Geändert von Macabre (26-08-2020 um 22:46 Uhr)
Müssen sie ja auch nicht - derjenige der Grundrechte (hier: Demos) einschränken will muss nachweisen, dass sonst eine konkrete Gefahr für die Öffentlichkeit ausgeht.
Kann man also nicht z.B. anhand der vorherigen Demos den Beweis erbringen, dass die dortigen Verstöße negative Auswirkungen hatten ist nichts mit Verboten, nur weil es zu Abstandsverstößen o.ä. kommen könnte.
Siehe auch Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zur pauschalen Quarantänepflicht für Reisende aus „Risikoländern“:
Ist rechtlich schlicht unzulässig u.a. weil eine belastbare Rechtsgrundlage fehlt.
IfSG sieht Absonderung (aka Quarantäne) u.a. für Ansteckungsverdächtige vor.
“Eine Person ist ansteckungsverdächtig im Sinne von § 2 Nr. 7 IfSG, wenn die Annahme, sie habe Krankheitserreger aufgenommen, wahrscheinlicher ist als das Gegenteil.
Für die Beurteilung sind die Eigenheiten der Krankheit, epidemiologische Erkenntnisse und Wertungen sowie die jeweiligen Erkenntnisse über Zeitpunkt, Art und Umfang der möglichen Exposition und über die Empfänglichkeit der Person für den Erreger zu berücksichtigen.“
Pauschale Quarantäne auch wenn man nur für 2 Minuten in einem „Risikogebiet“ war = rechtswidrig. Höchstrichterlich bestätigt.
Wird schlicht und einfach aber konsequent ignoriert und es wird wissentlich an rechtswidrigen Maßnahmen festgehalten - dient ja schließlich alles einem guten Zweck nicht wahr?
"It's not the size of the dog in the fight, it's the size of the fight in the dog." M. Twain
"Whoever said one person can’t change the world never ate an undercooked bat..."
Nicht uninteressant, nur die Schlussfolgerungen sind wieder etwas seltsam.
Wenn man von 73 % der Fälle keinem Ausbruchsgeschehen zugeordnet sind, weiß man von der überwiegenden Mehrzahl der bekannten Fälle nicht, wo die sich angesteckt haben.
Ich hab noch nie beim Einkaufen meine Kontaktdaten hinterlassen und ein Tracking der Leute ist wohl auch nicht zulässig, woher will man denn dann wissen, ob sich sich keiner der 147.048 Fälle, die man keinem Ausbruchsgeschehen zuordnen lassen, beim Einkaufen, auf der Anticorona-Demo oder bei einem vorbeikeuchenden Jogger angesteckt haben?
Pauschal Quarantäne geht nicht- kein Thema; trotzdem sollte diejenigen welchen bei der Rückkehr getestet werden
Thema Demo: seh ich anders; auf keiner Demo wurde der Mindestabstand bis jetzt eingehalten- aber klar diesmal wird alles anders
Dann einfach genehmigen und nach 5Minuten wegen der ganzen Nichteinhaltung wieder auflösen
diese Argumentation kann ich nicht nachvollziehen:
Wenn es um COVID-19 geht, unterstützen die Beweise die Übertragung von Aerosolen mit überwältigender Mehrheit, und es gibt keine starken Argumente dagegen. Bei der Ermittlung von Kontaktpersonen wurde zum Beispiel festgestellt, dass die Übertragung von COVID-19 häufig in unmittelbarer Nähe stattfindet, dass aber viele Menschen, die mit einer infizierten Person im selben Haushalt leben, die Krankheit nicht bekommen. Um zu verstehen, warum das so ist, ist es sinnvoll, Zigaretten- oder Vaping-Rauch (der auch ein Aerosol ist) als Analogon zu verwenden. Stellen Sie sich vor, Sie teilen ein Haus mit einem Raucher: Wenn Sie während des Gesprächs in der Nähe des Rauchers stünden, würden Sie sehr viel Rauch einatmen. Ersetzen Sie den Rauch durch virushaltige Aerosole, die sich sehr ähnlich verhalten, und die Wirkung ist ähnlich: Je näher Sie sich bei jemandem befinden, der virushaltige Aerosole freisetzt, desto wahrscheinlicher ist es, dass Sie größere Mengen des Virus einatmen. Aus detaillierten, rigorosen Studien wissen wir, dass bei Personen, die sich in unmittelbarer Nähe unterhalten, die Aerosole die Übertragung dominieren und die Tröpfchen nahezu vernachlässigbar sind.
