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Thema: Polizeilicher Übergriff

  1. #151
    El Greco Gast

    Standard

    Zitat Zitat von Little Green Dragon Beitrag anzeigen
    Weil es dabei nicht um Logik oder gesunden Menschenverstand geht, sondern ums „Recht“.

    Wo kämen wir denn auch dahin, wenn man jedem dahergelaufenen Polizisten auch noch Entgegenkommen zeigt?

    Was kommt dann als nächstes?

    Soll man dem Finanzbeamten dann vielleicht auch noch freiwillig mitteilen, dass man bei der Steuererklärung beschissen hat?

    Oder der Oma über die Straße helfen? Nene da musst Du mir bitte schön schon erstmal die Rechtsgrundlage zeigen in der steht das ich verpflichtet bin Omas zu helfen...

    Da bin ich voll bei dir!
    Es geht um das Thema Rechte, sicher kann die Polizei einen den Grund geben wir sind ja schließlich nicht in den USA.
    Zu den Leuten die sagen ich hätte kooperieren sollen, warum eskalieren Polizeieinsätze .
    Da die Polizei nicht kommuniziert , wenn die Lage nicht klar ist und das geht ja auch nicht.
    Mir ist ein Fall aus Duisburg bekannt , wo wegen einer harmlosen Kontrolle eine Hundertschaft raus musste,
    weil die Polizei Ihr Gewaltmonopol durchsetzen wollte wegen einem Knöllchen.

  2. #152
    El Greco Gast

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    Zitat Zitat von Schnueffler Beitrag anzeigen
    Mh, es wurde geballert? Also sind wir schonmal bei einer Straftat und im Rahmen der Gefahrenabwehr.
    Jetzt kommt ein Zeuge und sagt, der Typ, der geschossen hat sah aus wie ... (hier die Beschreibung der Haarfarbe und Jackenfarbe von El Greco einsetzen) und schon haben sie einen Grund.
    Und ob du es übertrieben fandest, ist deine Meinung.
    Ich hätte dich wahrscheinlich nicht so locker angesprochen, wie du es geschildert hast.
    Deswegen eskalieren ja auch einfache Polizeieinsätze, da ja immer noch die Unschuldsvermutung gilt!
    Wo kommen wir dahin wenn jeder hart kontrolliert wird nur weil er eventuell dem Täter ähnelt.
    Sicher gibt es das Thema Gefahrenabwehr, aber wenn ich in einem Sessel sitze und ruhig einen Kaffee trinke
    ist die Wahrscheinlichkeit das ich vorher geballert eher gering.

  3. #153
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    Zitat Zitat von El Greco Beitrag anzeigen
    Das war in Krefeld in NRW das war ein normales Cafe neben einem Nachtclub.
    Der Grund war das wohl jemand vor dem Nachtclub geballert hat mit einer Waffe und die Polizei suchte den Täter.
    Nur fand ich den Aufmarsch übertrieben
    Jetzt versetze dich mal selbst in die Situation.

    Es ist Heiligabend, du wurdest weil du das kürzere Hälmchen gezogen hast zu Weihnachtsdienst verdonnert. Es kommt ein Anruf "Schusswechsel in Krefeld vor einem Nachtclub, der Täter soll sich ins Lokal XYZ zurückgezogen haben".

    Schnappst du dir dann die hübscheste Blondine im Revier, fährst mit dem Fahrrad hin, und gehst dann fröhlich pfeifend mit "hallöle, haben sie jemand mit einer Schusswaffe gesehen ?" in diesen Laden, mit den Händen in der Hosentasche ? Ich hätte die Waffe hinterm Rücken in der Hand, wobei ich nicht weiss ob das in Deutschland "legal" ist, oder ob man sich hier vorschriftsmässig erschiessen lassen muss um keine Umstände zu machen.
    "Man kann Leuten nicht verbieten, ein ***** zu sein." (Descartes)

