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Thema: DJJV: Prüfungsprogramm BJJ

  1. #226
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    Zu den Graduierungen kann ich dir nichts sagen. Ein Gelbgurt im JJ hat wenig mit einem Gürtel im BJJ zu tun.
    Aus unserem Team nehmen am 17.11. einige in Nürnberg teil, da war am letzten Wochenende schon die 200er Marke der Anmeldungen erreicht.

    Du musst im BJJ einen Blaugurt haben um als Blau zu starten! Auch wenn du im Judo schwarz bist. Damit bist du nicht automatisch Blau im BJJ.
    Frank Burczynski

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  2. #227
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    Ich trage im BJJ selbstverständlich einen "Whitebelt", bin aber auf Turnieren verpflichtet, in der höheren Klasse zu starten, laut Statuten.

    200 Teilnehmer ist stark. Hört sich gut an.

  3. #228
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    Dann müsste das beim DJJV in den Statuten stehen. Bei BJJ Turnieren (IBJJF oder BJJBD oder UAEJJF) darf kein Weißgurt in der Blaugurt-Klasse starten. Da man nach dem Reglement als Judo Schwarzgurt o.ä. nicht als Weißgurt starten darf, heisst das: man darf gar nicht starten, bis man einen BJJ Blaugurt verliehen bekommt.
    Frank Burczynski

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  4. #229
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    BJJB:

    "Alle Teilnehmer müssen Mitglied einer BJJ-Schule / Akademie / Verein sein. Erfahrene Judokas, Ringer und sonstige Kampfer artverwandter Stilrichtungen (Quereinsteiger), die im BJJ noch keine Graduierung haben, müssen sich mindestens in der Klasse ab Blaugurt anmelden."

    Also, ich verstehe das anders.

    Davon abgesehen BIN ich ja nun mal in der "Advanced" - Klasse als Whitebelt gestartet.

    Das wurde auch ausdrücklich so kommuniziert, ich bin aber auch in einer BJJ-Schule. Vielleicht reden wir auch aneinander vorbei. Ich beziehe mich auf folgende Formulierung beim DJJV:

    Veranstalter: NWJJV e.V. Ne-Waza U21 und älter: EUR 15,00, U18 und jünger: kein Start
    Teilnehmer: Ju-Jutsuka/Jiu-Jitsuka des DJJV/JJIF mit gültigem Pass (Jahressichtmarke von 2019) und mindestens einer abgelegten (Zwischen-)Prüfung.
    Geändert von Vollzeitvater (06-11-2018 um 11:42 Uhr)

  5. #230
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    Dann ist das eine Sonderregelung des BJJBD. Kannst du mir bitte die Quelle dazu nennen. Normalerweise ist das nicht möglich, zumal die Regeln für Weiß- und Blaugurte ja anders sind. Das Regelwerk des BJJBD entspricht dem der IBJJF: http://www.bjjb.de/wettkaempfe/wettkampfregeln/
    Und genau da ist es halt verboten, als Weißgurt in der Blaugurtklasse zu starten.
    Frank Burczynski

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  6. #231
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    ich meine in den früheren Auschreibungen des BJJBD stand das immer so drin. Jetzt nicht mehr.
    Aber auch das IBJJF Regelwerk sieht vor, dass jemand, der Judo-Schwarzgurt ist oder Pro-MMA oder im Ringen Erfahrung hat, nicht als Weißgurt starten darf

  7. #232
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    Zitat Zitat von SandyKA Beitrag anzeigen
    ich meine in den früheren Auschreibungen des BJJBD stand das immer so drin. Jetzt nicht mehr.
    Aber auch das IBJJF Regelwerk sieht vor, dass jemand, der Judo-Schwarzgurt ist oder Pro-MMA oder im Ringen Erfahrung hat, nicht als Weißgurt starten darf
    Ja, das war mal so. Wurde meines Wissens vor über einem Jahr geändert. Daher meine Frage nach der Quelle.
    Genau, er darf nicht als Weißgurt starten. In der Blaugurtklasse dürfen aber nur Blaugurt starten. Ergo muss er warten, bis er Blaugurt ist und darf gar nicht starten.
    Frank Burczynski

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  8. #233
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    Mal kurz und grob zusammengefasst seitens des DJJV (mein Stand nach aktueller TAT vom letzten WE):

    Es gibt im DJJV zwei kategorieen von Wettkämpfen:
    1. offizielle Meisterschaften(Landes-/Gruppen-/National) die dann für die internationalen Turniere der JJIF qualifizieren lassen.

