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Thema: Polizeieinsatz in Dortmund - MP-Einsatz

  1. #1861
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    Zitat Zitat von Pansapiens Beitrag anzeigen
    Bist Du auch Beamter?

    Seh ich so aus?
    Falls du nicht weißt wie Beamte aussehen, nimm irgendeinen.
    Du kannst dann Rückschlüsse ziehen.
    Aber du weißt ja trotzdem nicht wie ich aussehe, hmmm, was machen wir da?
    Du musst mich dann in eine andere Gruppe einordnen, von der du weißt das ich dazugehöre , dann kannst du vergleichen.
    Aber wieso wäre das relevant?

  2. #1862
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    Zitat Zitat von MGuzzi Beitrag anzeigen
    Aber wieso wäre das relevant?
    für meine persönliche Statistik

  3. #1863
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    Zitat Zitat von Kensei Beitrag anzeigen
    Was kam den jetzt raus in dem Fall? Sitzen die Polizeibeamten nun alle im Gefängnis weil sie einen unschuldigen Bürger verprügelt haben?
    Gegen drei wurde wohl das Verfahren wegen KV im Amt aus Mangel an Beweisen eingestellt, gegen den Vierten wird noch ermittelt.
    Hier ist ein Video zu sehen, wie er einen aus meiner Sicht recht wehrlosen Bürger auf den Hinterkopf schlägt.

    https://www.hessenschau.de/politik/s...stein-100.html

    Ob das eine angemessene Handlung ist, um die Fesselung zu erleichtern, muss wohl das Gericht entscheiden.
    Falls sich herausstellt, dass das eine strafbare Handlung war und die drei anderen Beteiligten, die Schläge leugneten, wäre das aus Deiner Sicht Strafvereitelung im Amt?

  4. #1864
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    Zitat Zitat von Pansapiens Beitrag anzeigen
    echt?
    Vor drei Tagen, am 3.01.23, fand es eine Zeitung berichtenswert dass die Videoaufnahmen zu einem Fall, der sich vor mehr als einem Jahr ereignete, wiederhergestellt wurden und was darauf zu sehen ist, und nun soll schon etwas (Urteil) rausgekommen sein?
    Ich glaub da nicht dran. Aber der user coco lässt sich ja hier entsprechend ein, dass er genau wüsste wer da welche Schuld an der Eskalation trägt. Deswegen hatte ich nachgefragt. Kann ja sein, dass er Einsichten hat, die dem Rest des Forums verwehrt bleiben.

  5. #1865
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    Zitat Zitat von Pansapiens Beitrag anzeigen
    ...Ob das eine angemessene Handlung ist, um die Fesselung zu erleichtern, muss wohl das Gericht entscheiden.
    Falls sich herausstellt, dass das eine strafbare Handlung war und die drei anderen Beteiligten, die Schläge leugneten, wäre das aus Deiner Sicht Strafvereitelung im Amt?
    Gute Frage. Der entsprechende Paragraf sagt:

    § 258 Strafvereitelung

    (1) Wer absichtlich oder wissentlich ganz oder zum Teil vereitelt, daß ein anderer dem Strafgesetz gemäß wegen einer rechtswidrigen Tat bestraft oder einer Maßnahme (§ 11 Abs. 1 Nr. 8) unterworfen wird, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft. (...)

    § 258a Strafvereitelung im Amt

    (1) Ist in den Fällen des § 258 Abs. 1 der Täter als Amtsträger zur Mitwirkung bei dem Strafverfahren oder dem Verfahren zur Anordnung der Maßnahme (§ 11 Abs. 1 Nr. 8) oder ist er in den Fällen des § 258 Abs. 2 als Amtsträger zur Mitwirkung bei der Vollstreckung der Strafe oder Maßnahme berufen, so ist die Strafe Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu fünf Jahren, in minder schweren Fällen Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder Geldstrafe.

    (2) Der Versuch ist strafbar.
    https://dejure.org/gesetze/StGB/258a.html

    Ich verstehe das so, dass es dabei nur um Personen geht, die mit den Ermittlungen betraut sind. Zumindest für den konkret auf Amtspersonen bezogenen Teil.
    Als "normale" Strafvereitelung könnte man das aber wohl einstufen. Ist dann die Frage der Schwere.

    Ansonsten wäre noch die Frage, was die ohnehin hätten aussagen müssen, solange sie Beschuldigte im Strafverfahren sind, was die vier Polizisten ja waren.
    Geändert von Kensei (06-01-2023 um 15:32 Uhr)

  6. #1866
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    Zitat Zitat von Kensei Beitrag anzeigen
    Ich verstehe das so, dass es dabei nur um Personen geht, die mit den Ermittlungen betraut sind. Zumindest für den konkret auf Amtspersonen bezogenen Teil.
    Ein Polizist, der dienstlich Kenntnis von einer Straftat erlangt, ist IMO laut §163 automatisch mit den Ermittlungen "betraut".

  7. #1867
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    Wohl eher, dass "anzuzeigen". Wer dann ermittelt, steht wieder auf einem anderen Blatt. Wenn in dem Fall jemand anders ermittelt, sind sie wohl nicht damit "betraut", sondern würden lediglich als Zeugen aussagen.

    Ansonsten gilt wie gesagt, dass sie wegen KV im Amt beschuldigt wurden. Als Beschuldigte im Strafverfahren müssten sie gar nichts dazu sagen.

  8. #1868
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    Zitat Zitat von Kensei Beitrag anzeigen
    Ansonsten gilt wie gesagt, dass sie wegen KV im Amt beschuldigt wurden. Als Beschuldigte im Strafverfahren müssten sie gar nichts dazu sagen.
    Wie wird eine Aussageverweigerung vor Gericht gewertet, wenn es eine andere Aussage gibt, die einem selbst oder einem Kollegen eine Straftat unterstellt?

