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Thema: Schüler verklagt Coach

  1. #31
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    dann wirst du vielleicht auch das judo-tier kennen. H. W. vom CPSV

  2. #32
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    Zitat Zitat von Münsterländer Beitrag anzeigen
    Selten so einen groben Unfug gelesen.
    Aber eine juristische Diskussion fang ich mit dir nicht an.
    Schon gar nicht hier

    nur so viel: es geht nicht um den Umfang der Folgen, sondern um die Schwere der Sorgfaltspflicht-Verletzung.

    Grüße

    Münsterländer
    Du weisst es also besser, willst es aber nicht sagen. Auch ne Methode.
    Der Umfang der Folgen bestimmt die Schwere der Sorgfaltspflicht-Verletzung.
    So zumindest habe ich es verstanden gehabt.

    "Naja, kann passieren" - fahrlässig.
    "Ach du Sch..." - grob fahrlässig.

  3. #33
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    Zitat Zitat von jkdberlin Beitrag anzeigen
    Glaubst du wirklich, dass das die Definition ist? Niemand, der Jura studiert hat, erklärt das so.
    Wir kennen uns seit 15 Jahren. Er weiss, dass ich keinen Bock auf juristische Formulierungen habe.
    Wenn er mir was erklären will, redet er deutsch.
    Wenn er mich verarschen will, schreibt er juristischen Kauderwelsch mit diversen Smileys dran.

  4. #34
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    Sorry, aber er hätte dir das besser erklären sollen.
    Frank Burczynski

    HILTI BJJ Berlin
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  5. #35
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    Zitat Zitat von jkdberlin Beitrag anzeigen
    Sorry, aber er hätte dir das besser erklären sollen.
    Wie gesagt, ich kenne nur seine Erklärung dazu.
    Aber du kannst mir gerne die richtige Definition sagen.
    Ich würde auch einmal gegenüber meinem Anwalt mit juristischer Fachkenntnis glänzen

  6. #36
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    Standard Schüler verklagt Coach

    Zitat Zitat von kelte Beitrag anzeigen
    Der Umfang der Folgen bestimmt die Schwere der Sorgfaltspflicht-Verletzung.
    Falsch - das Maß der Verletzung bestimmt die Schwere, nicht die mögliche Folge bzw. deren Umfang.

    Auch „einfache“ Fahrlässigkeit kann z.B. zum Tode von jemandem führen. Nach Deiner „Logik“ wäre das aufgrund der schwerwiegenden Folgen dann automatische immer grobe Fahrlässigkeit und das ist schlicht Unfug.
    "It's not the size of the dog in the fight, it's the size of the fight in the dog." M. Twain

    "Whoever said one person can’t change the world never ate an undercooked bat..."

  7. #37
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    Zitat Zitat von kelte Beitrag anzeigen
    Du weisst es also besser, willst es aber nicht sagen. Auch ne Methode.
    Der Umfang der Folgen bestimmt die Schwere der Sorgfaltspflicht-Verletzung.
    So zumindest habe ich es verstanden gehabt.

    "Naja, kann passieren" - fahrlässig.
    "Ach du Sch..." - grob fahrlässig.
    Dein dritter Satz ist auch schon wieder Unsinn.

    Aber erstens ist das hier kein Juraforum und zweitens steht es selbst auf Wikipedia richtiger dargestellt als von dir (https://de.wikipedia.org/wiki/Fahrl%C3%A4ssigkeit siehe Deutschland - Zivilrecht - Fahrlässigkeitsstufen).
    Also brauchst du mich nun wirklich nicht dafür.
    und drittens habe ich dir das entscheidende Stichwort schon genannt.

    Grüße

    Münsterländer
    Geändert von Münsterländer (14-03-2019 um 16:03 Uhr)
    I'm going through changes

  8. #38
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    Nur als Beispiel:

    Kelte vergisst an einem lauen Sommerabend das angekippte Bürofenster zu schließen.

    In der Nacht gibt es ein kurzes Gewitter durch das Wasser eindringt welches einen Kurzschluss in der Elektrik verursacht.

    Am nächsten Morgen betätigt die Büroangestellte den Lichtschalter, erleidet einem Stromschlag und kippt tot um.