    Offizielle Meisterschaften haben entsprechend der Sportordnung eine Mindestgraduierung (auf Landesebene 2 Streifen Weiß im BJJ, Gelb Ju-Jutsu/Jiu-Jitsu oder eine vergleichbare Graduierung und Trainingsdauer in einem vergleichbaren Stil; ab Gruppenebene und für Deutsche Meisterschaften sind die Mindestgrade dann etwas höher - kann man aber im Detail in der SPortordnung des DJJV nachlesen). Die Mindestgraduierung muss zweifelsfrei nachgewiesen werden können aber NICHT direkt vom DJJV kommen oder dort verliehen worden sein!
    Verpflichtend für die offiziellen Meisterschaften ist jedoch die Mitgliedschaft in einem DJJV angeschlossenen Verein.
    Gekämpft wird verpflichtend nach JJIF BJJ Regelwerk OHNE Gürteleinteilungen (also je Gewichtsklasse nur eine Kategorie).

    2. Breitensportliche Turniere
    Hier sind für die Ausrichter (sind unterschiedlich - manchmal DJJV, manchmal Landesverbände und manchmal Vereine) sehr viele Freiheiten im Hinblick auf Teilnehmer und Regelwerk vorhanden.
    Daher finden einige Turniere unter verwendung des IBJJF Regelwerks oder "in Anlahenung an" oder eben auch nach dem JJIF Regelwerk statt. Hier muss man entsprechend der Ausschreibung beim Ausrichter Fragen bzw. nachlesen wie die Startberechtuigungen, Graduierungsnachweise oder Kategorisierungen etc. sind und wie z.B. die Frage "Judo Dan aber BJJ White" gehandhabt wird da diese Wettkämpfe - sofern nicht explizit so ausgeschrieben - ja nicht der Sportordnung des DJJV unterliegen.

    Hoffe das hilft weiter!? Sonst genre nachfragen - bin nur gerade in Eile...

    LG
    Mono
    Geändert von Mono (06-11-2018 um 12:32 Uhr)

  9. #234
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    Zitat Zitat von SandyKA Beitrag anzeigen
    ich meine in den früheren Auschreibungen des BJJBD stand das immer so drin. Jetzt nicht mehr.
    Aber auch das IBJJF Regelwerk sieht vor, dass jemand, der Judo-Schwarzgurt ist oder Pro-MMA oder im Ringen Erfahrung hat, nicht als Weißgurt starten darf
    Hier die Quelle aus 2015 (!): https://www.gnp1.de/grappling/allgem...-gi-und-no-gi/

    Hmm, das sieht dann wohl erstmal nicht gut für mich aus. Das wird noch ne ganze Weile dauern, bis ich wieder kämpfen darf.
    Geändert von Vollzeitvater (06-11-2018 um 12:38 Uhr)

  10. #235
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    wie Frank oben schon mal geschrieben hat, ist das bereits geändert worden. Dieser Passus steht nicht mehr in den Ausschreibungen des BJJBD.

  11. #236
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    Zitat Zitat von Mono Beitrag anzeigen
    Mal kurz und grob zusammengefasst seitens des DJJV (mein Stand nach aktueller TAT vom letzten WE):

    Es gibt im DJJV zwei kategorieen von Wettkämpfen:
    1. offizielle Meisterschaften(Landes-/Gruppen-/National) die dann für die internationalen Turniere der JJIF qualifizieren lassen.

    Offizielle Meisterschaften haben entsprechend der Sportordnung eine Mindestgraduierung (auf Landesebene 2 Streifen Weiß im BJJ, Gelb Ju-Jutsu/Jiu-Jitsu oder eine vergleichbare Graduierung und Trainingsdauer in einem vergleichbaren Stil; ab Gruppenebene und für Deutsche Meisterschaften sind die Mindestgrade dann etwas höher - kann man aber im Detail in der SPortordnung des DJJV nachlesen). Die Mindestgraduierung muss zweifelsfrei nachgewiesen werden können aber NICHT direkt vom DJJV kommen oder dort verliehen worden sein!
    Verpflichtend für die offiziellen Meisterschaften ist jedoch die Mitgliedschaft in einem DJJV angeschlossenen Verein.
    Gekämpft wird verpflichtend nach JJIF BJJ Regelwerk OHNE Gürteleinteilungen (also je Gewichtsklasse nur eine Kategorie).

    2. Breitensportliche Turniere
    Hier sind für die Ausrichter (sind unterschiedlich - manchmal DJJV, manchmal Landesverbände und manchmal Vereine) sehr viele Freiheiten im Hinblick auf Teilnehmer und Regelwerk vorhanden.
    Daher finden einige Turniere unter verwendung des IBJJF Regelwerks oder "in Anlahenung an" oder eben auch nach dem JJIF Regelwerk statt. Hier muss man entsprechend der Ausschreibung beim Ausrichter Fragen bzw. nachlesen wie die Startberechtuigungen, Graduierungsnachweise oder Kategorisierungen etc. sind und wie z.B. die Frage "Judo Dan aber BJJ White" gehandhabt wird da diese Wettkämpfe - sofern nicht explizit so ausgeschrieben - ja nicht der Sportordnung des DJJV unterliegen.