  4. #154
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    Zitat Zitat von ainuke Beitrag anzeigen
    Bedeutet das, ich muss mich bei der älteren Dame entschuldigen, der ich vergangene Woche den Sitzplatz in der S-Bahn überlassen habe? Dafür gab es keine Rechtsgrundlage. Oder gibt es da doch ein OmaÜberDieStrasseUndAuchSonstHilfeGesetz?
    Natürlich gibt es dafür eine Rechtsgrundlage:


    § 5 Zuweisen von Wagen und Plätzen

    [...]
    Anspruch auf einen Sitzplatz besteht nicht. Sitzplätze sind für Schwerbehinderte, in der Gehfähigkeit Beeinträchtigte, ältere oder gebrechliche Personen, werdende Mütter und für Fahrgäste mit kleinen Kindern freizugeben.

    http://www.gesetze-im-internet.de/befbedv/__5.html

    Ansonsten steht in Artikel 2 unseres Grundgesetzes:

    "(1) Jeder hat das Recht auf die freie Entfaltung seiner Persönlichkeit, soweit er nicht die Rechte anderer verletzt und nicht gegen die verfassungsmäßige Ordnung oder das Sittengesetz verstößt."

    Das heißt, es ist Dir erlaubt, älteren Frauen zu helfen, solange es nicht die Rechte anderer verletzt (wenn Du z.B. einen Gehbehinderten von seinen Sitzplatz nötigst, damit sich eine rüstige Rentnerin setzen kann, oder eine alte Dame gegen ihren Willen zwingst, sich zu setzen, damit Du Dir als Wohltäter vorkommen kannst), gegen die verfassungsmäßige Ordnung oder das Sittengesetz verstößt.
    Niemand verbietet Dir, zu kooperieren oder freiwillig auf Deine Rechte zu verzichten.
    Allerdings zu raten, auf seine Rechte zu verzichten, damit die Gesetzeshüter nicht gegen Gesetze verstoßen müssen, um das zu bekommen, was sie wollen, hat mit Rechtsstaat nichts mehr zu tun.

    Auch im von ElGreco dargestellten Fall gab es eine Rechtsgrundlage für die Personenkontrolle. Auch vor dem 12.12.2018.

  5. #155
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    Zitat Zitat von El Greco Beitrag anzeigen
    Mir ist ein Fall aus Duisburg bekannt , wo wegen einer harmlosen Kontrolle eine Hundertschaft raus musste,
    weil die Polizei Ihr Gewaltmonopol durchsetzen wollte wegen einem Knöllchen.
    Ist dir der Fall bekannt, glaube ich auch aus der Gegend, wo jemand vom Ordnungsamt der Parktickets auf Anwohnerparkplätzen verteilt hat vom Obermacker der Strasse angegriffen wurde, der Polizist der ihm helfen sollte mit einem Radkreuz schwerst am Schädel verletzt wurde, und eine Polizistin die da nur den Verkehr geregelt hat im Vorbeifahren ohne Vorwarnung niedergeschlagen wurde und ebenfalls eine erhebliche Kopfverletzung abbekam ?

    Waren das auch Bagatellen, weil der Staat halt sein Rechtsmonopol nicht einfach in der Strasse von diesem Babo durchsetzen soll ?


    Wenn man schon von "Polizeibrutalität" spricht, dann sind wir bei ganz anderen Sachen aus den 80ern, 90ern und 2000ern. Rostock-Lichtenhagen, die Vietnamesensiedlung brennt, die Feuerwehr wird am Löschen gehindert, es handelt sich um ca. 30fachen Mordversuch, und den Polizeieinsatz kann man hier nachlesen. Oder ein Fotograf macht Bilder auf Demos, und wird von einem Team gezielt angegriffen, sein Schuh wird entfernt, und man bricht mehrfach seinen Knöchel und Fuss gezielt am Bordstein. Weiss nicht ob dabei was rauskam. Nächster Fall, ne Übersetzerin glaube ich für Rumänisch wird von einem Polizisten in München auf der Wache mit einer der Diebinnen verwechselt, und beim Versuch in ihr Büro zu gehen von diesem schwer zusammengeschlagen. Am Ende wurde um den Mann zu schützen sogar noch konstruiert, dass diese Übersetzerin ihn angegriffen habe. Nächster Fall, Münster, zwei Polizisten setzen eine bildhübsche Polizeianwärterin unter Drogen, vergewaltigen sie, machen Bilder davon und bringen diese in Umlauf. Danach gibt es Victim Shaming vom Feinsten, der Frau wird ein "liderlicher Lebenswandel" konstruiert, Blut- und sonstige Proben verschwinden aus der Asservatenkammer, die Frau wird fürchterlich gemobbt und aus dem Job gedrängt, und den beiden netten Beamten passiert NICHTS.