Übersetzt mit www.DeepL.com/Translator (kostenlose Version)
wenn man mit jemandem zusammenlebt, dann redet man nicht mit dem in nächster Nähe?
Wenn einer mit einem Raucher zusammenlebt bekommt er weniger Rauch ab, als einer, der sich mal in nächster Nähe mit dem unterhält?
Auf jeden Fall scheinen die Aerosole nicht stark oder lange ansteckend zu sein, sonst müssten sich ja auch Leute anstecken, die in eine schwebende Aerosolwolke laufen, die einer in einem Haushalt hat stehen lassen (nacheinander in's Bad oder zusammen Kochen...)
Also anders als bei anderen Aerosol-Infektionen wie Masern, wo es reicht, wenn man einige Zeit später in einen Raum geht, wo sich ein Infizierter aufgehalten hat.
D.h. auch wenn die Ansteckung über kurze Wege über 20cm aerosoldominiert zu sein scheint ("what") ändert sich nicht viel am "so what", im Sinne, dass Abstand halten die Ansteckungsgefahr mindert. Geeignete Masken, die den Aerosolausstoß nach vorne reduzieren, IMO auch.
Hi,
Habe gerade das hier gelesen:
Wie faktenbasiert sind die Demoverbote der letzten Tage?Die Angehörigen und Überlebenden des rassistischen Amoklaufs vom 19. Februar 2020 in Hanau hatten es wegen des Corona-Lockdowns besonders schwer. Sie konnten sich monatelang nicht treffen, auch das gemeinsame Trauern war massiv erschwert. Daher bereiteten sie für den 22. August eine bundesweite Großdemonstration vor, mit der mehr als 6 Monate nach dem rassistischen Anschlag den 9 Opfern gedacht und ein klares Zeichen gegen staatlichen und gesellschaftlichen Rassismus gesetzt werden sollte.
Über Wochen wurde mobilisiert und vorbereitet. Daher war die Enttäuschung groß, als die Großdemonstration wegen der steigenden Coronafallzahlen vom Hanauer Oberbürgermeister abgesagt wurde. Lediglich eine Kundgebung mit 249 Teilnehmern wurde erlaubt.Doch von antirassistischen Gruppen gab es auch berechtigte Kritik an der Absage. "Wir dürfen hier nur mit 249 Menschen trauern, während um uns herum in der Fußgängerzone tausende Menschen in aller Ruhe einkaufen oder draußen sitzen und Wein trinken", rief eine Organisatorin der Gedenkaktion."Wir sind keine Corona-Rebellen"
Moderater äußerten sich die Organisatoren des Bündnisses 19. Februar in einer Pressemitteilung:
Wir bedauern diese Entscheidung, weil wir wochenlang ein Hygiene-Konzept gemeinsam mit Stadt und Ordnungsamt entwickelt haben und den erwarteten Teilnehmer*innen ein verantwortungsvolles Verhalten zugetraut hätten. Die Absage am Freitagabend lässt uns keine rechtlichen Möglichkeiten, die Entscheidung prüfen zu lassen.
Initiative 19 Februar
Dann folgt ein Absatz, der in den letzten Wochen so ähnlich wohl häufiger zu hören.