    Hoffe das hilft weiter!? Sonst genre nachfragen - bin nur gerade in Eile...

    LG
    Mono
    Das hat in der Tat geholfen. Zwei Streifen lässt sich machen, Blaugurt kann noch echt länger dauern. Eventuell reichen ja sogar die DJB Graduierungen im Judo.

  12. #237
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    Zitat Zitat von SandyKA Beitrag anzeigen
    ich meine in den früheren Auschreibungen des BJJBD stand das immer so drin. Jetzt nicht mehr.
    Aber auch das IBJJF Regelwerk sieht vor, dass jemand, der Judo-Schwarzgurt ist oder Pro-MMA oder im Ringen Erfahrung hat, nicht als Weißgurt starten darf
    Da muss ich dann mal ein Wort mit dem Professor sprechen...

  13. #238
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    Vielleicht noch ein Hinweis. Bei der IDM des BJJBD vor gut einer Woche hat auch ein Dame bei den Weißgurten kämpfen dürfen, die nachweislich (Sherdog) schon 2 Pro-MMA Kämpfe bestritten hat. Ich denke, wenn du das im Vorfeld vernünftig mit dem Veranstalter klärst, dann erlebst du auch keine bösen Überraschungen.

  14. #239
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    Zitat Zitat von Vollzeitvater Beitrag anzeigen
    Das hat in der Tat geholfen. Zwei Streifen lässt sich machen, Blaugurt kann noch echt länger dauern. Eventuell reichen ja sogar die DJB Graduierungen im Judo.

    § 8 Teilnahmeberechtigung
    1. Bei allen Veranstaltungen nach § 10 Ziffer 2.1 bis 2.5 sind nur Sportler
    des DJJV der Damen/ Herren, U 21 und U 18 teilnahmeberechtigt, die
    mindestens den Weißgurt mit zwei Streifen bzw. Gelbgurt im Brazilian Jiu-Jitsu, den 4.
    Kyu-Grad Ju-Jutsu oder einer artverwandten Stilart besitzen.

    Bei Veranstaltungen nach § 10 Ziffer 2.5 sind Sportler des DJJV der U 15
    teilnahmeberechtigt, die mindestens den 5. Kyu-Grad Ju-Jutsu oder einer
    artverwandte Stilart besitzen und ein Jahr aktiv Ju-Jutsu oder eine
    artverwandten Stilart betrieben haben.

    Bei Veranstaltungen nach § 10 Ziffer 2.6 und 2.7 sind nur Sportler des DJJV
    teilnahmeberechtigt, die mindestens den Weißgurt mit einem Streifen bzw.
    Graugurt im Brazilian Jiu-Jitsu, den 5. Kyu-Grad Ju-Jutsu oder einer artverwandten
    Stilart besitzen und ein Jahr aktiv Ju-Jutsu oder eine artverwandte Stilart
    betrieben haben.

    ——-

    Ich muss sogar korrigieren - der obige Auszug müsste die aktuelle Version nach der MGV 2018 sein...
    Leider ist die Website des DJJV gerade offline so dass ich dort nicht nachschauen/verlinken kann. Aber die aktuellen mindesgraduierungen müssten das oben geschriebene sein!
    Der Blaugurt war mal - wurde aber an die Graduierung der anderen Stile (Ju/Jiu) im Hinblick auf die Vorbereitungszeiten angepasst...

    LG

  15. #240
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    Dieses Graduierungszeug von außerhalb des DJJV, was aber offenbar zum Start innerhalb des DJJV akzeptiert wird, irritiert mich gerade.

    Weil:
    Wer kann denn prüfen/feststellen/anerkennen wer von wem irgendwo irgendwie und irgendwann mal einen BJJ-Bluebelt erhalten hat?
    Ist ja nicht so, dass es da ein einheitliches Register o.ä. gibt....

    Von der Logik des von Frank beschriebenen Systems ganz zu schweigen.
    - Danach dürfte also z.B. ein Koji Komuro (Newaza-Koryphäe aus dem Judo) nicht bei BJJ-Turnieren des DJJV starten (weil keine BJJ-Graduierung aber Judo Blackbelt)?
    Und was, wenn er (Ben Askren- like) sich selbst einen BJJ-Blackbelt umhängen würde? Dann schon?

    Eieieieiei.....hört sich alles nicht so richtig ausgegoren an.
    "It‘ s not about who is good or who is bad. It‘ s about who is left.“
    Chris Haeuter

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