Recht kurzes (Text-) Gedächtnis.
Ich bin kein Befürworter von Waffenverboten oder von Waffenverbotszonen, vor allem nicht in der jetzigen Form (Verbot von Pfeffer usw).
Das würde dem ganzen aber einen Sinn geben (den ich sonst nicht sehe).
Wenn ich in etwas einen Sinn sehe bedeutet das im übrigen noch lange nicht, dass ich eine Intention teile oder gar befürworte.
In dem Fall eher im Gegenteil. Nicht weil ich möchte, dass die Leutz alles mögliche einschmeißen können, sondern weil so Bürgerrechte umgangen um nicht zu sagen ausgehebelt werden.
Liebe Grüße
DatOlli
Die Düsseldorfer Altstadt ist keine kontrollierte Zone, außer an Karneval. Da siehst du überall an bestimmten Ecken spezielle Einsatzmannschaften der Polizei, die in sehr kurzer Zeit am Ort des Geschehens sind, wenn es Stress gibt.
Betrunkene Stressmacher gibt es dort aber regelmäßig. Besonders nach Fußballspielen, da wird natürlich auch das Polizeiaufgebot erhöht, es gibt aber nicht einen "Eingang" in die Altstadt, an dem man eine Kontrollstelle errichtet und dann sagt, hey, du darfst hier nicht rein, so einfach ist die Sache nicht.
Das sind keine Stadionbuden, sondern kleine Läden, in denen die Leute Getränke kaufen, die haben keinen Ausschanklizenz.
Wenn das Verbot durchgeht, wird sich das ändern müssen, sonst ist das Verbot sinnfrei.
Eine Durchsuchung auf Drogen läuft generell erstmal anders ab als eine Durchsuchung auf Waffen/gefährliche Gegenstände. Wenn bei einer Durchsuchung auf gefährliche Gegenstände jedoch zufällig zweifelhafte bzw. illegale Substanzen gefunden werden, würde ich davon ausgehen, dass die eingesackt und entsprechende Schritte eingeleitet werden.
Bei Verdacht. Hier geht es darum, Durchsuchungen auch ohne Verdacht durchführen zu können.
Link zu meinem Gratis-Ebooks https://archive.org/details/john-fla...protoversion-1 & https://archive.org/details/FlaisSeiStark1_1
ausreichende polizeipräsens, polizeikontrollen und der durch ständige kontrollen erzeugte druck ist in gebieten wie der altstadt das beste mittel. die polizei kennt ihre kandidaten, ist aber oft hilflos aufgrund der gesetzeslage und es geht wahrlich nicht darum, jemanden, der als tourist unterwegs ist, sein im gepäck befindliches funktiontaschenmesser zu beschlagnahmen.
Geändert von marq (27-12-2021 um 13:36 Uhr)
Dann bin ich ja beruhigt. Dann ist das alles ja ganz lieb gemeint und kann auch nicht missbraucht werden.
Wäre jedenfalls genau das was ich sagen würde, falls ich das missbrauchen wollte.
Darum etwas zu missbrauchen geht es ja (amS) hier zB. den Missbrauch von CS oder Werkzeugen auf der einen Seite, den Missbrauch von Gesetzen und Normen auf der anderen.
Liebe Grüße
DatOlli
Nochmals: das ist Deine Meinung. Ich für meinen Teil kann mir diverseste Folgen vorstellen, die ganz unterschiedliche Szenarien bedingen können: Ausweichen auf kreativer gewählte Gegenstände und Taktiken (sowohl beim Transport von Gegenständen als auch beim Angriff selbst), Verlagerung bestimmter Aktivitäten in andere Stadtareale...
Und wenn es NICHT darum geht, jemandem auch ein Slipjoint abzunehmen, wenn man eines findet (ob im Gepäck oder in der Hosentasche), dann sollte man das a) entsprechend formulieren und b) ein Piktogramm wählen, das nicht ganz offensichtlich ein Slipjoint darstellt. Ob man dafür Tourist ist oder nicht, sich anzieht wie ein Tourist oder nicht ist m.E. unerheblich. Der "Ausgang" im Sinne von Feiern gehen ist so ziemlich die einzige Situation im Leben, wo es m.E. nicht zwingend sinnvoll ist, ein Multifunktionsmesser dabeizuhaben, wenn man das also der feiernden Klientel verbieten will, dann stört mich das wie bereits erwähnt nicht weiter. Ich gehe nicht feiern, daher ist das für mich irrelevant.