Dennoch sind wir keine Corona-Rebellen und folgen der Entscheidung. Wir werden morgen nicht gegen eine Corona-Verfügung mobilisieren. Die Mobilisierung nach Hanau ist abgesagt.
Initiative,19 Februar
Mit dem Statement distanziert man sich schon mal vorsorglich und verzichtet auf die Wahrnehmung der Grundrechte. Ein Demoverbot ist ein massiver Grundrechtseingriff. Dass es erst am Vorabend der geplanten Demonstration ausgesprochen wurde und damit juristische Schritte dagegen verunmöglichst wurden, ist noch einmal ein zusätzlicher Eingriff.Es ist ja nicht das erste Mal, dass solche Maßnahmen von den Staatsapparaten angeordnet wurden. Es ist aber schon fast einmalig, dass sie so wenig Widerspruch erfahren. Dabei gibt es doch am Beispiel des Hanauer Demoverbots einige Fragen: Warum wurde trotz eines akribischen Hygienekonzepts eine Demo im öffentlichen Raum verboten? Warum erfolgte das Verbot so kurzfristig, dass juristische Maßnahmen nicht mehr möglich waren? Diese Frage ist auch deshalb besonders interessant, weil in der letzten Zeit Gerichte manche von den Behörden beschlossenen Einschränkungen als unverhältnismäßig zurückgewiesen haben.
Nicht nur in Hanau wurde das Grundrecht auf Demonstrationsfreiheit in diesen Tagen eingeschränkt. Auch in Hamburg durfte Ende letzter Woche eine Demonstration in Gedenken an den rassistische Gedenkdemo nicht loslaufen, weil statt der 500 über 800 Menschen teilnehmen wollten. In der Hamburg-Ausgabe der Taz gab es dazu eine treffende Kritik:
Auf Fotos ist zu sehen, dass am Mittwoch nahezu alle Teilnehmer*innen Masken trugen - nicht dass Vermummung im linken Spektrum je ein Problem gewesen wäre. Wenn sich die Demonstrant*innen also an die Regeln halten, hat die Polizei keinen Grund, dieses Gedenken zu behindern. Sie wäre - angesichts der Debatten um rassistische Strukturen innerhalb der Polizei - besser beraten, eine solche Demo zu unterstützen.
Andrea MaestroWurde nicht vor wenigen Wochen von vielen Linken und Linksliberalen beruhigend erklärt, es gäbe doch nun wirklich keinen Grund mehr, sich über die Coronamaßnahmen und autoritäre Staatlichkeit aufzuregen, weil doch die Normalität zurück sei. Wo ist denn der autoritäre Staat, den ihr beschworen habt, wurde in Richtung der Kritiker gefragt. Dabei zeigten die Demoverbote in Hamburg und Hanau - und es sind nicht die einzigen -, dass diese neue Normalität eben weiter ein Notstandsstaat ist. Und es zeigt sich, dass ein Großteil der Linken aus den letzten 6 Monaten keine Konsequenzen gezogen hat.https://www.heise.de/tp/features/Wie...e-4878320.htmlVor allem haben die Demonstrationen von Mai/Juni auch gezeigt, dass es aus medizinischen Gründen keine Notwendigkeit für die Demoverbote gibt. Es wurde damals gesagt, dass sich in zwei Wochen erweisen werde, ob die Coronazahlen ansteigen. Danach wurde das Thema nicht mehr aufgegriffen. Niemand hat behauptet, dass es diesen Anstieg gegeben hat. Das galt übrigens auch für zahlreiche weitere Demonstrationen in den letzten Wochen.
Auch die Demo der Corona-Maßnahme-Kritiker hatte wohl nicht zu einer signifikanten Erhöhung der Corona-Zahlen geführt. Das kann man konstatieren, ohne ein Coronarebell zu sein.