    Da sind wir bei Dingen die nicht passieren dürfen, und wo es auch kein Verständnis gibt. Aber nicht bei "boah ey Personenkontrolle, einfach so !!!".
    Geändert von Klaus (16-12-2018 um 11:47 Uhr)
    "Man kann Leuten nicht verbieten, ein ***** zu sein." (Descartes)

  6. #156
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    Eventuell kommen wir mit diesen Quellen zu einer Klärung der Frage was durften die 8 Polizisten in der beschriebenen Situation tun:
    Auch bei einer unverdächtigen Person hat die Polizei das Recht, die Identität zu erfahren, wenn dies von Bedeutung für die Aufklärung von Straftaten bzw. Ordnungswidrigkeiten geboten ist, also von Zeugen, Geschädigten o.ä. Können diese sich nicht ausweisen,ist eine Durchsuchung gegen ihren Willen jedoch nicht zulässig, das Festhalten und die Erkennungsdienstliche Behandlung nur, wenn dies verhältnissmäßig ist.
    Quelle: https://de.wikibooks.org/wiki/Rechte...er_B%C3%BCrger


    Eigentlich gar nicht. Die Polizei muss immer einen Grund benennen, wenn sie Personen kontrolliert. Dabei muss es sich aber nicht immer um einen konkreten Verdacht handeln. Unter bestimmten Umständen sind auch präventive Kontrollen zur Gefahrenabwehr erlaubt. Sie dienen nicht der Verfolgung einer Straftat, sondern sollen sie verhindern.
    Quelle: https://anwaltauskunft.de/magazin/ge...sonenkontrolle


    Die Polizei ist berechtigt, Ihre Identität festzustellen. Sie kann Sie also auffordern, sich auszuweisen.
    Rechtsgrundlage
    In allen deutschen Bundesländern existieren Landesgesetze für die öffentliche Sicherheit, in denen die Aufgaben der Ordnungshüter geregelt sind. Grundlagen sind zudem das Strafrecht, das Ordnungswidrigkeitenrecht und Strafprozessrecht.
    Quelle: https://www.advopedia.de/news/ratgeb...polizeieinsatz


    Gruß
    Alfons.
    Hap Ki Do - Schule Frankfurt - eMail - 합기도 도장 프랑크푸르트 - Daehanminguk Hapkido - HECKelektro-Shop
    ...Dosenbier und Kaviar...

  7. #157
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    Zitat Zitat von El Greco Beitrag anzeigen
    Mir ist ein Fall aus Duisburg bekannt , wo wegen einer harmlosen Kontrolle eine Hundertschaft raus musste,
    weil die Polizei Ihr Gewaltmonopol durchsetzen wollte wegen einem Knöllchen.
    Da hätte es Deiner Meinung nach dann wohl der gesunde Menschenverstand geboten, dass der Staat auf sein Recht verzichtet, damit es nicht knallt?

    Zitat Zitat von El Greco Beitrag anzeigen
    Deswegen eskalieren ja auch einfache Polizeieinsätze, da ja immer noch die Unschuldsvermutung gilt!
    .
    das ist der gleiche Irrtum, wie Inumeg weiter vorne:
    Die Unschuldsvermutung gilt vor Gericht.
    Gegenüber den Ermittlungsbehörden bist Du vorher Verdächtiger, oder Beschuldigter.