Insgesamt hat die Erfahrung mit dem Führungsverbot (§42a) in Deutschland meines Erachtens gezeigt, dass es extrem viele Grauzonen angeht, gerade was den Begriff "berechtigtes Führungsinteresse" angeht. Dabei wird in der Regel nicht nur beurteilt, ob man dafür ein Messer braucht, sondern auch, ob man dafür genau dieses Messer braucht (ob man denn ein für genau diesen Zweck passendes Messer besitzt, wird nicht hinterfragt). Es gab Fälle, wo Einhand-Multitools beschlagnahmt wurden, auch wenn für etliche Funktionen des Gegenstandes ein berechtigtes Führungsinteresse bestand, Einhandmesser im Handschuhfach wurden auch beanstandet, weil es sich dabei nicht dezidiert um Rettungsmesser handelt, und es gab Fälle, wo unter das Führungsverbot fallende Arbeitsmesser am Weg zu bzw. von der Arbeit beschlagnahmt wurden, weil sie im Auto nicht ordnungsgemäss weggeschlossen wurden. Daher bin ich kein Fan von schwammigen Formulierungen und Co., wenn schon Gesetz, dann bitte auch klare Ansagen. Ich bin im Übrigen auch kein Fan davon, dass Gesetze auf unterschiedliche Personengruppen unterschiedlich angewendet werden, schon gar nicht, wenn die Einteilung nach optischen Kriterien erfolgt. Das widerspricht m.E. dem Rechtsgrundsatz, dass vor dem Gesetz alle gleich sind. Zudem würde eine selektive Durchsuchungsstrategie zeigen, dass man nichts aus den Erfahrungen in Grossbritannien gelernt hat – wenn dort eine Waffe in einen Pub gebracht werden soll, dann oft genug in der Handtasche eines Mädels.
Geändert von period (27-12-2021 um 14:24 Uhr)
Link zu meinem Gratis-Ebooks https://archive.org/details/john-fla...protoversion-1 & https://archive.org/details/FlaisSeiStark1_1
Richtig, aber da darf z.B. die Kleidung auch nur in Verdachtsfällen durchsucht werden, ansonsten erstreckt sich die Untersuchung auf mitgeführte Taschen.
Drogen, etc. wird man dann trotzdem nur bei besonderen Verdachtsfällen durchsuchen, so ist es ja auch schon passiert. Jemand wird nach mitgeführten Waffen gefragt, verhält sich verdächtig nervös, und dann eben "mit Verdacht" weiter durchsucht.
Geändert von MGuzzi (27-12-2021 um 15:29 Uhr)
über 4cm länge ist und bleibt über 4cm länge. das ist das genannte kriterium. ob ohnehin nicht zum führen erlaubtes einhändig feststellbares taschenmesser oder slipjoint oder nur zweihändig zu öffnen - verboten sind messer aller art mit über 4 cm klingenlänge. da kann man hier diskutieren, wie man will, das wird bei kontrolle eingezogen und es gibt ein bußgeld. bei "unbescholtenen" und bei einem messer, das nicht als kampfmesser daherkommt, mag das was niedriger sein, als bei vorbestraften leuten und "krassen" messern. wäre dem nicht so, hieße es für die waffenverbotszone in sachen messern ja "§42a wird hier streng durchgesetzt". es heißt aber, alle messer mit über 4cm klingenlänge... eindeutiger geht es doch gar nicht.
also: taschenmesser fürs apfel schälen: einkassiert plus bußgeld. von "im rucksack" oder nicht, ist nirgendwo die rede.
ist ganz simpel und klar.
Geändert von amasbaal (27-12-2021 um 14:59 Uhr)
"I prefer them to be awake when I severe their arms and beat them to death with it." Maul Mornie und sein Verhältnis zu k.o.s
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