Ich wollte vorhin schon etwas zu diesem Thema schreiben, noch bevor ich diesen Artikel entdeckt hatte, nämlich dass man mit dieser Argumentation so ziemlich alle Demonstrationen, jeglicher Coleur, in irgendeiner Weise verhindert/abgewürgt werden können und (surprise, surprise) es scheint was dran zu sein!
Ich bin mir aber sicher, Kensei geht auch damit konform!
Gruß
Alef
Da hier kein genauer Link oder Urteil angegeben ist, habe ich nach "Bundesverfassungsgerichts zur pauschalen Quarantänepflicht" gegoogelt und Folgendes gefunden:
Der Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung hat keinen Erfolg, denn eine Folgenabwägung fällt zulasten der Antragsteller [Leute in Quarantäne] aus.
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1. Eine noch zu erhebende Verfassungsbeschwerde wäre weder offensichtlich unzulässig noch unbegründet. Das Verfahren wirft Einzelfragen zur Reichweite und Ausdifferenzierung des grundrechtsgleichen Rechts auf prozessuale Waffengleichheit auf, die nicht im Eilverfahren geklärt werden können. Welche Anforderungen sich hieraus für Situationen wie die vorliegende ergeben und ob oder wieweit eine äußerst knappe Fristsetzung wie vorliegend über die Frage des rechtlichen Gehörs hinaus auch dieses Grundprinzip des Prozessrechts berührt und gegebenenfalls verletzt, ist eine Frage, die näherer Prüfung bedarf und nur in einem Hauptsacheverfahren beantwortet werden kann.
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2. Aufgrund der offenen Erfolgsaussichten ist eine Folgenabwägung anzustellen (vgl. BVerfGE 131, 47 <55>; 132, 195 <232>; BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Ersten Senats vom 10. März 2020 - 1 BvQ 15/20 -, Rn. 16; stRspr).
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Erginge die einstweilige Anordnung nicht, während einer später zu erhebenden Verfassungsbeschwerde stattgegeben würde, wären die Antragsteller für einen noch verbleibenden Zeitraum von fünf Tagen bis zum Ende der Quarantänemaßnahme unrechtmäßig in ihrer Freiheit beschränkt. Sie hätten aber jederzeit die Möglichkeit, diesen Zeitraum durch Vorlage eines negativen Testergebnisses zu verkürzen.
13
Erginge die einstweilige Anordnung, wogegen der noch zu erhebenden Verfassungsbeschwerde der Erfolg versagt bliebe, könnten sich die Antragsteller weiter ungehindert durch die Stadt bewegen. Sofern bei ihnen eine Infektion mit dem Coronavirus vorläge, ginge hiervon das Risiko von dessen möglicherweise unentdeckter und schwer kontrollierbarer Weiterverbreitung einher, womit entsprechende gesundheitliche Gefahren für die Gesamtbevölkerung verbunden sein können.
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Bei Gesamtsicht überwiegen danach die Interessen der Gesamtbevölkerung am Schutz vor einer Weiterverbreitung des Coronavirus gegenüber den Interessen der Antragsteller an einer baldigen Beendigung der Quarantäne.
15
Diese Entscheidung ist unanfechtbar.
https://www.bundesverfassungsgericht...bvq006920.html
scheint mir nun eher so, als ob die rechtliche Frage ungeklärt wäre und die höchsten Richter meinen, dass so lange der Schutz der Allgemeinheit die eventuellen Rechtsverletzung der Quarantinierten überwiege.
Falls Little Green Dragon sich auf ein anderes Urteil bezieht, kann er das ja hier nachreichen.