    War das nicht schließen des Fensters grob fahrlässig oder eher ein „kann passieren“?
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  9. #39
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    Okay, zurück zum Thema : so zu trainieren, dass die Trainingspartner nicht verletzt werden, ist für mich keine 'Traineraufgabe' sondern liegt für jeden on der Natur der Sache. Anders geht es auf Dauer gar nicht.
    Frank Burczynski

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  10. #40
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    Zitat Zitat von Little Green Dragon Beitrag anzeigen
    War das nicht schließen des Fensters grob fahrlässig oder eher ein „kann passieren“?
    Es versteht sich von selbst, dass schwere Folgen mit gesundem Menschenverstand vorhersehbar sein müssen.
    Dein Konstrukt ist es nicht. Typischerweise bringt ein vergessenes Fenster maximal ne Sauerei ein, aber keine Toten.
    Daher einfache Fahrlässigkeit.

  11. #41
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    Zitat Zitat von jkdberlin Beitrag anzeigen
    Okay, zurück zum Thema : so zu trainieren, dass die Trainingspartner nicht verletzt werden, ist für mich keine 'Traineraufgabe' sondern liegt für jeden on der Natur der Sache. Anders geht es auf Dauer gar nicht.
    Die Aufgabe eines Trainers ist es, für die Sicherheit seiner Schüler zu sorgen und seine Erfahrung entsprechend einzubringen.
    Versäumt er dieses und es verletzt sich jemand dadurch, haftet er natürlich. Warum sollten ausgerechnet Trainer im Leben einen Persilschein haben?

    Ich würde erwarten, dass mich ein Trainer vor schwerwiegenden Fehlentscheidungen warnt und belehrt, welche Sicherheitsauflagen einzuhalten sind, unter welchen Bedingungen wie trainiert werden darf.
    Geändert von kelte (14-03-2019 um 16:21 Uhr)

  12. #42
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    Zitat Zitat von kelte Beitrag anzeigen
    Daher einfache Fahrlässigkeit.
    Na siehste - war doch gar nicht so schwer oder?
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  13. #43
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    Zu wissen, dass man bei einem BJJ Wettkampf im Stand und nicht am Boden startet - soviel gesunden Menschenverstand sollte man einem volljährigen Menschen schon zusprechen können.

    Allein das so etwas versucht wird auf den Trainer zu schieben - lächerlich.

    Aber hey auf der anderen Teichseite bekommt man Geld wenn man sich an einem heißen Kaffee verbrüht - also wohl doch nichts mit gesundem Menschenverstand...
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  14. #44
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    Zitat Zitat von kelte Beitrag anzeigen
    Die Aufgabe eines Trainers ist es, für die Sicherheit seiner Schüler zu sorgen und seine Erfahrung entsprechend einzubringen.
    Versäumt er dieses und es verletzt sich jemand dadurch, haftet er natürlich. Warum sollten ausgerechnet Trainer im Leben einen Persilschein haben?

    Ich würde erwarten, dass mich ein Trainer vor schwerwiegenden Fehlentscheidungen warnt und belehrt, welche Sicherheitsauflagen einzuhalten sind, unter welchen Bedingungen wie trainiert werden darf.
    Das eine schließt das andere nicht aus. Vorsicht und Rücksicht sind Aufgabe des Trainers sowie jedes anderen Beteiligten. Jeder trägt diese Verantwortung, für seine Trainingspartner und insbesondere auch für sich selbst.
    Frank Burczynski

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  15. #45
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    Danke an kelte, war ja schon am abebben hier.

    Lächerlich von dem Typen, sich zu beschweren. Und 40 Pfund, 140 auf 180 wäre doof, aber beide 200+? C'mon...

    Viel zu viele BJJ Leute (ich auch) fangen zu oft beim Rollen im Sitzen an, dann sind die Chancen natürlich noch größer, dass man nicht fallen kann, geschweige denn Takedowns / Würfe verteidigen. Mit 2 Streifen und 36 Jahren sollte man das aber geschnallt haben.

    Aber in den USA kann man ja auch wegen zu heißen Kaffees ohne Warnhinweis erfolgreich klagen.
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