicht feiern, daher ist das für mich irrelevant.

    Insgesamt hat die Erfahrung mit dem Führungsverbot (§42a) in Deutschland meines Erachtens gezeigt, dass es extrem viele Grauzonen angeht, gerade was den Begriff "berechtigtes Führungsinteresse" angeht. Dabei wird in der Regel nicht nur beurteilt, ob man dafür ein Messer braucht, sondern auch, ob man dafür genau dieses Messer braucht (ob man denn ein für genau diesen Zweck passendes Messer besitzt, wird nicht hinterfragt). Es gab Fälle, wo Einhand-Multitools beschlagnahmt wurden, auch wenn für etliche Funktionen des Gegenstandes ein berechtigtes Führungsinteresse bestand, Einhandmesser im Handschuhfach wurden auch beanstandet, weil es sich dabei nicht dezidiert um Rettungsmesser handelt, und es gab Fälle, wo unter das Führungsverbot fallende Arbeitsmesser am Weg zu bzw. von der Arbeit beschlagnahmt wurden, weil sie im Auto nicht ordnungsgemäss weggeschlossen wurden. Daher bin ich kein Fan von schwammigen Formulierungen und Co., wenn schon Gesetz, dann bitte auch klare Ansagen. Ich bin im Übrigen auch kein Fan davon, dass Gesetze auf unterschiedliche Personengruppen unterschiedlich angewendet werden, schon gar nicht, wenn die Einteilung nach optischen Kriterien erfolgt. Das widerspricht m.E. dem Rechtsgrundsatz, dass vor dem Gesetz alle gleich sind. Zudem würde eine selektive Durchsuchungsstrategie zeigen, dass man nichts aus den Erfahrungen in Grossbritannien gelernt hat – wenn dort eine Waffe in einen Pub gebracht werden soll, dann oft genug in der Handtasche eines Mädels.
    Geändert von period (27-12-2021 um 14:24 Uhr)

  13. #163
    Registrierungsdatum
    01.10.2021
    Beiträge
    2.236

    Standard

    Zitat Zitat von period Beitrag anzeigen
    Bei Verdacht. Hier geht es darum, Durchsuchungen auch ohne Verdacht durchführen zu können.
    Richtig, aber da darf z.B. die Kleidung auch nur in Verdachtsfällen durchsucht werden, ansonsten erstreckt sich die Untersuchung auf mitgeführte Taschen.
    Drogen, etc. wird man dann trotzdem nur bei besonderen Verdachtsfällen durchsuchen, so ist es ja auch schon passiert. Jemand wird nach mitgeführten Waffen gefragt, verhält sich verdächtig nervös, und dann eben "mit Verdacht" weiter durchsucht.
    Geändert von MGuzzi (27-12-2021 um 15:29 Uhr)

  14. #164
    Registrierungsdatum
    01.10.2021
    Beiträge
    2.236

    Standard

    Zitat Zitat von DatOlli Beitrag anzeigen

    Anlasslos ist also Standard? Na dann hab' ich ja wieder was gelernt.
    Wer redet von Anlasslos, kannst du lesen?
    Wenn du nicht weißt was polizei- bzw. ordnungsrechtliche Standardermächtigungen sind, kann ich nichts dafür.

  15. #165
    Registrierungsdatum
    20.05.2006
    Ort
    Köln
    Alter
    59
    Beiträge
    11.552

    Standard

    Zitat Zitat von marq Beitrag anzeigen
    es geht wahrlich nicht darum, jemanden, der als tourist unterwegs ist, sein im gepäck befindliches funktiontaschenmesser zu beschlagnahmen.
    über 4cm länge ist und bleibt über 4cm länge. das ist das genannte kriterium. ob ohnehin nicht zum führen erlaubtes einhändig feststellbares taschenmesser oder slipjoint oder nur zweihändig zu öffnen - verboten sind messer aller art mit über 4 cm klingenlänge. da kann man hier diskutieren, wie man will, das wird bei kontrolle eingezogen und es gibt ein bußgeld. bei "unbescholtenen" und bei einem messer, das nicht als kampfmesser daherkommt, mag das was niedriger sein, als bei vorbestraften leuten und "krassen" messern. wäre dem nicht so, hieße es für die waffenverbotszone in sachen messern ja "§42a wird hier streng durchgesetzt". es heißt aber, alle messer mit über 4cm klingenlänge... eindeutiger geht es doch gar nicht.
    also: taschenmesser fürs apfel schälen: einkassiert plus bußgeld. von "im rucksack" oder nicht, ist nirgendwo die rede.
    ist ganz simpel und klar.
    Geändert von amasbaal (27-12-2021 um 14:59 Uhr)
    "I prefer them to be awake when I severe their arms and beat them to death with it." Maul Mornie und sein Verhältnis zu k.o.s

Seite 11 von 15 ErsteErste ... 910111213 ... LetzteLetzte

Aktive Benutzer

Aktive Benutzer

Aktive Benutzer in diesem Thema: 1 (Registrierte Benutzer: 0, Gäste: 1)

Ähnliche Themen

  1. Waffenverbotszonen und Historische Fechtkunst
    Von jpk@kkb im Forum Europäische Kampfkünste
    Antworten: 39
    Letzter Beitrag: 08-01-2019, 18:40
  2. IBJJF führt Dopingkontrolle ein
    Von Horrido im Forum Grappling
    Antworten: 17
    Letzter Beitrag: 30-01-2013, 16:13
  3. Wie führt ihr ihn am liebsten aus?
    Von Dubois im Forum Offenes Kampfsportarten Forum
    Antworten: 37
    Letzter Beitrag: 07-10-2007, 10:41
  4. Sicherheitsdienst führt sich auf wie die Polizei
    Von Schitzo im Forum Selbstverteidigung & Anwendung
    Antworten: 24
    Letzter Beitrag: 18-01-2007, 21:55

Forumregeln

  • Neue Themen erstellen: Nein
  • Themen beantworten: Nein
  • Anhänge hochladen: Nein
  • Beiträge bearbeiten: Nein
  •