  9. #1869
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    Soweit ich weiß, darf ein Beschuldigter nicht belangt oder es ihm negativ ausgelegt werden, wenn er schweigt oder lügt. Ganz generell.

    Genaueres dazu kann dir aber sicher der Strafjurist deines Vertrauens sagen.

  10. #1870
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    Zitat Zitat von Kensei Beitrag anzeigen
    Soweit ich weiß, darf ein Beschuldigter nicht belangt oder es ihm negativ ausgelegt werden, wenn er schweigt oder lügt. Ganz generell.
    Es darf ihm (das Schweigen) nicht negativ ausgelegt werden, im Sinne: "der wird wohl was zu verbergen haben".
    Aber wenn mich jemand beschuldigt, ich hätte ihm in das Gesicht geschlagen und ich verweigere die Aussage dazu, gibt es eine Aussage, dass es so war und keine, dass es nicht so war...


    was das Lügen angeht:

    Dem Beschuldigten ist es gestattet, im Rahmen seines Selbstschutzes zu lügen, jedoch in der Regel nicht, wenn dadurch andere Straftaten wie die Vortäuschung einer Straftat (§ 145d StGB), die falsche Verdächtigung (§ 164 StGB) oder ein Beleidigungsdelikt (§§ 185 ff. StGB) verwirklicht werden.

    Inwieweit das auch für Polizisten im Dienst gilt, wenn die bezüglich Straftaten von Kollegen lügen, weiß ich nicht.

  11. #1871
    Gast Gast

    Standard

    Mich würde ja ernsthaft interessieren, wie in Recklinghausen der, oder mittlerweile die, "Dortmundfälle" untersucht werden..

    Wieviele Leute ermitteln in RE in solchen Fällen..?
    Kann man bei einer HK MP5 überhaupt nachträglich feststellen, ob die MP bei der Schussabgabe auf Dauerfeuer, oder Single Shots eingestellt war...?

    Wie lange dauert das noch...?

  12. #1872
    Gast Gast

    Standard

    Zitat Zitat von Pansapiens Beitrag anzeigen
    Es darf ihm (das Schweigen) nicht negativ ausgelegt werden, im Sinne: "der wird wohl was zu verbergen haben".
    Aber wenn mich jemand beschuldigt, ich hätte ihm in das Gesicht geschlagen und ich verweigere die Aussage dazu, gibt es eine Aussage, dass es so war und keine, dass es nicht so war...


    was das Lügen angeht:

    Dem Beschuldigten ist es gestattet, im Rahmen seines Selbstschutzes zu lügen, jedoch in der Regel nicht, wenn dadurch andere Straftaten wie die Vortäuschung einer Straftat (§ 145d StGB), die falsche Verdächtigung (§ 164 StGB) oder ein Beleidigungsdelikt (§§ 185 ff. StGB) verwirklicht werden.

    Inwieweit das auch für Polizisten im Dienst gilt, wenn die bezüglich Straftaten von Kollegen lügen, weiß ich nicht.
    Naja, streng genommen, verweigerst du bei Lügen ja nicht die Aussage, sondern redest/lügst und das kann und wird gegen dich ausgelegt....

  13. #1873
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    Zitat Zitat von Matsche Beitrag anzeigen
    Naja, streng genommen, verweigerst du bei Lügen ja nicht die Aussage, sondern redest/lügst und das kann und wird gegen dich ausgelegt....
    Trotz dem expliziten Hinweis auf "(das Schweigen)" und "was das Lügen angeht" kam nicht rüber, dass ich hier zwei unterschiedliche Fälle betrachte?

  14. #1874
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    Zitat Zitat von Pansapiens Beitrag anzeigen
    ...was das Lügen angeht:

    Dem Beschuldigten ist es gestattet, im Rahmen seines Selbstschutzes zu lügen, jedoch in der Regel nicht, wenn dadurch andere Straftaten wie die Vortäuschung einer Straftat (§ 145d StGB), die falsche Verdächtigung (§ 164 StGB) oder ein Beleidigungsdelikt (§§ 185 ff. StGB) verwirklicht werden.

    Inwieweit das auch für Polizisten im Dienst gilt, wenn die bezüglich Straftaten von Kollegen lügen, weiß ich nicht.
    Wenn ich mit dem Lügen eine weitere Straftat begehe, Verleumdung o.ä., ok. Wenn ich einfach nur irgendwas behaupte um mich zu schützen, wird das meiner Erfahrung nach nicht negativ ausgelegt.

    Wenn damit dann wiederum eine Straftat vertuscht werden soll, wie in dem Fall die Körperverletzung?
    Keine Ahnung, ich bin kein Jurist. Könnte mir vorstellen, dass das eine Strafvereitelung ist und damit strafbewehrt.

  15. #1875
    Gast Gast

    Standard

    Zitat Zitat von Pansapiens Beitrag anzeigen
    Trotz dem expliziten Hinweis auf "(das Schweigen)" und "was das Lügen angeht" kam nicht rüber, dass ich hier zwei unterschiedliche Fälle betrachte?
    Doch, aber wollte ich nicht drauf eingehen...

    Meiner Erfahrung nach wird lügen, als Beschuldigter, nicht sankioniert...

    Natürlich gehe ich davon aus, dass Richter/Staatsanwälte sich aus den Aussagen vor Gericht ein Bild machen und auch in ihr Urteil mit einfliessen lassen...


    So weit, so normal...

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