Mit welcher Begründung da ja der Weg versperrt wurde und diese Aktivisten nicht das Recht haben.
Unter welchen Voraussetzungen liegt Notwehr vor?
Aus der gesetzlichen Regelung ergibt sich, dass ein „gegenwärtiger rechtswidriger Angriff“ vorliegen muss. Unter einem solchen Angriff ist jeder Angriff auf die eigene Person zu sehen, der unmittelbar stattfindet. Zudem sind auch das Recht auf Freiheit, das Recht auf Ehre und das Recht auf Eigentum vom „Notwehrparagraphen“ abgedeckt. Somit stellt beispielsweise auch eine Freiheitsberaubung, bei der der Angegriffene nicht körperlich verletzt oder angegangen wird, einen Grund dar, straffrei Gewalt gegen den Angreifer einzusetzen. Auch gegen einen Taschendieb können Handlungen ergriffen werden, die durch das Recht der Notwehr gedeckt sind. Wichtig ist, dass das Handeln eines Angreifers rechtswidrig ist und dass die Verteidigung im Moment des Angriffs – also gegenwärtig – stattfindet.
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