Sehr interessantes und informatives Interview mit dem Chefmediziner Zaks der Firma Moderna (Ist in klinischer Phase mit Impfstoff)
zum Thema Impfung gegen Covid -19 , enthält auch viele grundsätzliche Hinweis zu Impfstoffen:
Zitat:
"Zaks: In allen Tiermodellen, in denen wir den Impfstoff getestet haben, verhindert er eine Infektion mit Covid-19 und eine Vervielfältigung des Virus. Wir haben bisher keine Anzeichen dafür gefunden, dass der Impfstoff eine falsche Art der Immunantwort hervorruft, die für Menschen gefährlich sein könnte. Und wir sehen, je mehr Antikörper im Blut zirkulieren, desto effektiver ist der Schutz vor der Erkrankung. Aus diesen Gründen bin ich ziemlich optimistisch, dass unser Impfstoff auch bei Menschen die Krankheit verhindern kann. (...) Wahrscheinlich nicht. Momentan stecken sich in den USA so viele Menschen an, dass wir binnen eines halben Jahres wissen sollten, ob der Impfstoff wirkt.
(...)
Wir sehen, dass alle Probanden, die unsere Impfung bekommen haben, serokonvertieren, also Antikörper gegen Sars-CoV-2 bilden. Und wenn sie dann die zweite Impfung, den Booster, bekommen, haben sie nach sehr kurzer Zeit hohe Level neutralisierender Antikörper im Blut. Dieser steile Anstieg der Antikörper nach dem Booster könnte ein Hinweis darauf sein, dass sich das Immungedächtnis schon nach der ersten Impfung den Erreger merkt. Ein Booster ist ja einer Infektion sehr ähnlich. Deshalb glaube ich, dass Impfungen wie die unsere, die bei einem Booster sehr hohe Levels von Antikörpern induzieren, besser wirken könnten als Impfungen, wo schon nach der ersten Impfung hohe Level da sind, die dann nach dem Booster nicht mehr steigen. (...) Alles deutet darauf hin, dass Antikörper für den Schutz entscheidend sind, nicht etwa T-Zellen. (...)
Wir werden bis Ende September alle 30.000 Probanden geimpft haben. Die Hälfte kriegt den Impfstoff, die andere Hälfte ein Placebo. Wir prüfen dann, wie viele Menschen sich in den beiden Gruppen anstecken. Wir erwarten, dass sich viel mehr Menschen in der Placebogruppe anstecken. Das wäre der Beweis der Effektivität. (...)Wann wir wissen, ob die Impfung wirkt, hängt letztlich also von zwei Dingen ab: Erstens, wie schnell sich wie viele Menschen anstecken. Und zweitens, wie effektiv die Impfung schützt. Je effektiver die Impfung, desto schneller können wir nachweisen, dass sie wirkt. Wenn die Impfung sehr effektiv ist, ist es möglich, das schon nach 53 neuen Covid-Fällen zu sehen. Wenn die Impfung eine 60-prozentige Effektivität hat, wie wir in unserem Modell annehmen, dann wird es rund 150 Krankheitsfälle brauchen, bis wir es nachweisen können. (...) "
Lohnt sich, den ganzen Artikel zu lesen.
https://www.zeit.de/wissen/gesundhei...oderna-biotech
Geändert von Kusagras (27-08-2020 um 07:47 Uhr)
Der war gut
"Wo ist also die konkrete (nicht abstrakte) Gefahr mit der das Demoverbot gerechtfertigt werden soll?"
Weil konkret viele - noch dazu Maske ablehnende Menschen - auf engem Raum (übrigens schon auf der Zufahrt) konkret eine größere und "bessere" Quelle für Infektionen darstellen, die konkret in viele Teilen DEs weitergetragen wird, wo sie dann konkret zu Ansteckungen und vielen Hotspots beitragen u. damit konkret eine flächendeckendere Infektion konkret begünstigen können?
Geändert von Kusagras (27-08-2020 um 08:08 Uhr)
Nö.
Das ist keine konkrete Gefahr im juristischen Sinne.
"It's not the size of the dog in the fight, it's the size of the fight in the dog." M. Twain
"Whoever said one person can’t change the world never ate an undercooked bat..."
Geändert von Kusagras (27-08-2020 um 08:10 Uhr)
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