    Zitat Zitat von El Greco Beitrag anzeigen
    Wo kommen wir dahin wenn jeder hart kontrolliert wird nur weil er eventuell dem Täter ähnelt.
    Wie soll man dann Täter ermitteln?
    Hoffen, dass er sich freiwillig stellt?

  8. #158
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    Zitat Zitat von Alfons Heck Beitrag anzeigen
    Eventuell kommen wir mit diesen Quellen zu einer Klärung der Frage was durften die 8 Polizisten in der beschriebenen Situation tun:
    Es ging weniger um die Frage, was die Polizisten der Situation tun durften, als darum, ob die es durften, weil die Polizei ohnehin jeden verdachtsunabhängig durchsuchen darf.

    Im Polizeigesetz von NRW steht (stand?):

    "§ 12
    Identitätsfeststellung

    (1) Die Polizei kann die Identität einer Person feststellen,
    1. zur Abwehr einer Gefahr,
    [...]


    § 39
    Durchsuchung von Personen

    (1) Die Polizei kann außer in den Fällen des § 12 Abs. 2 Satz 4 eine Person durchsuchen, wenn
    [...]
    (2) Die Polizei kann eine Person, deren Identität nach diesem Gesetz oder anderen Rechtsvorschriften festgestellt werden soll, nach Waffen, anderen gefährlichen Werkzeugen und Explosivmitteln durchsuchen, wenn das nach den Umständen zum Schutz des Polizeivollzugsbeamten oder eines Dritten gegen eine Gefahr für Leib oder Leben erforderlich ist"

    Bei Gefahr im Verzug darf die Polizei auch ohne richterlichen Beschluss meine Wohnung durchsuchen.
    Das heißt aber nicht, dass ich jeden Polizisten jederzeit ohne Grund in meine Wohnung lassen müsste und es selbst zu verantworten hätte, wenn es bei einer Weigerung "knallt".

  9. #159
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    Zitat Zitat von El Greco Beitrag anzeigen
    Zu den Leuten die sagen ich hätte kooperieren sollen, warum eskalieren Polizeieinsätze .
    Da die Polizei nicht kommuniziert , wenn die Lage nicht klar ist und das geht ja auch nicht.
    Du hast immer noch nicht beschrieben, wie die Polizei in der geschilderten Situation agieren sollte. Ich habe einen Vorschlag gemacht, wie man selbst dazu beitragen kann, eine Eskalation zu vermeiden.

    Nochmals die Frage: Erwartest Du tatsächlich von den Polizisten in dieser Situation eine ausführliche Erklärung? Die müssen damit rechnen, dass sie jeden Moment eine Waffe vor der Nase haben.



    Zitat Zitat von Pansapiens Beitrag anzeigen
    Niemand verbietet Dir, zu kooperieren oder freiwillig auf Deine Rechte zu verzichten.
    Allerdings zu raten, auf seine Rechte zu verzichten, damit die Gesetzeshüter nicht gegen Gesetze verstoßen müssen, um das zu bekommen, was sie wollen, hat mit Rechtsstaat nichts mehr zu tun.
    Ich verzichte doch auf kein Recht, wenn ich mich freundlich und kooperativ verhalte. Wie Du schon schreibst:"Niemand verbietet mir zu kooperieren."

    Außerdem sehe ich es (als Nicht-Jurist) ganz und gar nicht so, dass die "Gesetzeshüter einfach das bekommen sollen, was sie wollen". Zum einen glaube ich (wie gesagt, als Nicht-Jurist), dass sie nicht wollen, sondern müssen. Zum anderen sollen und müssen sie auch sich und andere schützen.

  10. #160
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    Zitat Zitat von El Greco Beitrag anzeigen
    Deswegen eskalieren ja auch einfache Polizeieinsätze, da ja immer noch die Unschuldsvermutung gilt!
    Wo kommen wir dahin wenn jeder hart kontrolliert wird nur weil er eventuell dem Täter ähnelt.
    Sicher gibt es das Thema Gefahrenabwehr, aber wenn ich in einem Sessel sitze und ruhig einen Kaffee trinke
    ist die Wahrscheinlichkeit das ich vorher geballert eher gering.
    Solche Sprüche kommen immer so lange, bis man mal selbst was von der Polizei will.
    Mein Englisch ist zu schlecht. Ich löse das physikalisch!

  11. #161
    El Greco Gast

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    Zitat Zitat von Schnueffler Beitrag anzeigen
    Solche Sprüche kommen immer so lange, bis man mal selbst was von der Polizei will.
    Bis jetzt habe ich die Polizei ausser bei Verkehrsunfällen nicht benötigt, da ich ein korrekter Bürger bin und die Polizei hat mir in einer Gefahrensituation nicht geholfen.
    Soviel zu dem Thema.

  12. #162
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    Aber da brauchtest du sie. Und schon war ihre Arbeit okay.
    Mein Englisch ist zu schlecht. Ich löse das physikalisch!

  13. #163
    El Greco Gast

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    Zitat Zitat von Pansapiens Beitrag anzeigen
    Es ging weniger um die Frage, was die Polizisten der Situation tun durften, als darum, ob die es durften, weil die Polizei ohnehin jeden verdachtsunabhängig durchsuchen darf.

    Im Polizeigesetz von NRW steht (stand?):

    "§ 12
    Identitätsfeststellung

    (1) Die Polizei kann die Identität einer Person feststellen,
    1. zur Abwehr einer Gefahr,
    [...]


    § 39
    Durchsuchung von Personen

    (1) Die Polizei kann außer in den Fällen des § 12 Abs. 2 Satz 4 eine Person durchsuchen, wenn
    [...]
    (2) Die Polizei kann eine Person, deren Identität nach diesem Gesetz oder anderen Rechtsvorschriften festgestellt werden soll, nach Waffen, anderen gefährlichen Werkzeugen und Explosivmitteln durchsuchen, wenn das nach den Umständen zum Schutz des Polizeivollzugsbeamten oder eines Dritten gegen eine Gefahr für Leib oder Leben erforderlich ist"

    Bei Gefahr im Verzug darf die Polizei auch ohne richterlichen Beschluss meine Wohnung durchsuchen.
    Das heißt aber nicht, dass ich jeden Polizisten jederzeit ohne Grund in meine Wohnung lassen müsste und es selbst zu verantworten hätte, wenn es bei einer Weigerung "knallt".
    Treffend formuliert würde ich sagen und man merkt auch an den Postings der Contra-user welche Partei die User wählen.
    Es wird langsam politisch würde ich sagen und es gibt die User die für den Staat sind und welche Bürger die sich nicht alles bieten lassen.
    Die Polizei hat das Gewaltmonopol aber steht nicht über dem Gesetz. Das sollten die Contra-User nicht vergessen.

  14. #164
    El Greco Gast

    Standard

    Das ist ja schließlich Ihre Pflicht und ihr Job als Staatsdiener oder Diener des Volkes.
    Darauf hast du doch als Polizist einen Eid abgeleistet oder?

  15. #165
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    Mitteleuropas größtes Vulkangebiet
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    Aha, Staat und Bürger sind also eigentlich Gegenspieler:
    Zitat Zitat von El Greco Beitrag anzeigen
    ...
    und es gibt die User die für den Staat sind und welche Bürger die sich nicht alles bieten lassen.
    ...
    Warum sollte ein Polizist Dir im Notfall helfen, vielleicht sogar sein Leben für Deine Sicherheit auf's Spiel setzen?
    ah ja richtig, deshalb:
    Zitat Zitat von El Greco Beitrag anzeigen
    Das ist ja schließlich Ihre Pflicht und ihr Job als Staatsdiener oder Diener des Volkes.
    Darauf hast du doch als Polizist einen Eid abgeleistet oder?
    Mein lieber Jung, dat is aber wirklich starker Tobak
    Alles, was lediglich wahrscheinlich ist, ist wahrscheinlich falsch. (Descartes)
    Life is complex. It has real and imaginary components. (Rich Rosen)

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